Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin
                            Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 2. März 1998 (GVBl.II/98, [Nr. 08], S.186)  geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. April 2006 ( GVBl.I/06, [Nr. 04] , S.46, 48)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund von Artikel 8 Abs. 6 des Landesplanungsvertrages in Verbindung mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Landesplanungsvertrag vom 20. Juli 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (GVBl. I S. 210) verordnet die Landesregierung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 1 
Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der gemeinsame Landesentwicklungsplan für den engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV), der als Anlage
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 2 
Niederlegung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der LEP eV wird in Brandenburg bei der gemeinsamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesplanungsabteilung, bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            amtsfreien Gemeinden und Ämtern, auf deren Bereich sich die Planung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3 
Inkafttreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Verordnung tritt am 21. März 1998 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 2. März 1998
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Landesregierung 
des Landes Brandenburg 
Der Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung 
Alwin Ziel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Umwelt,  
Naturschutz und Raumordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Matthias Platzeck
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage zur Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV)
                            Inhaltsverzeichnis
                        
                        
                    
                    
                    
                I Grundlagen
                            1     Ausgangslage,
Handlungsbedarf  
 2     Räumlicher und zeitlicher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geltungsbereich  
  3     Übergeordnete
Verkehrseinrichtungen und deren Auswirkungen auf den LEP eV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1  Flughafen Berlin Brandenburg 
  3.2  Magnetschwebebahn Transrapid Berlin-Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4     Rechtswirkung der Festlegungen
des LEP eV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5     Bevölkerungsentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                II Festlegungen
                            1     Siedlungsraum  
  1.1  Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2  Potentielle Siedlungsbereiche  
  2     Freiraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1  Freiraum mit großflächigem
Ressourcenschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2  Freiraum mit besonderem Schutzanspruch 
   2.3  Entwicklungsraum Regionalpark
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3     Gliederung des Siedlungsraumes
durch Freiraumelemente
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1  Übergeordnete Grünverbindungen 
   3.2  Grünzäsuren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4     Polyzentrische
Siedlungsstruktur 
   4.1  Brandenburger Zentren im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum 
   4.2  Städtische Zentren in Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5     Handlungsschwerpunkte 
  6     Verkehr 
   6.1  Öffentlicher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personennahverkehr   
   6.2   Eisenbahn 
   6.3   Straßen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4   Binnenschiffahrt 
   6.5   Luftfahrt 
   6.6   Weitere Verkehrsinfrastrukturanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                III Erläuterungsbericht
                            III.A Begründung und Erläuterung zu
den Festlegungen (Teil II)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            III.B Verhältnis des LEP eV zu anderen Planungsebenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der gemeinsamen Landesplanung und zur kommunalen Bauleitplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                IV Tabellen
                            Abkürzungsverzeichnis
                        
                        
                    
                    
                    
                I Grundlagen
                            1 Ausgangslage, Handlungsbedarf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Wende in Deutschland und Osteuropa bedeutet Umbruch und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufbruch zugleich: Die neuen Länder stecken nach dem Wegfall der festen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lieferbeziehungen und der Privatisierung der früheren volkseigenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Betriebe gerade im Industriesektor in einer tiefen Strukturkrise. Ähnlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            tiefgreifend sind die Veränderungen in der Landwirtschaft: Abbau von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Produktionskapazitäten verbunden mit massivem Arbeitsplatzverlust
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kennzeichnen den Übergang und führen in den ländlichen Gebieten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu hoher Arbeitslosigkeit. Andererseits setzt der materielle Nachholbedarf in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den ehemals sozialistischen Ländern große marktwirtschaftliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kräfte frei, die den Aufbau und Umbau zu wettbewerbsfähigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unternehmen beschleunigen. Der zunehmende grenzüberschreitende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Warenverkehr im Osten verdeutlicht die Freizügigkeit im Großen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Berlin-Brandenburger Wirtschafts- und Lebensraum kann an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            alte Traditionen angeknüpft werden: Die Brandenburger und Berliner haben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wieder Zugang zu allen Teilen Berlins, die Berliner strömen zu den lange
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entbehrten Erholungsräumen in die Umgebung. Die wirtschaftliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aktivität führt zu immer stärkerer Verflechtung zwischen den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ehemals voneinander isolierten Teilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bis zum Jahr 2000 wird Berlin mit dem Umzug von Parlament und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regierung zum politischen Entscheidungszentrum des Bundes.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Modernisierung der gesamten Verkehrsinfrastruktur ist in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vollem Gange. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit verbessern die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erreichbarkeit des Großraums Berlin/Brandenburg wie keiner anderen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stadtregion der neuen Länder auf Wasser, Schiene und Straße.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verträge bzw. Absichtserklärungen zum Ausbau der Straßen- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schienenverbindungen nach Warschau und Prag liegen vor. Die alte Lagegunst im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schnittpunkt der europäischen Achsen Paris-Warschau-Moskau,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kopenhagen-Prag-Wien-Budapest und Stockholm-München-Mailand entsteht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schritt für Schritt von neuem. Hier wird die Rolle eines Mittlers zwischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            West- und Osteuropa gebraucht, hier können alte Kontakte ehemaliger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vertragspartner und Know-how zum Aufbau neuer Beziehungen eingesetzt werden und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            diesen Raum zur Drehscheibe für Waren und Dienstleistungen machen. Vor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            diesem Hintergrund, dem Bedeutungsgewinn im zusammenwachsenden Europa,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vollzieht sich der Strukturwandel im engeren Verflechtungsraum:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Standortgefüge der innerstädtischen Nutzungen Berlins,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besonders von Gewerbe- und Industriebetrieben, Bürodienstleistern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kleingärten kommt durch die Bodenwertsteigerungen in Bewegung und wird
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch zur Verdrängung von Wohnnutzungen führen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verlassene Industrie- und Militärflächen müssen einer neuen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nutzung zugeführt werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lagevorteile im Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Nähe zu Berlin, Nähe zum Berliner Ring, Nähe zum
"Grünen") werden zum Motiv für industriell-gewerbliche und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wohnungsorientierte Randwanderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ein großer Bedarf an Wohnungen, insbesondere an Wohneigentum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            muß befriedigt werden. Er resultiert aus dem Nachholbedarf in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnflächenausstattung, dem im Vergleich zu anderen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verdichtungsräumen weit unterdurchschnittlichen Anteil von selbstgenutztem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohneigentum am Gesamtwohnungsbestand, dem drohenden Wohnungsverlust durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rückübertragung an Alteigentümer (Restitution), dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungsmangel durch den Zuzug neuer Einwohner sowie der Zweckentfremdung, dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abriß und der Zusammenlegung von Wohnungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Freizeitwohnen der ehemaligen West-Berliner wird aus den grenznahen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erholungslandschaften der alten Bundesländer: Lüneburger Heide, Harz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Franken-Jura, Fichtelgebirge in berlinnahe Gebiete verlagert. Ein Blick auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schlüsselindikatoren (Tabelle 1 und 2) zeigt das Entwicklungsgefälle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Brandenburger Teils des engeren Verflechtungsraumes gegenüber Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen beiden Teilen Berlins sowie den Nachholbedarf Berlins und Brandenburgs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gegenüber den alten Ländern und verdeutlicht den großen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handlungsbedarf, der insgesamt für Berlin und Brandenburg besteht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zeitgleich verlaufen Reurbanisierung und Suburbanisierung. In
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dieser zweiten Gründerzeit wollen Berlin und Brandenburg jeweils für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sich und auch gemeinsam verhindern, daß der Wachstumsschub sich seine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eigenen Bahnen bricht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beide Länder setzen auf eine zukunftsweisende
Raumordnung, den Ausgleich von Ökologie und Ökonomie. Dazu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gehören:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gleichwertige Lebensverhältnisse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mittelpunktfunktion der Städte stärken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gleichmäßige zentrale Versorgungsbereiche bilden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentren im engeren Verflechtungsraum entwickeln (Polyzentralität)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ländliche Gebiete sichern und entwickeln Kurze Wege,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsvermeidung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            möglichst kleinräumige Zuordnung von Arbeitsstätten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnbauflächen, Freizeitnutzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verdichtete, kompakte Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konzentration der Siedlungsentwicklung Schiene vor Straße,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsverlagerung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Orte mit häufig bedientem Schienenanschluß (radiale
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hauptstrecken) bei Siedlungsentwicklung bevorzugen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wirtschaftliche Betriebsführung des schienengebundenen ÖPNV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch Einwohnerzuwachs sichern Innen- vor Außenentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachverdichtungspotentiale aktivieren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Infrastruktur effizient nutzen Hochwertiges Freiraumsystem,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ressourcenschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beachtung der naturräumlichen Empfindlichkeiten bei der baulichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erhalt der Kulturlandschaft durch standortgerechte land- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstwirtschaftliche Nutzung sowie durch Erhalt von nicht wirtschaftlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            genutzten Flächen für Ressourcenschutz, Naturschutz und Erholung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauleitplanungen der Gemeinden, Standortwünsche von Investoren und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauherren, in denen sich diese Ziele widerspiegeln, werden von beiden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ländern befürwortet und unterstützt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Anbetracht der besonderen Lagegunst des engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraumes für Investitionen und der Gefahren, die sich aus einem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ungeordneten Flächenverbrauch für die wirtschaftliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Attraktivität und den Freizeitwert dieses Lebensraumes von 4,3 Mio.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einwohnern ergeben, soll dieser Landesentwicklungsplan grundsätzliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klarheit über die verfügbaren, räumlich relevanten Potentiale
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Entwicklung der Siedlungs- und der regionalen Wirtschaftsstruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schaffen. Er soll den Gemeinden, Investoren und Bauherren Planungssicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Orientierung bieten. Der hier vorgelegte Planungsrahmen bietet eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausreichende Grundlage für eine erhebliche Steigerung von wertschaffenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen mit Arbeitsplätzen sowie von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungen. Der LEP eV unterstützt dadurch die Politik zum Abbau der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitslosigkeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Räumlich: Zum engeren Verflechtungsraum
Brandenburg-Berlin gehören 276 Gemeinden mit 827 000 Einwohnern auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburger Seite abgegrenzt nach Ämtern - siehe Tabelle 3 - und Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als eine Gemeinde (Stadtstaat) mit 3,46 Mio. Einwohnern - siehe Tabelle 4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wichtige Kriterien bei der Feststellung "enger
Verflechtungen" sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die wirtschaftlichen Aktivitäten in diesem Raum: der gemeinsame
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsmarkt und der Markt für den Austausch von Gütern und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dienstleistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die täglichen Pendelbeziehungen von Beschäftigten und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unternehmen: die Bereitschaft der Bewohner des Raumes, auch längere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fahrtwege zwischen den Orten ihrer Aktivitäten in Kauf zu nehmen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Belange der Naherholung sowie der Kulturlandschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (einschließlich des UNESCO-Weltkulturerbes "Potsdamer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kulturlandschaft")
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und der wieder wachsenden Zusammengehörigkeit der Menschen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Identität) Viele der Arbeitsplatzschwerpunkte finden sich traditionell in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Groß- und Mittelstädten. Einen wichtigen Beitrag zur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewältigung des Verkehrsaufkommens im engeren Verflechtungsraum leistet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Schienennahverkehr, besonders die S-Bahn und die Regionalbahn.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Zentren und das Schienennahverkehrsangebot bildeten daher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die entscheidenden Orientierungspunkte bei der Abgrenzung. Unabdingbar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mußten auch die neu gebildeten Ämter bei der Grenzziehung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            berücksichtigt werden. Sie zu durchschneiden hieße, die angestrebten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "kleinräumigen Verflechtungen" zu ignorieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zeitlich: Der LEP eV gilt bis zu seiner Änderung oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufhebung. Die Planungsaussagen beziehen sich auf den Zeithorizont 2010. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umfassende Überprüfung der Ziele erfolgt spätestens 10 Jahre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nach der Aufstellung des LEP eV.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Übergeordnete Verkehrseinrichtungen 
  und deren Auswirkungen auf den LEP eV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1 Flughafen Berlin Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgangspunkt der Flughafenplanung im LEP eV ist das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorhandene System der Verkehrsflughäfen im engeren Verflechtungsraum. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH haben in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesellschafterversammlung am 20.06.1996 beschlossen, den vorhandenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsflughafen Schönefeld als "Single-Standort" für den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            künftigen Flughafen "Berlin-Brandenburg" auszubauen. Aus dieser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standortwahl der Flughafenbetreibergesellschaft ergibt sich in erhöhtem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maße die Notwendigkeit der planerischen Berücksichtigung der Belange
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Flughafens (Standortfläche, Verkehrserschließung) als auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            seiner Auswirkungen auf die vorhandene Raumstruktur (Siedlungen, Freiraum,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzbereiche).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Belange konnten bei der Erarbeitung des LEP eV nur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ansatzweise berücksichtigt werden, weil die Standortentscheidung noch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht gefallen war. Soweit in dieser Hinsicht vorausschauende Bedenken und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anregungen im Beteiligungsverfahren vorgetragen wurden, fanden diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ergänzend Berücksichtigung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Darüber hinaus ist gemäß Abschnitt II 6.5
bereits klargestellt, daß eine Fortschreibung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungsplanung in diesem räumlichen Teilbereich (Flughafen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sein Umfeld) sich unmittelbar anschließt, die auch zur Modifizierung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            textlichen und räumlichen Festlegungen des LEP eV führen wird. Zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            diesen Änderungen wird im Rahmen der Aufstellung ergänzender
