Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden
Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden
Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden
Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden Vom 5. August 1975
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
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Der Senat bestimmt:
Aufsichtsbehörden im Sinne des § 20 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) sind die Gewerbeaufsichtsämter.
Beschlossen, Bremen den 5. August 1975
Der Senat
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