Monitoring Gesetzessammlung

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kesselwagen-Entleerstation -

DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kesselwagen-Entleerstation -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kesselwagen-Entleerstation -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kesselwagen-Entleerstation -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kesselwagen-Entleerstation -

Die Oiltanking Tanklager Bremerhaven GmbH & Co. KG hat beantragt, auf dem Grundstück Steubenstraße 13, 27568 Bremerhaven, eine neue Kesselwagenentleerstation zur Entleerung von Heizöl-Schwer aus Eisenbahnkesselwagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist gleichzeitig der Nr. 9.2.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Bremerhaven, den 29. Juni 2015
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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