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            landesplanerischer Ziele erneut jeweils eine Beteiligung der betroffenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinden und der von der Planung berührten sonstigen Träger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlicher Belange durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.2 Magnetschwebebahn Transrapid Berlin-Hamburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und politischer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entscheidungen ist der Einsatz neuer Technologien für hohe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fahrgeschwindigkeiten zu berücksichtigen (vgl. II 6.2). Ein konkreter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            planerischer Ausdruck etwa durch die Darstellung von Suchräumen für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Trassen ist aufgrund der Vielzahl der Alternativen bei der möglichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einführung in das Stadtgebiet von Berlin nicht sachdienlich, da
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Planungsbefangenheit erzeugt wird, die in der Mehrzahl der Fälle keinen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bestand haben wird. Soweit der Planungsstand des Transrapid es erlaubt oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfordert, wird dies in der Fortschreibung des LEP eV raumkonkret zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            berücksichtigen sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Rechtswirkung der Festlegungen des LEP 
  eV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Festlegungen gliedern sich in abwägungspflichtige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundsätze, die bei Planungsentscheidungen nachgeordneter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Planungsträger sowie der berührten Fachplanungsträger in die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abwägung einzustellen sind und damit nachweislich Berücksichtigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            finden, sowie in beachtungspflichtige Ziele, die als sach- oder raumkonkrete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Letztentscheidungen der Landesplanung durch diese abgewogen wurden und folglich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von nachgeordneten Planungsträgern sowie den berührten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fachplanungsträgern zu beachten, d. h. konkret umzusetzen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die im LEP eV Teil II enthaltenen Grundsätze und Ziele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Raumordnung und Landesplanung gelten gemäß Artikel 9
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesplanungsvertrag für die Behörden des Bundes und der Länder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburg und Berlin, für die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die sonstigen öffentlichen Planungsträger und die juristischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personen des Privatrechts, deren Kapital sich ganz oder überwiegend in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlicher Hand befindet, bei allen raumbedeutsamen Planungen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maßnahmen einschließlich des Einsatzes raumbedeutsamer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Investitionen, d. h. diese Planungen sind den Zielen des LEP eV anzupassen bzw.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            seine Grundsätze zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalpläne, Bauleitpläne sowie Vorhaben- und
Erschließungspläne der Gemeinden und Planungsverbände.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Planungen, die nicht an die Ziele des LEP eV angepaßt sind, werden nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            emäß Artikel 22 Absätze 4
und 5 des Landesplanungsvertrages vom 4. April 1995 (GVBl. I für das Land
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburg S. 210/GVBl. für Berlin S. 407) gelten im Sinne einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Überleitungsregelung folgende kommunale Bauleitpläne als an die Ziele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Raumordnung und Landesplanung angepaßt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Darstellungen des Berliner Flächennutzungsplanes in der Fassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 1. Juli 1994 (FNP ‘94)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bis zum 4. April 1995 genehmigte Bebauungspläne, Vorhaben- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erschließungspläne und Entwicklungssatzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bis 30. September 1994 genehmigte Flächennutzungspläne
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwürfe zu Bebauungsplänen, Vorhaben- und
Erschließungsplänen und Entwicklungssatzungen, deren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentliche Auslegung bis zum 30. September 1994 bekannt gemacht wurde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mit Inkrafttreten des Landesplanungsvertrages und der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemeinsamen landesplanerischen Ziele des gemeinsamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungsprogramms (LEPro) und des LEP eV ist der Berliner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächennutzungsplan kommunaler Bauleitplan. Er ist an die verbindlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziele des LEP eV anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Bevölkerungsentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seit 1990 sind Wirtschaft und Verwaltung zunächst von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sehr unterschiedlichen Erwartungen über die zukünftige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bevölkerungsentwicklung für Berlin/Brandenburg ausgegangen. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bandbreite beim geschätzten Einwohnerzuwachs im engeren Verflechtungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bis zum Jahr 2010 bewegte sich von über 1 Mio. Einwohner bis 400 000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einwohner.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angesichts dieser unsicheren Bedarfssituation kann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung lediglich von schlüssigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Annahmen ausgegangen werden. Um eine angemessene Vorsorge zu treffen, wird
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            landesplanerisch der Rahmen für einen Einwohnerzuwachs von jeweils 300 000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Berlin und im Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes geschaffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Rahmen ist erforderlich, um an den landesplanerisch vorgegebenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standorten die gewünschte Entwicklung zu erreichen, da sich in vielen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fällen die mögliche Flächenentwicklung nicht konkret vollziehen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eine verbindliche Vorgabe in Form eines Einwohnerrichtwertes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für jede Gemeinde wird aufgrund der unsicheren Prognoselage nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorgenommen. Es ist Aufgabe der Regionalplanung und der integrierten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungsplanung, hierzu Festlegungen zu treffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                II Festlegungen
                            Den Festlegungen zu einzelnen Sachpunkten ist in der Regel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eine Erläuterung der zeichnerischen Darstellung vorangestellt. Hauptkarte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Teilkarten sind Teil der Festlegungen. Die textlichen Festlegungen gliedern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sich in Z=beachtenspflichtiges Ziel; G=abwägungspflichtiger Grundsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Siedlungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Der Siedlungsraum umfaßt alle
Siedlungsfunktionen einschließlich der innerörtlichen Verkehrs- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiflächen sowie der sozialen und technischen Infrastruktur. Durch die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Darstellung von Siedlungsbereichen wird eine grundsätzliche Unterscheidung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom Freiraum getroffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.1 In Siedlungsbereichen sind für
Siedlungstätigkeit vorrangig die vorhandenen innerörtlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potentiale durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren. Erneuerung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Verdichtung haben Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brachliegende bzw. brachgefallene Bauflächen sollen schnellstmöglich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beplant und einer neuen Nutzung zugeführt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In den Trinkwasserschutzzonen in
Siedlungsbereichen (1.1) und potentiellen Siedlungsbereichen (1.2) ist auf eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            flächensparende, versiegelungsarme Siedlungstätigkeit hinzuwirken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.2 Gemeinden mit geringer
Siedlungsdichte und mit einem Schienenhaltepunkt sollen in dessen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            fußläufigem Einzugsbereich nachverdichtet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.3 Die siedlungsstrukturell geeigneten
Verknüpfungspunkte des schienengebundenen Verkehrs (1.1.3), insbesondere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bei Regionalbahn und Regionalexpress, sollen als Kristallisationspunkte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachfragefördernder Raum- und Flächennutzungsstrukturen entwickelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.4 Neue Siedlungsflächen sind nach
Lage, Größe, Struktur und Ausstattung der Gemeindegröße
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            anzupassen und am vorhandenen Siedlungsbereich anzuschließen. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verfestigung, Erweiterung und Entstehung von Splittersiedlungen ist zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vermeiden. Eine bandartige bauliche Entwicklung entlang von Verkehrswegen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            außerhalb der Siedlungsbereiche ist zu verhindern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bei der Ausweisung von neuen
Siedlungsflächen wird empfohlen, von der Möglichkeit der Stufung in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorrangige und nachrangige Inanspruchnahme der Flächen Gebrauch zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.5 Nicht mehr benötigte, bisher
militärisch genutzte bauliche Anlagen und Militärflächen im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            räumlichen Zusammenhang zur Ortslage sind für Siedlungszwecke
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bereitzustellen, sonstige Konversionsflächen im Außenbereich sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vornehmlich einer Freiraumnutzung nach Abschnitt 2 vorzubehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Städtebaulich relevante Teile von ehemals militärisch genutzten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächen im Außenbereich dürfen für Siedlungszwecke nur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zugelassen werden, wenn eine tragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lage zum Siedlungsgebiet der Belegenheitsgemeinde ist durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            räumlichen Anschluß oder enge Nachbarschaft gekennzeichnet und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verkehrliche (insbesondere ÖV) und sonstige Erschließung (Ver-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Entsorgung) ist vorhanden und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Größe, Zustand, Erhaltungswert und Eignung der baulichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen rechtfertigen den Aufwand im Verhältnis zur Erforderlichkeit der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachnutzung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Den Standorterfordernissen öffentlicher
Bedarfsträger der technischen und sozialen Infrastruktur sowie den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Belangen des Bundes aufgrund der Hauptstadtfunktion ist besonders Rechnung zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            tragen. Dabei sollen die vorgenannten Bedingungen erfüllt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.6 Zur Vermeidung von Verkehr sind die
Funktionen des Wohnens und Arbeitens, der Versorgung und Erholung einander
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            räumlich zuzuordnen und quantitativ ausgewogen zu entwickeln. Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entmischung der Funktionen in Orten und Stadtteilen mit hohem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Durchmischungsgrad ist entgegenzuwirken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.7 Die verbrauchernahe Versorgung aller
Bevölkerungsteile innerhalb des engeren Verflechtungsraums mit Gütern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des täglichen Bedarfs und mit entsprechenden Dienstleistungen ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sicherzustellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.8 Die Ansiedlung weiterer
großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Kernbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum und der städtischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentren in Berlin ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1 Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Der Siedlungsbereich umfaßt den
Siedlungsraum sowie genehmigte Bebauungspläne, Vorhaben- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erschließungspläne und Entwicklungssatzungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Als Siedlungsbereich dargestellt werden der
zusammenhängend bebaute Siedlungsbestand sowie bestehende und in Planung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            befindliche Großanlagen der technischen Infrastruktur und Logistik > 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ha auch außerhalb zusammenhängender Siedlungen. Gemeinden mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereichen < 5 ha werden ebenfalls dargestellt. Für Berlin sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Siedlungsbereich die Bauflächen sowie die Flächen für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            technische und soziale Infrastruktur einschließlich innerörtlicher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grünflächen gemäß dem rechtswirksamen
Flächennutzungsplan (FNP in der Fassung vom 1. Juli 1994) mit Ausnahme der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachrangstufen in den potentiellen Siedlungsbereichen Berlin-Buchholz und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin-Karow/Buch generalisiert dargestellt. Nicht dargestellt sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Splittersiedlungen und kleinere Ortsteile einzelner Gemeinden im Brandenburger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teil des engeren Verflechtungsraums < 5 ha (vgl. 2.1.0). Für sie gilt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bestandsschutz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Weiterentwicklung der Siedlungsbereiche (Innen- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenentwicklung) hat nach den folgenden Grundsätzen und Zielen zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfolgen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.1 Der Zuwachs von Einwohnern und
Arbeitsplätzen im engeren Verflechtungsraum ist auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden mit "potentiellem Siedlungsbereich"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemäß 1.2 (Typ 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sowie weitere Siedlungsschwerpunkte gemäß 1.1.3 (Typ 2) zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            konzentrieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.2 In den übrigen, nicht unter
1.1.1 genannten Gemeinden (Typ 3), ist Siedlungsentwicklung im Innenbereich und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf städtebaulich relevanten Teilen von Konversionsflächen im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungszusammenhang nach 1.0.5 zulässig. Der für Typ 3 vorgesehene
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Orientierungswert (vgl. 1.1.4 Ziffer 3) für Zuwachs von in der Regel bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10 %, gemessen an der Einwohnerzahl 1990, kann auch durch Erweiterung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiches in den "Freiraum mit großflächigem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ressourcenschutz" realisiert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.3 Als weitere Siedlungsschwerpunkte
(Typ 2) können Gemeinden auf der Ebene der Regionalplanung festgelegt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden. Die Gemeinden sollen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einen Verknüpfungspunkt gemäß 1.0.3 darstellen oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über einen Schienenanschluß verfügen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            überörtliche Versorgungs- oder Selbstversorgungsfunktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wahrnehmen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über eine gesicherte zentrale Ver- und Entsorgung verfügen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer ausgewogenen Verteilung der Entwicklungschancen und -potentiale
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen engerem Verflechtungsraum und äußerem Entwicklungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht entgegenstehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Gemeinden des Typs 2 ist die Inanspruchnahme des Freiraums
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Siedlungserweiterung mit den Schutzzielen für den Freiraum unter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anwendung des Kriterienkataloges gemäß 2.1.2 abzuwägen. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten ist entsprechend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sicherzustellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.4 Für die planerische Vorsorge ist
von einem Zuwachs an Einwohnern von jeweils 300 000 im Brandenburger Teil des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            engeren Verflechtungsraums und in Berlin bis zum Jahr 2010 auszugehen. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angebote zur Aufnahme des Zuwachses sollen zu einer ausgewogenen Entwicklung in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            allen Teilen des engeren Verflechtungsraumes führen und nach den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            festgelegten Siedlungstypen 1-3 differenziert werden (Orientierungswerte). Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wert für den Einwohnerzuwachs bis zum Jahr 2010 soll, gemessen an der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (Stand 1990):
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Gemeinden mit potentiellem Siedlungsbereich nach Ziel 1.2 (Typ 1) in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regel 50 %,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in den weiteren Siedlungsschwerpunkten nach Ziel 1.1.3 (Typ 2) in der Regel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25 %,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in den sonstigen Gemeinden nach Ziel 1.1.2 (Typ 3) in der Regel 10 %
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht überschreiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2 Potentielle Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Die potentiellen Siedlungsbereiche kennzeichnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch eine generalisierende schwarze Linie den aus landesplanerischer Sicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorrangig für Siedlungserweiterungen vorgesehenen Raum, soweit nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraum mit besonderem Schutzanspruch vorliegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.1 Siedlungserweiterungen sind in
Gemeinden mit potentiellem Siedlungsbereich zu konzentrieren. Die potentiellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche werden gemäß der sie prägenden Orte wie folgt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            benannt:
                        
