Monitoring Gesetzessammlung

Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

DE - Landesrecht Brandenburg

Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
vom 15. Februar 2006
Der BFH
hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2005 - X R 20/04 - dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen verfassungsgemäß ist ( Az.
beim BVerfG
: 2 BvL 1/06).
Nach dem Ergebnis der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist diese Frage vom Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs.
3 EStG
; ab Veranlagungszeitraum 2005: § 10 Abs. 3, 4, 4 a EStG) erfasst. Denn Beiträge zu Krankenversicherungen gehören kraft gesetzlicher Definition zu den Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 i. V. m.
Absatz 1 Nr.
2 Buchstabe a EStG [Veranlagungszeiträume vor 2005]; § 10 Abs. 2 i. V. m. Absatz 1 Nr. 3 EStG [Veranlagungszeiträume ab 2005]).
Die Anlage zum BMF
-Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren wird insoweit um einen klarstellenden Hinweis ergänzt.
Diesbezügliche Einsprüche sind daher nicht ruhen zu lassen, sondern entsprechend Tz. II Nr. 2 des BMF-Schreibens vom 27. Juni 2005 ( BStBl I
2005, 794) zurückzuweisen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht