Monitoring Gesetzessammlung

Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats

DE - Landesrecht Bremen

Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats

Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats

Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats Vom 30. Oktober 1975
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.08.2019 (Brem.GBl. S. 568)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen besteht aus neun Senatoren oder Senatorinnen.

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 30. Oktober 1975 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats vom 15. Dezember 1971 (Brem.GBl. S. 259 1101-a-2) außer Kraft.
Bremen, den 30. Oktober 1975
Der Senat
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