                        
                    
                    
                    
                | Bezeichnung der Räume der Potentiellen Siedlungsbereiche (Typ 1) | Kreis | 
|---|---|
| Beelitz/Beelitz-Heilstätten | Potsdam-Mittelmark | 
| Berlin-Buchholz | Berlin-Karow/-Buch | 
| Bernau | Barnim | 
| Dahlewitz/Rangsdorf | Teltow-Fläming | 
| Erkner | Oder-Spree | 
| Falkensee/Dallgow-Döberitz | Havelland | 
| Fürstenwalde (Spree) | Oder-Spree | 
| Hennigsdorf/Velten | Oberhavel | 
| Königs Wusterhausen/Wildau | Dahme-Spreewald | 
| Ludwigsfelde | Teltow-Fläming | 
| Michendorf | Potsdam-Mittelmark | 
| Nauen | Havelland | 
| Neuenhagen/Dahlwitz-Hoppegarten | Märkisch-Oderland | 
| Oranienburg | Oberhavel | 
| Potsdam | kreisfrei | 
| Rüdersdorf b. Bln. | Märkisch-Oderland | 
| Schönefeld | Dahme-Spreewald | 
| Strausberg | Märkisch-Oderland | 
| Teltow/Stahnsdorf | Potsdam-Mittelmark | 
| Werder (Havel) | Potsdam-Mittelmark | 
| Werneuchen | Barnim | 
| Wünsdorf/Waldstadt | Teltow-Fläming | 
| Wustermark/Elstal | Havelland | 
| Zossen | Teltow-Fläming | 
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.2 Innerhalb des potentiellen
Siedlungsbereiches hat die Siedlungsentwicklung Vorrang vor Freiraumnutzungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Festlegungen 1.0.1 bis 1.0.8 sowie 1.2.3 und sonstige öffentlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            rechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.3 Soweit sich im Einzelfall ein
"Freiraum mit besonderem Schutzanspruch" (grüne Fläche) im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            potentiellen Siedlungsbereich befindet, ist auch hier eine Siedlungsentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unzulässig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Freiraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Der Freiraum ist nach zwei planungsrechtlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kategorien gemäß 2.1 und 2.2 gegliedert. Das schließt jeweils
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zugehörige Anteile des Waldes mit ein. Um die besondere Bedeutung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Waldes aufzunehmen, wird dieser als Bestandteil der topographischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kartengrundlage hervorgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.1 Zur Erhaltung der wirtschaftlichen
und ökologischen Funktionsfähigkeit des Freiraumes soll eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            standortgerechte, ökologisch verträgliche land- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen erfolgen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.2 Im Rahmen der standortgerechten Land-
und Forstwirtschaft sollen in der Land- und Forstwirtschaft die Entwicklung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            extensiven Bewirtschaftungsformen unterstützt werden und in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstwirtschaft eine Bewirtschaftung entsprechend der Waldfunktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durchgeführt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.3 Ausgeräumte Ackerflächen
sollen durch eine ökologisch orientierte Flurentwicklung zusätzlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lebensraum für Pflanzen und Tiere bieten und landschaftlich aufgewertet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.4 Die Waldbestände sind zu
erhalten und der Waldanteil ist an dafür geeigneten Standorten zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erhöhen. Bei der Waldbewirtschaftung sind biologisch gesunde,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            leistungsfähige und stabile, naturnahe, d. h. nach Baumarten und Alter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemischte Waldbestände zu schaffen und zu bewahren. Dazu dient auch der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            langfristige Umbau nicht standortgerechter Wälder.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.5 Der Freiraum, insbesondere der Wald,
ist für Erholungsfunktionen landschafts- und naturverträglich zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entwickeln. Hierzu sind beim Ausbau von Erholungsgebieten Rad-, Reit- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wanderwege abseits der Straßen anzulegen und zu vernetzen. Sie sollen mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Radwegenetzen in den Siedlungsbereichen, insbesondere im Bereich der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsschwerpunkte, verknüpft werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.6 Besucherintensive, öffentlich
genutzte und städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            an Schienenhaltepunkten (Regionalverkehrs- und S-Bahnhöfe) anzulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.7 Kleingärten und
Campingplätze sind so in den Freiraum einzuordnen, daß sie den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftszusammenhang nicht nachhaltig stören.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.8 Bei der Inanspruchnahme der
Landschaft durch Verkehrs- und Leitungstrassen sind vermeidbare
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beeinträchtigungen zu unterlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.9 Der Zugang zu See- und
Flußufern ist, sofern nicht Naturschutzbelange oder andere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentliche Interessen entgegenstehen, für die Allgemeinheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.10 Grundlage des aufzubauenden
ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems bilden innerhalb des engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraums der "Freiraum mit besonderem Schutzanspruch",
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "übergeordnete Grünverbindungen" sowie
"Grünzäsuren". Sie sollen durch Verbindungsflächen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ergänzt werden. Die weitere Konkretisierung des ökologisch wirksamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumverbundsystems erfolgt im Rahmen der Landschafts- und Regionalplanung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die in den Regionalplänen darzustellenden verbindenden Elemente sollen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bisher vorhandene linienhafte Strukturen wie Bachränder, Wallhecken,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Alleen, Straßen- und Feldrandvegetation aufnehmen sowie diese erweitern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            oder ergänzen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.11 Das UNESCO-Weltkulturerbe
"Potsdamer Kulturlandschaft" ist zu erhalten und zu pflegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1 Freiraum mit großflächigem 
  Ressourcenschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Freiraum mit großflächigem
Ressourcenschutz sind sämtliche Flächen, die nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "Siedlungsbereich" oder "Freiraum mit besonderem
Schutzanspruch" sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Innerhalb der Darstellungen des Freiraumes mit
großflächigem Ressourcenschutz sind auch bestehende Raumnutzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            enthalten, die aus Gründen des Planungsmaßstabes keine gesonderte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Darstellung erfahren:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsflächen (Wohnen, Gewerbe)/Splittersiedlungen < 5 ha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            baulich genutzte Betriebsflächen der Land- und Forstwirtschaft im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kleingarten-/Wochenendhausgebiete ("Datschengebiete"), sofern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            keine Überplanung als Dauerwohngebiet oder Baugebiet vorliegt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Berlin erfolgt eine Darstellung von Kleingärten im Rahmen der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Generalisierung innerhalb des Siedlungsbereiches nur dann, wenn diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiflächen von übergeordneter Bedeutung sind oder die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kleingärten ein Teil des den Siedlungskörper strukturierenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumverbundsystems bilden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ferienhausgebiete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Golfplatz, für die nachstehende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regelungen nicht gelten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Entwicklung des Freiraumes mit
großflächigem Ressourcenschutz sind die folgenden Grundsätze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Ziele maßgeblich:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1.1 Der "Freiraum mit
großflächigem Ressourcenschutz" hat erhebliche Bedeutung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für den ökologischen Ressourcenschutz, den Klimaschutz oder den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Luftaustausch, die Erholung, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teil der hochwertigen Kulturlandschaft im engeren Verflechtungsraum ist er in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            seiner regionalen Vielfalt und Eigenart und als ästhetisch wertvoller
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erlebnisraum zu sichern und zu entwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1.2 Im "Freiraum mit
großflächigem Ressourcenschutz" kann Siedlungserweiterung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sonstige öffentlich rechtliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorschriften nicht berührt sind und sie mit folgenden Kriterien im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einklang steht:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erforderlichkeit der Siedlungsmaßnahme mit Nachweis der geordneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eigenentwicklung bei Orientierung auf den voraussehbaren Bedarf und Nachweis,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            daß Ansiedlung auf vorhandener Fläche im Siedlungsbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unmöglich ist und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sicherung der Erschließung mit geeigneten öffentlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsträgern, vorzugsweise mit schienengebundenem Personenverkehr sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der sonstigen technischen (u. a. zentrale Abwasserentsorgung) und sozialen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Infrastruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Darüber hinaus sollen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Kosten der Aufwendungen der Gemeinden finanziell gedeckt sein,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Maßstäblichkeit der Planung und ihre Einbindung in die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kulturlandschaft gegeben und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit ausgeschöpft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1.3 Der an Siedlungsbereiche angrenzende
Freiraum ist im Interesse der Wahrnehmbarkeit gewachsener Siedlungskanten zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2 Freiraum mit besonderem Schutzanspruch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Zum Freiraum mit besonderem Schutzanspruch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gehören:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Naturschutzgebiete (NSG) (festgesetzt und im Verfahren)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teile von Landschaftsschutzgebieten (LSG) (festgesetzt oder im Verfahren)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit besonders hochwertiger Naturausstattung (ohne Vorbelastungen), als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erholungsgebiet oder als Kernbereich innerhalb des ökologisch wirksamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumverbundsystems
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Biotope, die gemäß § 30 a NatSchG Bln bzw. § 32
BbgNatSchG geschützt sind und aufgrund ihrer Größe darstellbar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind oder wegen räumlicher Nähe mehrerer Biotope zusammenfassend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dargestellt werden können
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Trappenschongebiete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtisches Großgrün
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            stadtnahe und innerstädtische Erholungsgebiete, im Rahmen der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Generalisierung der Darstellung auch Kleingärten in Berlin, soweit sie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teil des den Siedlungskörper strukturierenden Freiraumverbundsystems sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Elemente der "Potsdamer Kulturlandschaft" (UNESCO-Weltkulturerbe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächen des ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Flächen, die aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung (z. B.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niederungsbereiche) oder Lagebeziehung (Lückenschließung zwischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            isoliert gelegenen Einzelbiotopen) wichtige ökologische Verbundfunktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            haben)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Innerhalb der Darstellungen des Freiraumes mit besonderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzanspruch sind auch andere Raumnutzungen enthalten, die aus Gründen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Planungsmaßstabes keine gesonderte Darstellung erfahren:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsflächen (Wohnen, Gewerbe)/Splittersiedlungen < 5 ha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            baulich genutzte Betriebsflächen der Land- und Forstwirtschaft im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenbereich, für die nachstehende Regelungen nicht gelten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Entwicklung des Freiraumes mit besonderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzanspruch sind die folgenden Grundsätze und Ziele maßgeblich:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2.1 Die Belange von Natur und Landschaft
und die Sicherung und Entwicklung der Freiraumfunktionen einschließlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Land- und Forstwirtschaft haben Vorrang. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nur dann zulässig, wenn sie mit den Schutzzielen vereinbar sind. Eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            standortgerechte, ökologisch verträgliche land- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstwirtschaftliche Flächennutzung steht dazu nicht im Widerspruch.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2.2 Siedlungserweiterungen zu Lasten des
Freiraums mit besonderem Schutzanspruch sind unzulässig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3 Entwicklungsraum Regionalpark
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Die Ausweisung stellt die Suchräume
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für handlungsorientierte länderübergreifende Konzepte und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maßnahmen des Landschaftsaufbaus und der angepaßten Ortsentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur langfristigen Erhaltung eines Grüngürtels dar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Entwicklung der Siedlungsstruktur im Entwicklungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalpark erfolgt aufgrund der Grundsätze und Ziele des Kapitels 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Siedlungsraum) sowie der Festlegungen zu den Freiräumen (vgl. 2.1. und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2). Darüber hinaus sind die folgenden Grundsätze zu beachten:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3.1 Im engeren Verflechtungsraum soll in
enger Nachbarschaft zum Siedlungsgebiet Berlins die Landschaft durch eine Kette
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Regionalparks entwickelt werden, die sowohl die sozialen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wirtschaftlichen Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rahmen ihrer eigenen Siedlungsentwicklung sichert, als auch den Ansprüchen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als ökologischer Ausgleichsraum und den Erholungsansprüchen einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verdichtet lebenden Bevölkerung gerecht wird. In den einzelnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalparks ist in Abhängigkeit von ihren landschaftlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Qualitäten eine verträgliche Struktur von kleinteiliger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsentwicklung, zu schützenden Landschaftsbestandteilen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erholungsformen und ökologisch verträglicher Land- und Forstnutzung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            anzustreben. Bei der konzeptionellen Entwicklung und der Realisierung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalparks ist dem Vorteilsausgleich besonderes Gewicht beizumessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berliner Freiräume sind bei der Entwicklung und Abgrenzung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalparks einzubeziehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Raumwirksame Planungen und Maßnahmen
im Entwicklungsraum Regionalpark sollen der Zweckbestimmung der Regionalparks
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht entgegenstehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3.2 Kompensationsmaßnahmen, auch
aus angrenzenden Gebieten, sind als wichtiges Potential für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftserhalt und -aufbau im Entwicklungsraum Regionalpark zu nutzen. Sie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sollen insbesondere den Entwicklungszielen der Regionalparks dienen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3.3 Ausgehend von vorhandenen
Flächenpotentialen sollen die Regionalparks die stadtnahe Kulturlandschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der Charakteristik der einzelnen Teilräume bewahren, weiterentwickeln
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und durch unterschiedliche Ausstattung, Gestaltung und Namensgebung ihre
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Identität stärken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3.4 Erste Realisierungskonzepte zu
Regionalparks sollen auf den Hochflächen des Barnim und des Teltow sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Nauener Platte ("Döberitzer Heide") gemeinsam mit Berlin und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unter Einbeziehung der jeweiligen Gemeinden in Abstimmung mit den Fachplanungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erarbeitet und schrittweise umgesetzt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3.5 Die Entwicklungs- und Schutzaufgaben
der Regionalparks werden unter Berücksichtigung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftsrahmenpläne und der agrarstrukturellen Vorplanungen sowie der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstlichen Rahmenplanung auf den nachfolgenden Planungsstufen konkretisiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3.6 Beim Aufbau der Regionalparks ist die
Entwicklung ökologisch wirksamer Freiraumverbundsysteme besonders zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            berücksichtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Gliederung des Siedlungsraumes durch Freiraumelemente
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1 Übergeordnete Grünverbindungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Die Darstellung der übergeordneten
Grünverbindungen im Siedlungsbereich erfolgt symbolisch und nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            parzellenscharf. Die genaue Festlegung einzelner Grünräume und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grünverbindungen obliegt den nachgeordneten Planungsebenen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1.1 Die übergeordneten
Grünverbindungen im Siedlungsbereich sind zur Verknüpfung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiräume und zum Aufbau eines ökologisch wirksamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumverbundsystems in ihrer Erholungs-, Verbindungs- und ökologischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgleichsfunktion zu erhalten und weiterzuentwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.2 Grünzäsuren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Als Grünzäsuren werden
Landschaftsräume markiert, die als Freiraum zwischen Siedlungsbereichen zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erhalten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.2.1 Im Verlauf von Grünzäsuren
ist das Zusammenwachsen bislang voneinander getrennter Siedlungsbereiche und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Splittersiedlungen zu verhindern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weitere Grünzäsuren sollen auf
nachfolgenden Planungsebenen festgelegt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.2.2 Bezogen auf die bestehenden
Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Polyzentrische Siedlungsstruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Die Hauptkarte enthält in generalisierender
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Darstellung das Leitbild einer polyzentrischen Gliederung des Raumes. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            polyzentrische Siedlungsstruktur des engeren Verflechtungsraumes wird im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einzelnen in einer Teilkarte (Zentralörtliche Gliederung im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum und sonstige landesplanerisch bedeutsame Zentren)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1 Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.1 Unter Berücksichtigung ihrer
Verflechtungsbeziehungen zu Berlin und den Regionalen Entwicklungszentren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            außerhalb des engeren Verflechtungsraumes sowie ihrer eigenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzugsbereiche sollen die Brandenburger "Zentren im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum" qualitativ entwickelt und zur Auslastung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorhandenen Infrastruktur verdichtet, arrondiert und städtebaulich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            geordnet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.2 Ihre Entwicklung soll die
Flächennachfrage im engeren Verflechtungsraum an raumverträglichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standorten konzentrieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.3 Sie sollen unter
Berücksichtigung ihrer zentralörtlichen Versorgungsfunktion für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ihren Einzugsbereich weiterentwickelt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.4 Zentren im Brandenburger Teil des
engeren Verflechtungsraumes sind: Nauen, Oranienburg, Bernau, Strausberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fürstenwalde, Königs Wusterhausen/Wildau, Ludwigsfelde und Potsdam.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sie entsprechen den "Zentralen Orten" des LEP I und den "Zentren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der dezentralen Konzentration" des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            innerhalb des engeren Verflechtungsraums. Sie sind zugleich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handlungsschwerpunkte für die Erhaltung und Stärkung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            polyzentrischen Siedlungsstruktur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2 Städtische Zentren in Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.1 Die Metropole Berlin ist Oberzentrum
