Monitoring Gesetzessammlung

Gesetz zur Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

DE - Landesrecht Bremen

Gesetz zur Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Gesetz zur Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Gesetz zur Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen Vom 2. Dezember 2003
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Einzelansicht
Seitenanfang
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Einzelansicht
Seitenanfang

§ 1 Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Für die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen aus den Besoldungsgruppen 7 und 8 der Bremischen Besoldungsordnung B nach dem Bremischen Besoldungsgesetz gelten nicht:
1.
die Erhöhungen der Grundgehaltssätze durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 in den Jahren 2003 und 2004 sowie
2.
die Regelungen über Einmalzahlungen, die durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 eingeführt worden sind.
Einzelansicht
Seitenanfang

§ 2 In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 2. Dezember 2003
Der Senat
Einzelansicht
Seitenanfang
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht