Brandschutz - Feuerwehr-Dienstvorschrift 8
                            Brandschutz - Feuerwehr-Dienstvorschrift 8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 17. Mai 2002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bezug: Runderlass des MI über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg vom 23.11.1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mit  o. g.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Runderlass habe ich auf der Grundlage des § 26 BSchG u. a. auch die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 8 - Tauchen - eingeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese FwDV wurde zwischenzeitlich überarbeitet und liegt in einer Neufassung 2002 vor. Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden gebeten, nach dieser FwDV bei der Ausbildung, Übung und im Einsatz zu verfahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ich bitte Sie, die Träger des Brandschutzes entsprechend zu informieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gez.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schmidt