und hat zentralörtliche Bedeutung im europäischen Maßstab. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im Sinne des Leitbildes relevanten städtischen Zentren sollen als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundgerüst der polyzentrischen Siedlungs- und Versorgungsstruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Stadt Berlin in ihrer Funktion erhalten und entwickelt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.2 Berlins Innenstadt (das Gebiet im
inneren S-Bahnring) ist entsprechend ihren überregionalen und regionalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgaben mehrkernig auszubauen. Gleichzeitig sind alle Berliner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtischen Zentren entsprechend ihrer Bedeutung ausgewogen zu entwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.3 Die Ost-Berliner Zentren sind als
integrierte Zentrenstandorte zu stärken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.4 Landesplanerisch bedeutsam im Sinne
einer polyzentrischen Siedlungsstruktur sind der Innenstadtentlastungsbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und als städtische Zentren die Zentrumsbereiche Zoo und Mitte, die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            A-Zentren Müllerstraße (Wedding), Frankfurter Allee
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Friedrichshain), Altstadt Spandau, Schloßstraße (Steglitz),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Karl-Marx-Straße (Neukölln), Altstadt
Köpenick/Bahnhofsstraße, Berliner Straße (Pankow) sowie die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            B-Zentren Turmstraße (Tiergarten), Zehlendorf Mitte, Tempelhofer Damm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Tempelhof), Berliner Allee (Weißensee), Schönhauser Allee
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Prenzlauer Berg), Tegel/Gorkistraße (Reinickendorf), Marzahner Promenade
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Marzahn), Prerower Platz (Hohenschönhausen), Zentrum Hellersdorf.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Handlungsschwerpunkte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Handlungsschwerpunkte markieren durch Symbol
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Brandenburg den Ort
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Berlin den städtischen Bereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemäß textlicher Festlegung. Der
Innenstadtentlastungsbereich in Berlin wird in der Teilkarte dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.1 In Handlungsschwerpunkten sollen die
raumordnerischen und städtebaulichen Aufgaben von übergeordneter oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gesamtstädtischer Bedeutung vorrangig durch problemorientierte,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ressortübergreifende Konzepte und Aktivitäten auch zum Abbau der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitslosigkeit gelöst werden. Es ist die Aufgabe der Regionalplanung in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburg und der Stadtentwicklungsplanung in Berlin, die in 5.2 und 5.3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            genannten allgemeinen Handlungsgründe und -ziele für die jeweiligen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handlungsschwerpunkte zu konkretisieren oder weitere Handlungsschwerpunkte zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bestimmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.2 Handlungsschwerpunkte in Berlin sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentrum Mitte und Regierungssitz*, Zentrum Zoo,
Adlershof/Johannisthal*, Altglienicke/Bohnsdorf, Biesdorf-Süd*,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Buch/Buchholz, Eldenaer Straße*, Flughafen Gatow, Flughafen Tempelhof,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hellersdorf, Karow/Heinersdorf/Blankenfelde/Weißensee, Landsberger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allee/Rhinstraße,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Marzahn/Hohenschönhausen, Nordkreuz/Gesundbrunnen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberschöneweide/Niederschöneweide, Ostkreuz und Rummelsburger Bucht*,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Südkreuz Schöneberg, Tegel, Wasserstadt Oberhavel*,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Westkreuz/Halensee und der Innenstadtentlastungsbereich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            förmlich festgelegte städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Insbesondere folgende Handlungsgründe
und Handlungsziele sind maßgeblich:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hauptstadtfunktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtebauliche Neuordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungsbau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewerbeflächensicherung und -entwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklung übergeordneter Entsorgungsstandorte und integrierter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umwelt- und Recyclingzentren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stadterneuerung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stärkung der Versorgungsstruktur/Abbau funktionaler Defizite
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.3 Handlungsschwerpunkte in Brandenburg
sind über die unter 4.1.4 genannten Zentren hinaus:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beelitz/Beelitz-Heilstätten, Dahlewitz, Dahlwitz-Hoppegarten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dallgow-Döberitz, Elstal, Erkner, Falkensee, Hennigsdorf, Michendorf,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Neuenhagen, Rangsdorf, Rüdersdorf, Schönefeld, Stahnsdorf, Teltow,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Velten, Werder, Werneuchen, Wünsdorf/Waldstadt, Zossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Handlungsschwerpunkte im Brandenburger Teil des engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraumes schließen die Orte mit besonderem Handlungsbedarf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemäß dem im gemeinsamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            LEPro festgelegten Leitbild der dezentralen Konzentration ein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Insbesondere folgende Handlungsgründe
und Handlungsziele sind maßgeblich:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stärkung der zentralörtlichen Funktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgleich funktionaler Defizite
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konzentration der Siedlungsentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konversion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gewerbliche Umstrukturierung/Revitalisierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.0.1 Die Verkehrs- und
Kommunikationsinfrastruktur soll den engeren Verflechtungsraum funktions- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umweltgerecht erschließen sowie im nationalen und internationalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maßstab großräumige (international/gesamtstaatlich bedeutsam),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            überregionale (landesweit bedeutsam) und regionale Verbindungsfunktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unter besonderer Beachtung der Regionalen Entwicklungszentren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gewährleisten. In der integrierten Planung bilden die Zielstellungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsvermeidung insbesondere durch integrierte Siedlungsentwicklung und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausbau der Telekommunikation,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsverlagerung insbesondere aus der Luft und von der Straße auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schiene und Wasserstraße, vom motorisierten zum nicht motorisierten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Individualverkehr,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsbündelung sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            rationelle umwelt- und sozialverträgliche Verkehrsabwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den grundlegenden Handlungsrahmen. Die Eisenbahn ist als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            grundlegende Raumerschließungskomponente, sowohl im Personen- als auch im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Güterverkehr, im Fern- und Regionalbereich mit verkehrspolitischem Vorrang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu entwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.0.2 Zur Gewährleistung des
notwendigen räumlichen Leistungsaustausches, zur Sicherung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftsstandortes Brandenburg-Berlin und zur Förderung seiner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftskraft ist das vorhandene Verkehrs- und Kommunikationsnetz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            funktionsgerecht zu entwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.0.3 Verkehrsanlagen sind so zu planen,
daß Naturhaushalt, Landschaftsbild, Siedlungsbereiche sowie Wald- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Agrarflächen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Bei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unvermeidbarer Auflassung von Trassen soll die Einordnung der Flächen in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem vorrangig geprüft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1 Öffentlicher Personennahverkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.1 Der ÖPNV hat bei der Schaffung
sozial- und umweltverträglicher Verkehrsstrukturen hohe Priorität.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der ÖPNV soll mit einer angebotsorientierten Verkehrsbedienung, die auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Bedürfnisse der Menschen mit eingeschränkter Mobilität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            berücksichtigt, bei Beachtung der Wirtschaftlichkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den engeren Verflechtungsraum erschließen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gemeinden des engeren Verflechtungsraumes mit dem zentralörtlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Versorgungssystem verbinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.2 Durch ein ÖPNV-Netz sind alle
Siedlungsbereiche zu erschließen und mit den Siedlungsschwerpunkten und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zentralen Orten zu verbinden. Das ÖPNV-Netz ist mit den Fern-und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalverkehrslinien der Eisenbahn günstig zu verknüpfen. Das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundnetz des ÖPNV bilden die schienengebundenen Verkehrsmittel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Regionalverkehr, S-, U-Bahn und Straßenbahn) einschließlich der zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließenden Lücken auf vorhandenen S-Bahn-Trassen. Das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsinfrastruktur- und Bedienungssystem des schienengebundenen Verkehrs ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bedarfsgerecht zu entwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.3 Die Kombination von motorisiertem
Individualverkehr und Fahrradverkehr mit dem ÖPNV soll durch eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausreichende Flächenvorsorge zur Einrichtung dezentraler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Übergangsmöglichkeiten (Park and Ride/Bike and Ride-Anlagen) an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zugangsstellen besonders des schienengebundenen ÖPNV gewährleistet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.4 Die Erreichbarkeit von
Erholungsgebieten sowie von Sport- und Freizeitanlagen ist durch den ÖPNV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu sichern und zu verbessern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.5 Der ÖPNV ist zu einer
verkehrlichen und tariflichen Einheit zu entwickeln (Verkehrsverbund).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.2 Eisenbahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: In der Hauptkarte sind dargestellt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            großräumige und überregional bedeutsame Trassen des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eisenbahn-Personen- und -Güterverkehrs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            raumbedeutsame Trassen mit Erschließungsfunktion für potentielle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verknüpfungspunkte des schienengebundenen Verkehrs, soweit deren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Planungsstände bekannt sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Darstellung enthält auch Trassen für
Regionalbahn, Regionalexpress und S-Bahn. Ebenfalls dargestellt sind die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bestehenden S-Bahn-Trassen und Trassenabschnitte, für die eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiederinbetriebnahme vorgesehen und raumplanerisch zu sichern ist. Als Planung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind die neuen Trassen des Personenfern- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            regionalverkehrs in der Berliner Innenstadt sowie die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            S-Bahnverlängerung von Berlin-Lichterfelde-Süd nach Teltow-Stadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aufgezeigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.2.1 Die Bahninfrastruktur mit
großräumigen und überregionalen Verbindungsfunktionen soll
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unter Berücksichtigung neuer Technologien für hohe
Fahrgeschwindigkeiten leistungsfähig ausgebaut werden. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eisenbahnstrecken mit regionalen Verbindungsfunktionen sind funktionsgerecht zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            qualifizieren. Hierzu soll insbesondere das zu entwickelnde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalverkehrssystem (u.a. Regionalexpress) dienen. Für Über- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mittelzentren ist eine Bedienung im Schienenverkehr bereitzustellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.2.2 Die primär dem Güterverkehr
dienenden Schienenstrecken einschließlich Anschlußbahnsysteme sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            weitestgehend zu erhalten und in ihrer Funktion zu stärken. Zur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verlagerung von Güterverkehrspotentialen auf die Schiene ist ein System
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Güterverkehrszentren und weiteren Anlagen des kombinierten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Güterverkehrs - sowohl im Umland Berlins als auch in inneren Stadtlagen -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu schaffen. Produzierendes und transportintensives Gewerbe ist vorzugsweise an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächen mit geeigneten Gleisanschlüssen vorzusehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3 Straßen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: In der Hauptkarte sind überörtlich
raumbedeutsame Trassen des Straßenverkehrs im engeren Verflechtungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nach ihrer unterschiedlichen Verbindungsfunktion dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Großräumige Straßenverkehrstrassen sind Trassen, die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberzentren bzw. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            untereinander verbinden. Überregionale Straßenverkehrstrassen sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Trassen, die Mittelzentren und Oberzentren bzw. Mittelzentren mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teilfunktionen eines Oberzentrums miteinander verbinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In dieser Kategorie sind sowohl bestehende, auszubauende und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            geplante Trassen enthalten. Soweit geplante Trassen durch die erforderlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            förmlichen Verfahren noch nicht festgelegt sind, sind diese als Korridor
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dargestellt. Straßenverbindungen, bei denen eine Ortsumfahrung vorgesehen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ist und deren genaue Führung in den entsprechenden förmlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verfahren noch festzulegen ist, werden mit einem Symbol gekennzeichnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.1 Die
Straßenverkehrsinfrastruktur soll mit einem funktionell gestuften Netz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sowohl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            großräumige, überregionale und regionale
Verbindungsfunktionen als auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kleinräumige Flächenerschließungsfunktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewährleisten. Dazu ist das vorhandene Straßennetz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entsprechend zu entwickeln. Die Ober- und Mittelzentren sollen in das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            maßgebende Verbindungsnetz eingebunden und ihre funktionsgerechte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erreichbarkeit gewährleistet sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.2 Beim Ausbau der vorhandenen
Straßenverkehrsinfrastruktur sind durch flexible Anwendung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßenbaustandards sowohl die Erhaltung der Stadt- und Dorfgestalt als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch die Belange des Denkmalschutzes als auch die Erfordernisse von Natur und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaft angemessen zu berücksichtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Alleen sind zu erhalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.3 Bei der räumlichen Entwicklung
sind die Bedürfnisse der Fußgänger und Fahrradfahrer durch den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausbau weitgehend umwegfreier und verkehrssicherer Fuß- und Radwegenetze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu berücksichtigen. Bestehende Benachteiligungen dieser Verkehrsteilnehmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gegenüber dem motorisierten Inidividualverkehr sind abzubauen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.4 Zur Förderung des
Fahrradverkehrs soll ein System überregionaler Radwege und -routen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            weitgehend unabhängig vom Hauptstraßennetz entwickelt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4 Binnenschiffahrt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Es sind die für die gewerbliche
Binnenschiffahrt bedeutsamen Wasserstraßen dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4.1 Die Binnenschiffahrt soll
künftig einen wesentlich höheren Anteil als bisher am
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Güterverkehrsaufkommen übernehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4.2 Auf den vorhandenen
Bundeswasserstraßen in der West-Ost-Richtung sind die Engpässe zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beseitigen, um Verlagerungspotentiale vom Straßengüterverkehr auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Binnenschiffahrtsverkehr ausschöpfen zu können. Die übrigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundes- und Landeswasserstraßen sind unter Wahrung des landeskulturellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Charakters für die Binnenschiffahrt funktionsfähig zu erhalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4.3 Die Zugangsstellen zum
Binnenwasserstraßennetz sind an geeigneten Standorten räumlich zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bündeln und nachfragegerecht qualitativ sowie quantitativ auszubauen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Schnittstellen für den kombinierten Güterverkehr zu entwickeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.5 Luftfahrt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: In der Hauptkarte sind die bestehenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsflughäfen im engeren Verflechtungsraum Schönefeld und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tempelhof (nur Symbol, Flächendarstellung gemäß rechtswirksamem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            FNP Berlin) sowie Tegel dargestellt. Weiterhin sind Verkehrslandeplätze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit regionaler Bedeutung aufgezeigt. Für den Bereich Nauen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ("Mikrostandort offen") ist die Auswahl des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Genauen Standortes noch nicht abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.5.1 Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfs
in Brandenburg und Berlin sind die Planung und der Ausbau des Internationalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vordringlich zu betreiben. Damit soll
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gleichzeitig das vorhandene Flughafensystem Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin-Schönefeld abgelöst werden. Aufgrund der zu erwartenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsnachfrage sind ausreichende Flächen für Erhalt und Ausbau des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bestehenden Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld freizuhalten. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            landesplanerische Absicherung der ggf. über den Bestand des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flughafengeländes hinaus erforderlichen Flächen bleibt einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fortschreibung des LEP eV auf der Grundlage eines ergänzend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aufzustellenden Landesentwicklungsplans in enger Anbindung an die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            luftverkehrsrechtliche Fachplanung vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Anteil des Kurzstreckenluftverkehrs ist
zugunsten des Eisenbahnfernverkehrs erheblich zu verringern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.5.2 Durch ausgewählte regionale
Luftfahrtstandorte im engeren Verflechtungsraum soll eine qualifizierte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsnachfrage im Geschäfts- und Freizeitbereich befriedigt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dabei sollen vorrangig bestehende Flugplatzanlagen genutzt und bedarfsgerecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausgebaut werden. Bei allen Aktivitäten zur Entwicklung des Luftverkehrs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im engeren Verflechtungsraum ist die Umweltverträglichkeit zu beachten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.6 Weitere Verkehrsinfrastrukturanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In der Hauptkarte sind überörtlich raumbedeutsame
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standorte der Großinfrastruktur des Verkehrs dargestellt, z. B.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Häfen, Güterverkehrszentren, bedeutende Anlagen des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schienengüterverkehrs (Rangierbahnhöfe, Terminals für den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kombinierten Ladungsverkehr (KLV-Terminals) usw.).
                        
                        
                    
                    
                    
                III Erläuterungsbericht
                            III.A Begründung und Erläuterung zu den Festlegungen (Teil
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Siedlungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.1 Viele Gemeinden verfügen über noch nicht ausgeschöpfte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklungspotentiale im Innenbereich, die eine bauliche Entwicklung ohne
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zusätzliche Inanspruchnahme des Freiraums erlauben. Innenentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bedeutet ein Bebauen durch Verdichtung, Lückenschließung und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wieder-/Umnutzen von Brachflächen im bestehenden Siedlungsbereich. Hierbei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind die Belange der ansässigen Bevölkerung sowie ein ausreichender
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutz innerörtlicher Freiräume zu berücksichtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angesichts der knappen Mittel ist es erforderlich, die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklung im Bestand vorrangig voranzutreiben. Die Situation dort ist durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wirtschaftlichen Strukturbruch und -wandel, die Aufgabe zahlreicher bislang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            militärisch genutzter Flächen sowie den Bedarf an Erneuerung und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Instandsetzung von Wohngebäuden und Infrastruktur gekennzeichnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Am Beispiel von Gemeinden mit Schienenanschluß wird in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tabelle 5 verdeutlicht, welche erheblichen Einwohnerzuwächse allein durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verdichtung im Bestand möglich sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.2 Entlang der radial auf Berlin zulaufenden Bahntrassen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entstanden schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgedehnte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche. Oft waren und sind die Gebiete nur unvollständig
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erschlossen. Durch Krieg und Mauerbau wurde die jetzt wieder begonnene
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stadtrandwanderung unterbrochen, so daß viele Grundstücke unbebaut
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bzw. untergenutzt blieben oder als Wochenendparzellen genutzt wurden: Dies hat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die auch heute noch vergleichsweise niedrigen Einwohner- und Siedlungsdichten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Einwohner je km2 Siedlungsfläche ohne Verkehrsfläche) zur Folge.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund der Lagegunst sollen hier insbesondere die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            fußläufigen Einzugsbereiche der Bahnhöfe nachverdichtet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einerseits kann durch die Ansiedlung von Geschäften, Dienstleistungen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungen in verkehrsgünstiger Lage der Ortskern stärker
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            herausgebildet werden. Das unterstützt den Wandel der teilweise reinen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnvororte im Nahbereich Berlins zu eigenständig funktionsfähigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Orten. Mit den verbesserten Versorgungsmöglichkeiten am Ort kann der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehr nach Berlin reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Andererseits bietet man der wachsenden Bevölkerung im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bahnhofs-Einzugsbereich eine bequem erreichbare, umweltfreundliche und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            staufreie Alternative für die Versorgung mittels periodischer Fahrten nach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, die sich aufgrund seiner besonderen Anziehungskraft auch bei guter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Versorgungslage am Ort nicht vermeiden lassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unter dem fußläufigen Einzugsbereich des
Schienenhaltepunktes wird das Gebiet im Umkreis von 1 000 m-Luftlinie um den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Haltepunkt angesehen. Diese Entfernung kann zu Fuß etwa in 16 Minuten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit dem Fahrrad in 6 Minuten zurückgelegt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.3 Die im Siedlungsbereich vorhandenen
Verknüpfungspunkte des Schienennetzes stellen aufgrund ihrer guten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erreichbarkeit und einer potentiell hohen Fahrgastfrequenz bevorzugte Standorte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Anbieter zentraler Güter und Dienstleistungen dar. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktionen sowie anderer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hochfrequentierter Nutzungen im unmittelbaren Einzugsbereich der Zugangspunkte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Schienenverkehrs sollen damit sowohl die Verkehrsnachfrage auf der Schiene
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            fördern als auch zur Versorgung beitragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.4 Neusiedlungsflächen sind in der Regel von einem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bereits vorhandenen Ortskern abhängig, der die wichtigsten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Versorgungsfunktionen für den neuen Siedlungsbereich mit übernimmt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und die Bewohner in das Gemeindeleben einbindet. Von dem richtigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verhältnis zwischen altem und neuem Siedlungsgebiet hängt es ab,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            daß der Wachstumsprozeß problemlos verläuft. Damit die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Tragfähigkeitsgrenzen der gesamten Infrastruktur nicht überschritten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Verkehrsaufkommen nicht unzumutbar erhöht und die soziale Integration
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Bürger nicht erschwert wird, sollte das Siedlungsvorhaben nach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Größe, Bauform und Lage so an den Ort angepaßt werden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            daß ein Identitätsverlust durch Überformung des historisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewachsenen (z.B. schützenswerter Ortsbilder) vermieden wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Um die Verfestigung bzw. Entstehung von Splittersiedlungen zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vermeiden und die Kosten für Erschließung und Ver- und Entsorgung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht unnötig zu erhöhen, ist, ungeachtet des Ziels 2.1.3, bei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungserweiterungen ein Anschluß an den bestehenden Siedlungsbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sicherzustellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundsätzlich ist bei jeder Siedlungstätigkeit darauf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu achten, daß die einzelnen Ortslagen oder voneinander getrennte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche innerhalb von Gemeinden nicht zu einem flächenhaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsteppich oder zu Siedlungsbändern entlang der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ortsverbindungsstraßen zusammenwachsen. Damit soll eine geordnete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtebauliche Entwicklung auf die Ortsmitte hin gefördert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.5 Für bislang militärisch genutzte Flächen
sind Konzepte für die zivile Nachnutzung erforderlich. Kennzeichnend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für viele Standorte ist die ursprünglich bewußte Plazierung im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenbereich und die Abschottung von benachbarten Siedlungsbereichen, um
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Militärübungen ungestört und ohne Gefährdung und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Belästigung von Unbeteiligten durchführen zu können. Diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Militärflächen, die nicht mit vorhandenen Siedlungsbereichen ziviler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nutzung zusammenhängen, sind grundsätzlich zugunsten einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumnutzung zu entwickeln und vorhandene Anlagen sind zurückzubauen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Innenbereich und an verkehrsgünstig gelegenen Standorten sollen diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächen den Gemeinden für Siedlungszwecke zur Verfügung stehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mit dieser Differenzierung nach Lage- und Qualitätsmerkmalen soll
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gewährleistet werden, daß die Nachnutzung dieses
Flächenpotentials landesplanerisch und städtebaulich geordnet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verläuft, und keine "Zersiedelung durch Konversion" betrieben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bei ehemaligen Kasernen, Soldaten- und Offizierswohnheimen im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenbereich, für die vom Bauzustand, vom architektonischen Wert und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Eignung (erhaltenswerte Bausubstanz) oder von einem vorhandenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schienenanschluß her eine zivile Nachnutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            geboten ist, kann im Einzelfall über Ausnahmen entschieden werden. Dabei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ist nur der im Zusammenhang bebaute Bereich (städtebaulich relevante
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teilfläche) einzubeziehen. Garagen und Baracken sowie das freiraumbezogene
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Truppenübungsgelände sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausnahmen von der Regel "Renaturierung der
Außenbereichskonversionsflächen" bilden solche Anlagen der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            technischen Infrastruktur (wie z.B. Kläranlagen, Deponien, Umspannwerke)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und der sozialen Infrastruktur (wie z. B. Justizvollzugsanstalten), die aus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gründen des Immissionsschutzes oder der öffentlichen Sicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sachnotwendig im Außenbereich zu errichten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.6 Die Verkehrsvermeidung zählt zu den obersten Zielen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Raumentwicklung. Dem Aufbau einer verkehrsvermeidenden Siedlungstruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kommt dabei, neben Maßnahmen zur Verbesserung des vorhandenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrssystems erhebliche Bedeutung zu. Das Prinzip der kleinräumigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nutzungsmischung, d.h. die räumliche Nähe von Arbeitsstätten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Versorgungseinrichtungen und Naherholungsmöglichkeiten zu den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnstätten, führt weg von der "erzwungenen" Mobilität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch Funktionstrennung und den damit verbundenen vielfältigen Fahrten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auch wenn dieses Prinzip kein Garant dafür ist, in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nähe der Wohnung einen Arbeitsplatz zu finden (oder umgekehrt), um damit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            tägliche Pendeldistanzen zu vermeiden, verbessert die Funktionsmischung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die individuellen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für den eigenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lebensmittelpunkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hingegen führt Monofunktionalität im
Siedlungsbereich zu einer geringen Ausnutzung des Raumes, ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verkehrsaufwendig, stellt zeitlich und räumlich einseitige Anforderungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            an die Infrastruktur und begrenzt die Vielfalt von lebendigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Quartierstrukturen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.7 Die Nahversorgung der Bevölkerung mit Gütern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des täglichen Bedarfs wurde in vielen Orten durch kleine Dorfläden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfüllt. Sie wird durch großflächige, neu entstehende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelhandelseinrichtungen im Außenbereich gefährdet. Insbesondere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbraucher ohne private Kfz sind aber auf wohnungsnahe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einkaufsmöglichkeiten angewiesen. Hierzu bedarf es gerade in dünn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besiedelten Gebieten und Randlagen zu den Zentren spezifischer Konzepte.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.0.8 Der Bau weiterer Einkaufszentren,
großflächiger Einzelhandelsbetriebe und sonstiger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            großflächiger Handelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten (im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO) außerhalb der Zentren im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum schwächt die Zentrumsfunktion der Städte durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kaufkraftentzug. Die Vorhaben entziehen dem Markt für Existenzgründer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Filialisten von Ladengeschäften innerhalb von Ortslagen die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ökonomischen Grundlagen und führen zudem zu einem unerwünscht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hohen Verkehrsaufkommen. Die bisher genehmigten Vorhaben haben einen Beitrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Abbau des Versorgungsdefizites geleistet, aber zugleich eine große
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zahl von problematischen Folgewirkungen mit sich gebracht. Eine weitere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zulassung solcher Vorhaben würde zu erheblichen Belastungen für den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Raum und zu einer einseitigen Einzelhandelsstruktur mit allen nachteiligen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auswirkungen für die Nahversorgung führen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1 Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.1 Mit der Ausweisung von Siedlungsbereichen im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum gibt die gemeinsame Landesplanung ein Entwicklungsmodell
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Region vor, das sowohl den Ansprüchen des Wachstums als auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Notwendigkeit der Ordnung Rechnung trägt. Im Mittelpunkt steht dabei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für das Gebiet Brandenburgs die Bildung von Gemeindegruppen des Typs 1, 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und 3, denen die einzelnen Gemeinden je nach Lage, Ausstattungsmerkmalen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zentralörtlicher oder sonstiger Funktion zugeordnet wurden. Ziel der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesplanung ist es, durch Schwerpunktbildung in besonderer Verkehrslagegunst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Polyzentralität der Siedlungsstruktur zu stärken, um somit die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtebaulichen Impulse konzentrierter zur Geltung zu bringen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die dem Typ 1 angehörenden Gemeinden bilden in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            jeweiligen räumlichen Zugehörigkeit die einzelnen potentiellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche, die nach diesen Gemeinden benannt werden. Die potentiellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche haben Priorität in der räumlichen Entwicklung. Sie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind aus Sicht der Landesplanung Angebotsräume für die Schaffung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsplätzen, Wohnungen und zugehöriger sozialer und technischer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Infrastruktur. In diesen Entwicklungsschwerpunkten wird ein Vorranggebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die potentielle Siedlungserweiterung ausgewiesen (vgl. 1.2.2), das von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Regionalplanung weiter konkretisiert werden soll.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weitere Siedlungsschwerpunkte (Typ 2) können auf der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ebene der Regionalplanung festgelegt werden, sofern diese bestimmte Kriterien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfüllen (vgl. 1.1.3).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.2 Bei ausschließlichen Siedlungsmaßnahmen
durch Nachverdichtung im Siedlungsbereich wird von einer individuellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zuwachsgrenze abgesehen. Damit soll eine Entwicklung im Innenbereich in allen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinden (Typ 1, 2 und 3) vorangetrieben werden. Für die Gemeinden des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Typs 3 gilt darüber hinaus folgendes: Der im Ziel angegebene Wert von in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Regel 10 % Zuwachs wird nur dann zur landesplanerischen Beurteilung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorhaben herangezogen, wenn zusätzliche Siedlungsflächen in Anspruch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            genommen werden sollen. Maßnahmen im Außenbereich, zu dem hier auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            arrondierte Flächen zählen, werden nur befürwortet, soweit die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Möglichkeit zur Eigenentwicklung im Innenbereich nachvollziehbar nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gegeben ist (vgl. Ziel 1.0.1).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.3 Die Festlegung dieser weiteren Siedlungsschwerpunkte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Typ 2), die nach den "Gemeinden mit potentiellem Siedlungsbereich"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch einen Zuwachs von mehr als 10 % erfahren sollen (Orientierungswert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Typ 2-Gemeinden: 25 %), erfolgt auf der Ebene der Regionalplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemäß den genannten Kriterien. Für weitere
Siedlungsschwerpunkte (Typ 2) sind die besondere Erschließungsgunst und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Versorgungsfunktion entscheidende Auswahlkriterien.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grundlage der bisher durch die Regionalen
Planungsgemeinschaften formulierten Planungsvorstellungen hinsichtlich der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einordnung von Gemeinden als weitere Siedlungsschwerpunkte (Typ 2-Gemeinden)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden im folgenden die grundsätzlich als landesplanerisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verträglich bewerteten, zusammen mit den von der Landesplanung empfohlenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aufgelistet und gleichzeitig in einer Erläuterungskarte (unterlagert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Haltepunkten des Schienenverkehrs) dargestellt:
                        
                        
                    
                    
                    
                | Region/Stand des Regionalplanes | Landesplanerisch grundsätzlich verträgliche oder befürwortete Typ 2 - Gemeinden | 
|---|---|
| Havelland-Fläming: Regionalplan Havelland-Fläming (Beschluß vom 11. Juni 1997 - zur Genehmigung eingereicht) | Bergholz-Rehbrücke Brieselang Groß Kreutz Kleinmachnow Trebbin | 
| Prignitz-Oberhavel: Regionalplan I (ReP I) Prignitz-Oberhavel, Zentrale Orte/ Gemeindefunktionen (Beschluß vom 20.3.1997 - zur Genehmigung eingereicht) | Birkenwerder Hohen Neuendorf Kremmen | 
| Uckermark-Barnim: Sachlicher Teilplan Zentralörtliche Gliederung, Siedlungsschwerpunkte und Ländliche Versorgungsorte der Region Uckermark-Barnim (Inkrafttreten: 20.8.1997) | Ahrensfelde Basdorf Blumberg Klosterfelde Wandlitz Zepernick | 
| Oderland-Spree: Regionalplan Oderland-Spree, Kapitel "Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen und Siedlungsschwerpunkte im e.V" (Vorentwurf vom 3. Juni 1996 zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren) | Fredersdorf-Vogelsdorf Petershagen/Eggersdorf Woltersdorf Schöneiche | 
| Lausitz-Spreewald: Teilplan "Zentralörtliche Gliederung" der Region Lausitz-Spreewald (Inkrafttreten: 3.6.97) sowie Zielvorstellungen für den Regionalplan der Region Lausitz-Spreewald "Regionales Leitbild" (Entwurf vom 16. November 1995 - zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren) | In beiden Planentwürfen bisher keine Ausweisung von Typ 2-Gemeinden. Landesplanerisch befürwortet werden: Bestensee Zeesen Zeuthen | 
                            Im Unterschied zu den Gemeinden mit potentiellem
Siedlungsbereich (Typ 1) verfügen diese Gemeinden nicht über ein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorranggebiet für die Siedlungsentwicklung. Hier muß bei jeder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            geplanten Freirauminanspruchnahme für Siedlungszwecke mit einem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            höherrangigen Schutzziel für den Freiraum gerechnet werden. Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einwohnerzuwachs soll vor allem durch Nachverdichtung erfolgen. Die Regelungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II 1.0.1 bis 1.0.8 gelten auch hier.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2 Potentielle Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.1 Trotz der mit Vorrang zu betreibenden Aktivierung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachverdichtungspotentialen in den vorhandenen Siedlungsbereichen muß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kurzfristig bedarfsgerecht Bauland für den Wohnungs- und Gewerbebau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bereitgestellt werden. Die dafür notwendigen Arrondierungen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungserweiterungen sind auf die potentiellen Siedlungsbereiche zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            konzentrieren. Sie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            stellen ein Angebot der Landesplanung dar, welches Gemeinden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Städten und Investoren zur Orientierung dienen und die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächennachfrage im engeren Verflechtungsraum auf raumverträgliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standorte lenken soll. Die ausgewiesenen Standorte sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsplatzschwerpunkte, erfüllen in der Regel Zentrenfunktion und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verfügen über eine gute Einbindung ins übergeordnete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Straßen- und Schienennetz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für diese Siedlungsbereiche soll auch in Zukunft die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erschließung mit einem Bahnanschluß gewährleistet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Damit wird die umweltverträgliche Mobilität in diesem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            engverflochtenen Wirtschafts- und Lebensraum gefördert und zugleich die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Voraussetzung für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des ÖPNV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch ausreichendes Fahrgastaufkommen geschaffen. Im Hinblick auf die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalisierung der Bahn sind die wirtschaftlichen Erfordernisse des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bahnverkehrs bereits jetzt bei der Siedlungsentwicklung bzw. der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den potentiellen Siedlungsbereich ist es aus Sicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Landesplanung sinnvoll, eine verbindliche Gesamtplanung durch einen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemeinsamen Flächennutzungsplan (§ 204 BauGB) oder Planungsverband
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (§ 205 BauGB) oder kommunalen Zusammenschluß herbeizuführen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.2 Sonstige fachliche Belange (Wasser-, Landschafts- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Immissionsschutz) können auf Einzelflächen dem Vorrang der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schwerpunktentwicklung entgegenstehen. Das kann zu Nutzungseinschränkungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (z.B. in Lärm- und Bauschutzbereichen) führen oder erzwingt besondere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maßnahmen (wie z.B. Grundwasserschutz durch versiegelungsarme Bebauung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bzw. Entsiegelungen sowie durch Schutzauflagen). Wertvolle Landschaftsteile
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Freiraum mit besonderem Schutzanspruch) schränken den Siedlungsvorrang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dagegen flächenhaft ein. Um einer flächendeckenden Aufsiedlung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            innerhalb der "schwarzen Linie" vorzubeugen, soll die Inanspruchnahme
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Siedlungsflächen nicht vom Rand nach innen, sondern stufenweise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von innen nach außen erfolgen. Davon unberührt bleibt die Pflicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Gemeinde als Träger der Bauleitplanung, aus Gründen der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtebaulichen Ordnung eine Erhaltung und Nutzung des Freiraumes im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rahmen der Abwägung vorzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.3 Die Festlegungen des Landesentwicklungsplans zum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraum mit besonderem Schutzanspruch bleiben von der Festlegung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            potentiellen Siedlungsbereiche unberührt. Das ergibt sich aus der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Doppelfunktion der "schwarzen Linie": Sie soll sowohl Angebote
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Siedlungserweiterungen darstellen als auch zugleich leitbildhaft den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsschwerpunkt unter Einschluß der bestehenden Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hervorheben. Eine Isolierung aller Freiräume mit besonderem Schutzanspruch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit zeichnerischen Mitteln aus dem potentiellen Siedlungsbereich hätte die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            leitbildhafte Hervorhebung in der Plankarte stark beeinträchtigt. Daher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird durch das textliche Ziel festgelegt, daß der Freiraum mit besonderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzanspruch seinen Vorrang auch innerhalb der potentiellen Siedlungsbereiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            behält. Insofern ist der Vorrang …ür Siedlungsentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            innerhalb der potentiellen Siedlungsbereiche eingeschränkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Freiraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.1 Eine standortgerechte, ökologisch verträgliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            landwirtschaftliche Flächennutzung im engeren Verflechtungsraum leistet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus raumordnungspolitischer Sicht einen wichtigen Beitrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Aufrechterhaltung einer tragfähigen Siedlungs- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschäftigungsstruktur in ländlichen Gebieten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Gestaltung des Freiraumes im Verdichtungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Erhalt und zur weiteren Entwicklung der Kultur- und Erholungslandschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit vielfältigen Formen einer umweltverträglichen Bodennutzung und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            damit Sicherung der Biotop- und Artenvielfalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Aufbau einer regionalen Marktversorgung für eine große Zahl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Verbrauchern und damit für diesen Bereich zur Verringerung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            überregionalen Verkehrsaufkommens.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.2 Eine extensive Landwirtschaft und eine forstliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bewirtschaftung entsprechend den Waldfunktionen stellen vor allem im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum mit ungünstigen natürlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standortbedingungen eine sinnvolle und wirtschaftliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächennutzung der Kulturlandschaft dar. Der erheblich reduzierte Einsatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln verringert den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in das Grund- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberflächenwasser. Die Gefahr von Bodenverdichtung und Bodenerosion wird
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vermindert, Artenvielfalt und spezifische Flora und Fauna erfahren eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Förderung. Die natürliche Widerstandskraft agrarischer und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstlicher Ökosysteme gegenüber Schadeinflüssen wird dadurch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestärkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.3 Die standortgerechte, ökologisch verträgliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            landwirtschaftliche Nutzung der Flächen schließt die Erhaltung oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gegebenenfalls die Wiederanlage von Grünsäumen, Flurgehölzen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Feldwegen und Kleinbiotopen in der Feldflur im Sinne einer ökologisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            orientierten Flurentwicklung ein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.4 Im Raum Brandenburg-Berlin nimmt der Wald einen Anteil
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von rund 40 % der bewirtschafteten Flächen ein. Waldflächen sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch den steigenden Entwicklungsdruck bedroht, vor allem durch geplante
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Infrastrukturmaßnahmen und deren Folgebauten (Tankstellen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Parkplätze, Versorgungsgebäude, Gewerbehöfe) aber auch durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnbebauung. Der Wald übernimmt vielfältige und bedeutsame
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Funktionen, die zu fördern, zu schützen und zu erhalten sind. Dazu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zählen die Erholungsfunktion, die Bedeutung für andauernde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, der Wasserhaushalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sein wesentlicher Beitrag zum Bodenschutz, die Luftreinhaltung, das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftsbild sowie der Arten- und Biotopschutz und nicht zuletzt der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wirtschaftliche Nutzen durch den Holzertrag. Insofern ist es allgemeine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zielsetzung, den Waldanteil grundsätzlich zu erhalten und wo möglich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu erhöhen. Daher wird der Wald in seinem Bestand in der topographischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kartengrundlage hervorgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bei der Waldflächenerweiterung sind insbesondere der in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Gebieten vorhandene Waldanteil, der Einklang mit der historisch gewachsenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kulturlandschaft und die Erfordernisse der Landwirtschaft zu beachten. Soweit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            es im Einzelfall sinnvoll und zweckmäßig ist, soll Erstaufforstung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            um im Wege der Sukzession entstandene Bewaldung ergänzt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die zurückliegende Entwicklung zu einer überwiegend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einseitig ertragsorientierten Waldbewirtschaftung führte zu z.T. nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            standortgerechten Kiefernwäldern mit allen Nachteilen einer Monokultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Langfristig sind Kiefernmonokulturen zu standortgerechten naturnahen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kiefern-Laubholzmischbestockungen bzw. zu Laubholzbeständen umzubauen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dadurch soll die Stabilität der Wälder sowie eine geringere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anfälligkeit gegenüber großflächigem Insektenbefall
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erreicht werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.5 Um die Erholungsgebiete von den Belastungen durch den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            motorisierten Invididualverkehr freizuhalten, ist ein attraktives Angebot
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für umweltgerechte Fortbewegung vor allem für Wanderer und Radfahrer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sicherzustellen. Dazu bedarf es eines entsprechenden vom Kfz-Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            geschützten Wegenetzes. Der Wegebelag sollte ganzjährig gute
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fahreigenschaften für Radfahrer aufweisen und dabei von der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Materialauswahl her möglichst landschaftlich angepaßt angelegt sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.6 Große Freizeiteinrichtungen ziehen eine Vielzahl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Besuchern an. Zur Vermeidung eines erhöhten Aufkommens an privatem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kfz-Verkehr sind die Standorte so zu wählen, daß die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ÖV-Erreichbarkeit gewährleistet und eine für Verkehrsspitzen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausreichende Transport-Kapazität (Schienenhaltepunkt) verfügbar ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.7 Soweit Kleingärten und Campingplätze nicht
innerhalb oder unmittelbar im Anschluß an die bebaute Ortslage errichtet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden, ist eine landschaftsverträgliche Einbindung vorzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Exponierte Lagen wie z. B. Hänge, Kuppen, offene Fluren sind daher nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für diese Nutzung vorzusehen. Durch Sichtschutzpflanzungen können
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            störende Einflüsse auf das Landschaftsbild vermindert werden. Dies
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gilt auch für ortsnahe Anlagen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.8 Verkehrs- und oberirdische Leitungstrassen, insbesondere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hochspannungsleitungen, stören je nach Lage das Landschaftsbild. Im Zuge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren ist daher die Bauweise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (unterirdisch statt oberirdisch) und der Trassenverlauf (Meidung offener
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftsräume) auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landschaftsbildes hin zu prüfen. Dabei bietet sich an, notwendige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            oberirdische Leitungstrassen straßen- (Autobahn) oder schienenbegleitend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in durch Verkehrstrassen bereits vorbelasteten Räumen anzulegen (Prinzip
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Bündelung zur Vermeidung weiterer Zerschneidungen).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.9 Flüsse und Seen gehören zu den großen
Anziehungspunkten in der Natur, die von der Allgemeinheit für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erholungs- und Freizeitnutzung aufgesucht werden. Um den unterschiedlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bedürfnissen gerecht zu werden, soll nicht nur eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zugangsmöglichkeit in Form einer Bade- oder Anlegestelle vorhanden,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sondern die Uferbereiche durchgehend für jedermann begehbar sein und von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bebauung freigehalten werden, soweit das im Einklang mit den Interessen des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Naturschutzes und der Wasserwirtschaft steht. Nur so können dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erholungssuchenden attraktive Wege angeboten werden. Besonders
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewässerränder in Erholungsschwerpunkten, die zur Zeit nicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlich zugänglich sind, sollen im Interesse der Allgemeinheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für sie eröffnet werden. Deshalb sind in der Regel im
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außenbereich mindestens 50 m in der Breite von der Uferlinie aus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            freizuhalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.10 Das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ein über Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen hinwegreichendes auch in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtischen Gebieten zu erhaltendes, funktionell zusammenhängendes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Leistungsfähigkeit und die natürliche
Regeneration des Naturhaushaltes ist es nicht allein ausreichend, einzelne
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wertvolle natürliche Lebensräume der Pflanzen und Tiere zu sichern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die wertvollen Biotope müssen auch miteinander in Verbindung stehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund der fortschreitenden flächenhaften und bandartigen Besiedelung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und vor allem durch Verkehrs- und Leitungstrassen, besonders aber durch die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            starke Zunahme des Autoverkehrs sind teilweise unüberwindbare Hindernisse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im Freiraum entstanden, die zu klein- bis großräumigen Verinselungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des natürlichen Lebensraumes und zur Isolation der darin lebenden Arten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            führen. Um den Zusammenhang zwischen den wichtigen Freiräumen zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erhalten oder wiederherzustellen, sollen zusätzlich zu den bereits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausgewiesenen Schutzgebieten jene Flächen als Freiraum mit besonderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzanspruch landesplanerisch gesichert werden, die einen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "Lückenschluß" im Biotop-Verbund gewährleisten, auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wenn sie selbst nicht als wertvoll eingestuft werden können.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Als Kernbereiche zum Aufbau des ökologisch wirksamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumverbundsystems bieten sich die bereits naturschutzrechtlich gesicherten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gebiete an. Die in der Plankarte als "Freiraum mit besonderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzanspruch" dargestellten Flächen entsprechen in weiten Bereichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Anforderungen an ein ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In ausgeräumten, auf die Bedürfnisse der
hochintensiven Landwirtschaft ausgerichteten Gebieten des engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraumes ist es unverzichtbar, Grünsäume, Restwälder,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewässer- und Niederungsbereiche, die sich für den Aufbau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            großräumiger Verbundstrukturen eignen, zu sichern und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wiederherzustellen und in diesen Verbund mit einzubeziehen. Darüber hinaus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden teilweise noch Ergänzungsflächen als Pufferzonen und als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindung vereinzelter Biotopbereiche benötigt. Bei diesen land- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            forstwirtschaftlichen Flächen geht es darum, sie als unbebaute
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freifläche zu erhalten. Der Aufbau naturnaher Waldbestände bzw. die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklung einer standortgerechten umweltverträglichen Landwirtschaft bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hin zu ökologischem Landbau sollte jedoch das Ziel sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Verbindungselemente müssen mindestens so breit sein,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            daß ihre ökologische Funktion, d. h., eine ungehinderte und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            weitgehend ungestörte Wanderung von Tieren und Ausbreitung von Pflanzen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gewährleistet ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.0.11 Die Anlagen Sanssouci, Neuer Garten, Babelsberg, Sacrow
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Gutspark mit Heilandskirche), Pfaueninsel, Nikolskoe, Klein-Glienicke und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Böttcherberg sind seit 1991 in die "Liste des Kultur- und Naturerbes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Welt" (World Heritage List) der UNESCO eingetragen. Die vielschichtige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und über Jahrhunderte gewachsene "Potsdamer Kulturlandschaft"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mit ihren naturräumlichen Potentialen und historisch-kulturellen Werten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bildet ein besonders wertvolles, gliederndes Freiraumelement zwischen den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einzelnen Siedlungsbereichen. Das historisch-kulturelle Landschaftspotential
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der "Potsdamer Kulturlandschaft" ist zu erhalten und zu pflegen. Bei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            allen Planungen und Maßnahmen muß daher in besonderem Maße
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf das durch Oberflächengestaltung, Landnutzung und charakteristische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftselemente geprägte Landschaftsbild sowie deren historische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Architektur einschließlich der Sichtbeziehungen Rücksicht genommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1 Freiraum mit großflächigem Ressourcenschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1.1 Der besonderen Bedeutung, die der Sicherung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und dem Schutz der natürlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ressourcen im engeren Verflechtungsraum zukommt, wird durch die Ausweisung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dieser Freiraumkategorie Rechnung getragen. Der Freiraum im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum weist, was die Belastung der einzelnen Ressource und des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klimas angeht, eine hohe Empfindlichkeit auf. Dieses gilt für den gesamten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraum und nicht nur für jene Gebiete, die als Freiraum mit besonderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schutzanspruch ausgewiesen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1.2 Jede Siedlungstätigkeit im Freiraum ist ein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eingriff mit Folgen und steht deswegen unter einem besonderen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Begründungszwang. Innerhalb der potentiellen Siedlungsbereiche stellt der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraum mit großflächigem Ressourcenschutz ein Vorranggebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Siedlungsentwicklung dar, soweit keine sonstigen Schutzvorbehalte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wie Wasser-, Landschafts- und Immissionsschutz berührt sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außerhalb der potentiellen Siedlungsbereiche ist der Freiraum mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            großflächigem Ressourcenschutz grundsätzlich zu erhalten. Eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Inanspruchnahme ist nur unter den in II 2.1.2 genannten Kriterien möglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In den Siedlungsbereichen im Freiraum (Typ 3) soll sich die Entwicklung auf den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eigenbedarf und auf den Innenbereich beschränken. In der Regel kann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aufgrund der vorhandenen Baustruktur ein Einwohnerzuwachs von 10 % ohne die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Inanspruchnahme von zusätzlichem Freiraum auf vorhandenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsflächen und durch grundstücksweise, kleinteilige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arrondierung erfolgen. Jede andere Siedlungsmaßnahme im Freiraum ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer genauen Prüfung zu unterziehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1.3 Im Anschluß an die Siedlungsbereiche Berlins und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der brandenburgischen Gemeinden sollen prägnante Übergänge zum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            angrenzenden Freiraum erhalten bleiben, damit historisch gewachsene Orts- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftsbilder bewahrt werden, die zur Charakteristik dieses Raumes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entscheidend beitragen. Im übrigen gilt grundsätzlich das Ziel 1.0.4,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wonach Siedlungserweiterungen an den vorhandenen Siedlungsbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            anzuschließen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2 Freiraum mit besonderem Schutzanspruch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Freiraum mit besonderem Schutzanspruch leistet die Land-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Forstwirtschaft durch eine standortgerechte und ökologisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verträgliche Bewirtschaftung ("ordnungsgemäße Land- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstwirtschaft") ihren Beitrag zu den Schutzzielen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bodenfruchtbarkeit, typische Landschaftselemente, artenreiche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            standortgemäße Bestände an Pflanzen und Tieren, Wald- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Feldränder sind zu erhalten und zu schaffen, Bodenerosion zu verhindern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und so der Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu verbessern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eine Siedlungserweiterung innerhalb des Freiraums mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besonderem Schutzanspruch steht nicht mit den Schutzzielen im Einklang und kann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            daher auch nicht Gegenstand der bauleitplanerischen Abwägung sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3 Entwicklungsraum Regionalpark
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorbemerkung: Mit einer Erläuterungskarte wird der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entwicklungsraum Regionalpark, differenziert nach einzelnen Teilräumen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dargestellt, die zur Förderung der Identität in den jeweiligen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaftsräumen mit Namen belegt sind. Die Karte verdeutlicht, daß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Maßnahmen gemäß II 2.3 insbesondere in den
Achsenzwischenräumen zu konzentrieren sind, weil hier die höchste
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dringlichkeit wegen der Gefahr einer suburbanen Zersiedelung gegeben ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Entwicklungsraum Regionalpark besteht aus einer Kette von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalparks um das Siedlungsgebiet Berlins, die vorzugsweise die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiräume in Stadtrandlage Berlins bzw. die Räume zwischen den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsachsen umfaßt. Regionalparks sind, soweit sie in Europa
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            angewendet werden, mit der besonderen Situation zwischen Ballungsraum und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            seinem Umland verknüpft. Die Grundidee ist stets dieselbe: Es soll
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verhindert werden, daß das der Großstadt nahe Gebiet aufgrund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ökonomischer Einzelinteressen ungebremst in ein ungeordnetes, suburban
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zersiedeltes Gebiet verwandelt wird. Die alleinige Orientierung auf die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Durchsetzung kurzfristig angelegter ökonomischer Interessen würde auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            diese Weise die langfristigen Interessen des Gesamtraumes nach Erhalt der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standortvorteile erheblich beeinträchtigen. Deshalb sollen im engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin die für Brandenburg typischen - auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf Berliner Gebiet z. T. noch vorhandenen - großen unzerschnittenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Natur- und Kulturlandschaftsräume des bestehenden Feld-, Wald- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiesengürtels erhalten bleiben, unterstützt durch eine nachhaltige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kommunale Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, in der sich das urbane Gebiet
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und das stadtnahe ländliche Gebiet nachbarschaftlich ergänzen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einen Interessenausgleich anstreben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mit einer veränderten Wirtschaftsweise soll einerseits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dem Wachstumsdruck und der Arbeitslosigkeit begegnet werden und andererseits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der großen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Träger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            qualitativer Landschaftsgestaltung Rechnung getragen werden. Als langfristiges
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziel soll die Flächenbewirtschaftung im Entwicklungsraum Regionalpark den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anforderungen an ökologische Verträglichkeit und Landschaftspflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachkommen (integriertes Flächenmanagement); von besonderer Bedeutung ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hierbei die Sicherung der Freiräume durch eine ökologisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verträgliche Landwirtschaft. Mit Hilfe von überzeugenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Modellprojekten soll für den Strukturwandel geworben werden. Durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            angepaßte Dorfentwicklung sollen sowohl ortsnahe gewerbliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsplätze ermöglicht werden als auch und vor allem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitsplätze im Infrastruktur- und Dienstleistungssektor, wie er sich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch die Naherholung entwickeln könnte. Die Kleinteiligkeit ergibt sich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus der vorhandenen Siedlungsstruktur der Orte im Freiraum um Berlin; diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gilt es, behutsam zu fördern. Das Verbot der weiteren Zersiedlung durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Splittersiedlungen und bandartige Besiedlung entlang den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindungsstraßen (1.0.4) bleibt davon unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die einzelnen Regionalparks sind vielfältige Gefüge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus kulturgeprägten und naturnahen Landschaftsräumen, in denen sich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die dörfliche Struktur noch erhalten hat. Aus den spezifischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            örtlichen und historischen Bedingungen soll für jeden Regionalpark
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eine eigene Identität entwickelt werden. Das Mosaik aus den verschiedenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landnutzungen soll durch ein Netz von Fuß-, Wander-, Reit- und Radwegen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zusammengehalten und zugleich erschlossen werden. Regionalparks sollen als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Investition für die Zukunft verstanden werden und als Lösungsansatz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Probleme, die sich aus der gemeinsamen Verantwortung im Umgang mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dem Raum, der Natur und den Ressourcen ergeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dargestellt sind im LEP eV Suchräume, deren
vorläufige äußere Abgrenzung sich an vorhandenen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungskanten, Verkehrswegen oder auch an Amts- bzw. Gemeindegrenzen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            orientiert und vorläufig nicht weiter als 15 km von der Grenze der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zusammenhängenden Berliner Bebauung in den Brandenburger Teil des engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraums reicht. Diese vorläufige Abgrenzung läßt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            genügend Spielraum, im Rahmen der Regionalplanung eine genaue Abgrenzung,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            etwa nach wirtschafts-, natur- oder landschaftsräumlichen Kriterien oder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nach dem konkreten Bedarf der Naherholung und ihrer Infrastruktur vorzunehmen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wobei Räume unterschiedlicher Prägung, darunter auch solche mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besonderer Bedeutung für den landschaftsräumlichen Zusammenhang, die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nicht zerschnitten werden sollen, sowie auch die vorhandenen Siedlungskanten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            definiert oder konkretisiert werden können.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zur Realisierung der Regionalparks ist sowohl die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            kommunalpolitische Verankerung und die Mitarbeit zahlreicher öffentlicher
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und privater Institutionen notwendig als auch die Unterstützung durch die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentlichkeit. Über die Herstellung von Transparenz und die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mitwirkung am Planungsprozeß hinaus soll ein Interessenausgleich erreicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit schafft Vertrauen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Transparenz und erhöht die Bereitschaft, sich das Regionalparkkonzept zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eigen zu machen und für jeden Teilraum einen jeweils eigenständigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Begriff von der Aufgabe innerhalb des Gesamtraumes zu entwickeln. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffentlichkeitsarbeit sollte auf regionaler, kommunaler und lokaler Ebene
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfolgen. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, wird ein einheitliches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungswert angestrebt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Gliederung des Siedlungsraumes durch Freiraumelemente
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.1 Übergeordnete Grünverbindungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Grünverbindungen dienen einer Vernetzung der
Grünräume innerhalb der Siedlungsbereiche und mit der freien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landschaft und ergänzen das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            oder sind Teil davon. Sie stellen gleichzeitig Wegebeziehungen in den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereichen her, die in ihrer Erholungsqualität ebenso wie in ihrer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ökologischen Qualität zu schützen und weiterzuentwickeln sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sie sind Grundbestandteil eines auch in der freien Landschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            fortzuführenden Netzes regionaler Grünverbindungen, welches als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hauptnetz der Erschließung des Freiraums für Erholungssuchende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            angesehen werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.2 Grünzäsuren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Insbesondere an den Vorortstrecken der S-Bahnlinien hat sich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eine flächenhafte Siedlungsstruktur ausgebildet. Einzelne Orte drohen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ferner zu einem Siedlungsband zusammenzuwachsen oder sind bereits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zusammengewachsen; eine Gliederung durch Freiräume und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grünverbindungen besteht teilweise nicht mehr. Das Ausufern der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche steht im Widerspruch zum Planungsziel der Konzentration der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungstätigkeit an Bahnhofsstandorten und der Entwicklung von innen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nach außen. Darüber hinaus wird das Landschaftsbild gestört,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das durch erkennbare Ortskanten geprägt sein soll und die Erreichbarkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Naherholungsflächen verschlechtert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grünzäsuren markieren Landschaftsräume, die als
Freiraum zwischen Siedlungsbereichen zu erhalten sind. Sie sind zudem ein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wichtiger Bestandteil für den Aufbau des ökologisch wirksamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraumverbundsystems.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Polyzentrische Siedlungsstruktur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1 Brandenburger Zentren im engeren Verflechtungsraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.1 Aufgrund ihrer Nähe zu Berlin sollen die
Brandenburger "Zentren im engeren Verflechtungsraum" gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 10 Abs. 4 LEPro in eine räumliche Arbeitsteilung mit der Hauptstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            treten: Ein Teil der Funktionen soll dort gebündelt werden und die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Großstadt partiell entlasten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die guten Wachstumschancen dieser Städte um Berlin machen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sie gleichzeitig zu wichtigen Trägern der Entwicklung für das gesamte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Land Brandenburg. Zusammen mit den Regionalen Entwicklungszentren, einem Kranz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Städten im äußeren Entwicklungsraum Brandenburgs, entsteht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ein Netz von Zentren; ein leistungsfähiges Bahnangebot schafft die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindungsqualitäten für den Austausch zwischen den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftsstandorten Brandenburgs und Berlins und hilft, die gemeinsame
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftsregion im Inneren zu strukturieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.2 Zentren sind Kristallisationspunkte zur Steuerung eines
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sich vollziehenden Suburbanisations- und Neuansiedlungsprozesses. Entsprechend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind die Zentren im Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vorrangig als Standorte für Investitionen und somit als
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handlungsschwerpunkte vorzusehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.1.3 Im Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind Städte als Zentren ausgewiesen. Diese Städte haben eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zentralörtliche Funktion, die im brandenburgischen LEP I mit ihren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzugsbereichen und Ausstattungsmerkmalen geregelt ist. Die Zentralität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dieser Städte wird jedoch durch die Nähe zu Berlin und dem von dort
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus in den engeren Verflechtungsraum hineinwirkenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bedeutungsüberschuß überlagert. Die zentralen Orte der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nahbereichsstufe (Grund- und Kleinzentren) werden durch die Regionalplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2 Städtische Zentren in Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.1 Städtische Zentren sichern insbesondere die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            polyzentrische Versorgung innerhalb Berlins.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.2 Aufgrund der Neubestimmung der Rolle Berlins, die durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Aufhebung der Teilung und die Übernahme der Hauptstadtfunktion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Deutschland gekennzeichnet ist, erwachsen insbesondere den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Citybereichen eine Reihe von zusätzlichen regionalen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            überregionalen Aufgaben. Die Verknüpfung zwischen Ost und West
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            muß wiederhergestellt werden. Es gilt, weite Bereiche der historischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stadtmitte und angrenzender Stadtteile neu zu gestalten und mit neuen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Funktionen zu belegen. Dabei ist eine einseitige Ausrichtung der Entwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf die Berliner Stadtmitte innerhalb des S-Bahn-Innenrings zu vermeiden. Sie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            würde das Ziel der polyzentrischen Siedlungsentwicklung konterkarieren,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur räumlichen Entmischung von Funktionen führen und ein damit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erheblich wachsendes Verkehrsaufkommen hervorrufen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.2.3 Die Zentren im Ostteil Berlins weisen gegenüber den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentren im Westteil der Stadt einen Nachholbedarf auf. Die Ausstattung mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkaufsflächen liegt in Ost-Berlin noch deutlich unter der des Westteils
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Stadt. Dabei sind die Zentren nicht allein die Konzentrationen von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkaufsflächen. Als integrierte Zentrenstandorte sollen sie sich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            städtebaulich einfügen und verschiedene Funktionen privater und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlicher Dienstleistungen ebenso wie einen angemessenen Anteil an
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungen aufweisen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Handlungsschwerpunkte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In den Handlungsschwerpunkten sollen aus landesplanerischer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sicht vordringlich Maßnahmen aufgrund jeweils spezifischer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Problemstellungen eingeleitet werden. Danach kann das Handlungsziel die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausweisung neuer Siedlungsflächen, die Umnutzung und Neuprofilierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            altindustrieller Standorte und Konversionsflächen, die Stärkung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bislang unterentwickelter Siedlungskerne, die Sicherung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewerbeflächen, die Stadterneuerung, die Festlegung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnungsbauschwerpunkten, der Nachweis von Flächen für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hauptstadtfunktionen und die Schaffung von Entlastungsstandorten für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Büroflächen sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In den innerstädtischen Wohn- und Arbeitsgebieten Berlins
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ist die städtebauliche Entwicklung durch die Stadterneuerung nach dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besonderen Städtebaurecht in den förmlich festgelegten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sanierungsgebieten kontinuierlich zu steuern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Verkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.0.1 Es ist abzusehen, daß auch in den kommenden Jahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Verkehrsaufkommen steigen wird. Wesentliche Impulse werden hierbei zum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einen vom Nachholbedarf der Wirtschaft und der Bevölkerung und zum anderen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von der Vollendung des EU-Binnenmarktes sowie der Einbeziehung der mittel- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) ausgehen. Der gegenwärtig in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburg und im Ostteil Berlins noch weitgehend ungenügende Bauzustand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und nicht funktionsgerechte Ausbaugrad der Verkehrs- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kommunikationsinfrastruktur ist ein wesentliches Hemmnis für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zielorientierte Raumordnung und Landesentwicklung und für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standortentwicklung der Wirtschaft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der engere Verflechtungsraum liegt in Ost-West-Richtung auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Verbindungsachse bedeutender europäischer Wirtschaftsregionen, die von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            London/Paris/Amsterdam im Westen über Berlin und Warschau bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Minsk/Moskau/Wilna und St. Petersburg im Osten bzw. Nordosten reicht, in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nord-Süd-Richtung entlang der Verbindungsachse
Kopenhagen-Berlin-Prag-Wien-Budapest. Die starke Verkehrsentwicklung wird sich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch in Zukunft fortsetzen, zumal mit weiterem Wirtschaftswachstum, von einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausweitung des europäischen Marktes und einer fortschreitenden politischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Öffnung nach Osten auszugehen ist. Im engeren Verflechtungsraum, einem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Knotenpunkt des europäischen Verkehrs, sind die Verkehrswege zunehmend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            überlastet. Daher muß eine volkswirtschaftlich effiziente und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umweltschonende Aufgabenteilung zur langfristigen Sicherung der notwendigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mobilität angestrebt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mittels einer besseren Verknüpfung von Hauptquellen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -zielen wird auf eine Verminderung der Verkehrserzeugung und -leistung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einfluß genommen. Ziel bei der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsmittel ist die Verringerung des Personen- und Güterverkehrs auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Straße sowie des Kurzstreckenluftverkehrs.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Verkehrsbündelung soll bei Wahrung der
Erschließungsfunktionen eine Entlastung besonders sensibler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gebietsstrukturen von überörtlichen Verkehrsströmen bewirken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ein optimales Zusammenwirken der Verkehrsträger ist eine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wichtige Voraussetzung, um Kapazitätsreserven zu aktivieren, Ausbaubedarf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu beschränken und die Verkehrsabwicklung zu verbessern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eine Flächenerschließung mit der Eisenbahn in den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dünn besiedelten Gebieten ist weder ökonomisch realisierbar noch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ökologisch sinnvoll. Unter Nutzung ihrer Systemvorteile soll die Eisenbahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            als Grundgerüst zur Raumerschließung mit Vorrang entwickelt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.0.2 Unter Beachtung technisch unverzichtbarer
Ausbaustandards ist bei der Planung von Verkehrsanlagen sowohl allgemeinen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umweltansprüchen als auch landschaftsästhetischen Erfordernissen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechnung zu tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1 Öffentlicher Personennahverkehr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.1 Der ÖPNV wird durch die kommunalen
Gebietskörperschaften getragen. Das bezieht sich sowohl auf das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsangebot als auch auf die Finanzierung. Beide Länder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unterstützen die kommunalen Gebietskörperschaften und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nahverkehrsbetriebe durch Subventionen, Investionsbeihilfen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            infrastrukturelle Vorleistungen, besonders durch den ÖPNV-gerechten Ausbau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausgewählter Bundes- und Landesstraßen. Nur mit einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durchgreifenden Stärkung des ÖPNV ist die Schaffung sozial- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umweltverträglicher Verkehrsstrukturen im engeren Verflechtungsraum zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erreichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.2 Besonders im engeren Verflechtungsraum kommt den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schienengebundenen ÖPNV-Komponenten besondere Bedeutung zu, da diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unbeeinflußt vom motorisierten Individualverkehr (MIV) attraktive
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angebote leisten können. Bei der Flächenerschließung sowie der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Realisierung tangentialer Verbindungen kommt dem Busverkehr auch in seiner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zubringerfunktion zum Schienenpersonennahverkehr große Bedeutung zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Notwendig ist die örtliche Verknüpfung und fahrplanmäßige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Optimierung der Umsteigemöglichkeiten und Anschlußverbindungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.3 Nicht alle Verkehrsbeziehungen lassen sich auch bei
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer gezielten Vorrangpolitik durch den ÖPNV absichern. Für diese
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fälle sind Kombinationsmöglichkeiten zwischen ÖPNV und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Individualverkehr (IV) sowie bedarfsorientierte Sonderformen des Linienverkehrs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wie z. B. Bedarfsbusse, Sammeltaxis, Bürgerbusse zu schaffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.4 Besonders sensible Erholungsgebiete benötigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für ihre Verkehrserschließung attraktive ÖPNV-Angebote.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.1.5 Mit einer über die Unternehmensgrenzen reichenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verkehrlichen und tariflichen Einheit (Verkehrsverbund) ist es möglich,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Fahrgästen ein attraktives und komplexes ÖPNV-Angebot zu machen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und dessen Nutzung zu fördern. Dem Fahrgast müssen vollständige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Linien- und Fahrplaninformationen über das Angebot der Bus- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bahngesellschaften in der gesamten Region leicht zugänglich gemacht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.2 Eisenbahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.2.1 In den nächsten Jahren wird ein
Regionalexpreßbahnnetz aufgebaut, das integrativ vertaktete und schnelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindungen zu den Regionalen Entwicklungszentren anbietet. Ergänzend zur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            S-Bahn übernimmt der Regionalverkehr Erschließungsfunktionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Teilgebiete des engeren Verflechtungsraumes. Die künftige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bedeutung und der Bestand des Regionalverkehrsnetzes wird entscheidend davon
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            abhängen, inwieweit es gelingt, eine wesentlich höhere Nachfrage nach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            diesem Leistungsangebot gegenüber dem gegenwärtigen Niveau zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erzeugen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zu einem hochwertigen Bedienungssystem zählt ein
attraktives und leistungsfähiges Regionalverkehrssystem genauso wie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Transportangebote der Bahn für Fahrräder, bequeme
Übergangsmöglichkeiten an den Verknüpfungspunkten und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            multifunktionale, nachfrageaktive Servicezentren an den Zugangsstellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Folgende Bahnhöfe sind als Verknüpfungspunkte
benannt, soweit deren Planungsstand dies zuläßt:
                        
                        
                    
                    
                    
                | Verknüpfungspunkt im Regionalverkehrsnetz | Bestand | Planung | Option | 
|---|---|---|---|
| Brandenburg | |||
| Bergholz | X | ||
| Bernau | X | ||
| Birkenwerder | X | ||
| Erkner | X | ||
| Falkensee/Finkenkrug | X | ||
| Fürstenwalde | X | ||
| Hennigsdorf | X | ||
| Königswusterhausen | X | ||
| Ludwigsfelde | X | ||
| Ludwigsfelde Genshagener Kreuz | X | ||
| Mahlow (Glasower Damm) | X | ||
| Nauen | X | ||
| Oranienburg | X | ||
| Potsdam/Stadt | X | ||
| Potsdam/Pirschheide | X | ||
| Schönefeld (Flughafen Berlin-Schönefeld) | X | ||
| Velten | X | ||
| Werder/Havel | X | ||
| Wünsdorf | X | ||
| Wustermark | X | ||
| Zossen | X | 
| Verknüpfungspunkt zwischen Regionalverkehr und S-Bahn | Bestand | Planung | Option | 
|---|---|---|---|
| Brandenburg | |||
| Bernau | X | ||
| Birkenwerder | X | ||
| Blankenfelde | X | ||
| Erkner | X | ||
| Falkensee | X | ||
| Hennigsdorf | X | ||
| Königswusterhausen | X | ||
| Mahlow (Glasower Damm) | X | ||
| Oranienburg | X | ||
| Potsdam/Stadt | X | ||
| Potsdam (Griebnitzsee) | X | ||
| Rangsdorf | X | ||
| Schönefeld (Flughafen Berlin-Schönefeld) | X | ||
| Strausberg | X | ||
| Velten | X | ||
| Berlin | |||
| Ahrensfelde | X | ||
| Alexanderplatz | X | ||
| Charlottenburg | X | ||
| Friedrichsstraße | X | ||
| Gesundbrunnen | X | ||
| Hauptbahnhof/ Wriezener Bahnhof | X | ||
| Hohenschönhausen | X | ||
| Jungfernheide | X | ||
| Karower Kreuz | X | ||
| Karlshorst* | X | ||
| Köpenick* | X | ||
| Lehrter Bahnhof | X | ||
| Lichtenberg | X | 
| Verknüpfungspunkt zwischen Regionalverkehr und S-Bahn | Bestand | Planung | Option | 
|---|---|---|---|
| Lichterfelde Ost | X | ||
| Ostkreuz | X | ||
| Papestraße | X | ||
| Potsdamer Platz | X | ||
| Schöneberg | X | ||
| Schöneweide | X | ||
| Spandau | X | ||
| Spindlersfeld | X | ||
| Steglitz | X | ||
| Wannsee | X | ||
| Witzleben | X | ||
| Zoologischer Garten | X | 
                            * Köpenick ersetzt den derzeitigen Verknüpfungspunkt Karlshorst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.2.2 Die Eisenbahn ist für viele Güter über
große Entfernungen das umweltverträglichste Verkehrsmittel.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verlagerungen von der Straße auf die Schiene werden deshalb durch den Bau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Güterverkehrs- und -verteilzentren, von
leistungsfähigen Umschlagstellen und durch den Anschluß von Gewerbe-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Industriegebieten an das Schienennetz unterstützt. Von besonderer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bedeutung ist der Erhalt und die nachfragegerechte Weiterentwicklung von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zugangsstellen in Verdichtungsräumen. Durch verbesserte logistische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angebote und durch Kooperation mit anderen Verkehrsträgern kann die Bahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zusätzliche Transportaufgaben übernehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3 Straßen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.1 Auf dem vorhandenen Straßennetz des engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraumes wird auch in Zukunft ein nicht ersetzbarer Anteil der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personen- und Güterverkehrsnachfrage realisiert. In Brandenburg und auch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im Ostteil Berlins bereiten der mangelhafte Bauzustand und Ausbaugrad sowohl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der freien Strecken als auch der Knotenpunkte außerordentliche Probleme,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            so daß besonders die maßgebenden Verbindungsfunktionen nur mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eingeschränkter Qualität realisiert werden können.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Erreichbarkeit der Zentren in Brandenburg ist insgesamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verbesserungsbedürftig. Weiterhin ist eine qualitativ hochwertige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindung noch nicht zwischen allen Zentren gewährleistet. Die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsfähigkeit des Autobahnnetzes soll erhöht werden. Ein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausgewähltes Bundesstraßennetz in Brandenburg soll mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ortsumfahrungsstrecken und nach Möglichkeit niveaufreien Knotenpunkten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ausgebaut werden. Es dient ebenfalls z. T. dem großräumigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fernverkehr, der regionalen Erschließung der Entwicklungszentren, aber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch dem Teil des Schwerlast- und Gefahrgüterverkehrs, der nicht auf die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schiene oder die Wasserstraße verlagert werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.2 Der Ausbau des Straßennetzes soll so erfolgen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            daß der notwendige Straßenverkehrsbedarf (primär ÖPNV,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wirtschaftsverkehr) gedeckt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erhöht, die Lebensqualität der Anwohner insgesamt verbessert und die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            natürliche Umwelt geschützt wird. Die vorhandenen Alleen sind als ein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besonderer landeskultureller Wert Brandenburgs zu schützen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.3.3, 6.3.4 Der nicht motorisierte Verkehr soll als die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umweltfreundlichste aller Verkehrsarten gefördert werden. Insbesondere ist
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            es erforderlich, die vorhandenen Radwege und Radwegenetze weiter auszubauen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            miteinander zu verknüpfen. Dabei muß eine zügige, weitgehend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umwegfreie, verkehrssichere und gefahrlose Wegeführung Beachtung finden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieses gilt außer für Radwege an Bundes-, Landes-, Kreis- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeindestraßen auch für die Radwanderwege außerhalb des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlichen Straßennetzes. Die Radwege müssen mit den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Haltestellen des Schienenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verknüpft werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4 Binnenschiffahrt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4.1 Der engere Verflechtungsraum verfügt über ein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dichtes und leistungsfähiges Wasserstraßennetz, das gute
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Voraussetzungen für die stärkere Nutzung des Binnenschiffstransportes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bietet. Hierbei müssen die übrigen Funktionen der Binnengewässer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und der Umweltschutz stets gewährleistet sein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4.2 Durch den Ausbau der entsprechenden
Bundeswasserstraßen in der West-Ost-Richtung (Bsp. Schleusen) werden die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entscheidenden infrastrukturellen Voraussetzungen für einen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            konkurrenzfähigen Binnenschiffsverkehr geschaffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.4.3 Die verstärkte Nutzung der
Binnenwasserstraßen für den Transport von Massengütern und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            künftig zunehmend von Stückgütern erfordert auch den Ausbau der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Binnenhäfen. Für räumliche Strukturschwerpunkte mit hohem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Massengutpotential im Einzugsbereich von leistungsfähigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wasserstraßen werden Umschlagterminals entwickelt, die einen rationellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Übergang der Güter auf die Schiene und die Straße sowie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            umgekehrt ermöglichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.5 Luftfahrt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.5.1 Ausgehend von der prognostizierten Luftfahrtentwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Berlin und Brandenburg ist der Ausbau des internationalen Verkehrsflughafens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin-Schönefeld erforderlich. Nach Schließung von Tempelhof (nach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausbau von Schönefeld) und Tegel (spätestens mit Inbetriebnahme der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            neuen Start- und Landebahn in Schönefeld) soll er als Single-Standort die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Funktion einer multimodalen Verkehrsdrehscheibe erfüllen. Dazu bedarf es
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auch leistungsfähiger Bodenverkehrsanbindungen. Durch einen weiteren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungsplan als sachlicher und räumlicher Teilplan soll die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Standorterweiterungsfläche gesichert sowie die Auswirkungen des Flughafens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf Freiraum, Siedlungs- und Verkehrsstruktur geregelt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            III.B Verhältnis des LEP eV zu anderen 
  Planungsebenen in der gemeinsamen Landesplanung und zur kommunalen Bauleitplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm (LEPro)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (LEPro) enthält die Grundsätze und Ziele für die Entwicklung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesamtraumes, das Leitbild der dezentralen Konzentration sowie Grundsätze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Ziele für die Fachplanungen, um die leitbildgerechte Entwicklung durch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            alle Ressorts zu sichern. Seine Festlegungen sind Grundlage für die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungspläne und in diesen sowie in Regionalplänen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sachlich und räumlich zu konkretisieren. Im gemeinsamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungsprogramm sind auch Entwicklungsziele für den engeren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verflechtungsraum dargestellt sowie den Teilräumen Berlin und dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes jeweils spezifische Aufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zugewiesen. Diese, wie auch die grundlegende Aufgabe des Interessenausgleichs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zwischen den Teilräumen - des engeren Verflechtungsraumes und des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            äußeren Entwicklungsraumes - werden, soweit dies durch planerische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Instrumente erfolgen kann, im LEP eV konkretisiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Der LEP eV und seine Stellung zu anderen Plänen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklungsplan I
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zentralörtliche Gliederung (LEP I) des Landes Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 4. Juli 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In diesem sachlichen Teilplan wird die zentralörtliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gliederung für das Land Brandenburg (Ober- und Mittelzentren) festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im LEP I ausgewiesene zentrale Orte im engeren Verflechtungsraum sind die Stadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam als Oberzentrum, die Mittelzentren Bernau, Fürstenwalde,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ludwigsfelde, Nauen, Oranienburg, Strausberg sowie das Mittelzentrum in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Funktionsergänzung Königs Wusterhausen/Wildau. Im LEP I wird das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Oberzentrum Berlin als Metropole benannt. Die Festlegung der zentralen Orte der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            unteren Stufe (Grund- und Kleinzentren) erfolgt nach den im LEP I festgelegten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriterien in den Regionalplänen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgehend vom raumordnerischen Leitbild der dezentralen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Konzentration, von den Ober- und Mittelzentren sowie einer Auswahl von radial
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schienenerschlossenen Gemeinden, die als Siedlungsschwerpunkt geeignet sind,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden im LEP eV die potentiellen Siedlungsbereiche festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Integrierter Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Brandenburg-Berlin (LEP Gesamtraum)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser in Erarbeitung befindliche integrierte
Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Brandenburg-Berlin wird
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            fachliche und überfachliche Ziele enthalten. Auf der Grundlage des LEPro
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden weitere Grundsätze und Ziele für das Gesamtgebiet beider
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Länder in Text und Karte dargestellt, wobei die Siedlungsstruktur, die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erschließung des Gesamtraumes und die Entwicklung des Freiraumes in den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundzügen konkretisiert und dargestellt werden. Er behandelt u. a. die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            räumlichen Voraussetzungen für die wirtschaftlichen Impulse zur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesentwicklung, die Bereiche Natur und Landschaft, Land- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forstwirtschaft, Rohstoffe und Ressourcenschutz und die Belange der Ver- und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Entsorgung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der LEP eV füllt schon jetzt die Grundsätze des LEP
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesamtraum für die Festlegung des Siedlungsraums und des zu erhaltenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiraums aus.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regionalpläne
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            G
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            emäß Artikel 8 Abs. 3 des
Landesplanungsvertrags konzentriert sich der mit Vorrang zu erstellende LEP eV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (als sachlicher und räumlicher Teilplan) auf die Festlegung des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsraumes und des zu erhaltenden Freiraumes sowie auf Festlegungen zur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrsplanung, um einheitliche Maßstäbe für den Kernraum des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesamtgebietes zu setzen und für einen Ausgleich zwischen den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            verschiedenen Gebieten zu sorgen. Diese planerischen Festlegungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Grundsätze und Ziele) sind durch die Regionalpläne in ihrem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            jeweiligen Überdeckungsbereich zu vertiefen und zu konkretisieren (§
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 RegBkPlG). Darüber hinaus haben die Regionalen Planungsgemeinschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Aufgabe, integrierte Gesamtplanung in ihrer jeweiligen Region zu betreiben,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die insbesondere im Überdeckungsbereich mit dem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            LEP eV folgende wesentliche Aufgaben umfassen: Festlegung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Siedlungsbereiche nach Nutzungsarten, Differenzierung der Schutzkategorien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für den Freiraum, Festlegung der Grund- und Kleinzentren, Differenzierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Verkehrsinfrastruktur und der Ver- und Entsorgung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächennutzungsplan Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden durch den Flächennutzungsplan (FNP) gemäß § 8 Abs.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Satz 2 ROG (Stadtstaatenregelung) festgelegt. Die Darstellungen des wirksamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 1. Juli 1994 gelten als an die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepaßt (Artikel 22 Abs. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesplanungsvertrag (LPV)). Nach Inkrafttreten der gemeinsamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            landesplanerischen Ziele des LEPro und des LEP eV verliert der FNP seine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Funktion als Landesplan. Er ist dann kommunaler Bauleitplan.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesplanerisch bedeutsame Inhalte des FNP in der Fassung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.7.1994, die nicht im LEP eV enthalten sind, gelten solange weiter, bis sie in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einen gemeinsamen Landesentwicklungsplan übernommen oder fortgeschrieben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden. Änderungen des FNP sind an die Ziele der gemeinsamen Landesplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            anzupassen. Bei der Aufstellung und regionalplanerisch bedeutsamen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderung sowie der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin ist die regionale Planungskonferenz frühzeitig unter Angabe der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Planungsabsichten zu unterrichten. Gemäß § 8 Abs. 2 in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindung mit § 9 Abs. 3 ROG haben Berlin und die Regionen in Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ihre Pläne aufeinander und untereinander abzustimmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Landesplanung und kommunale Bauleitplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Aufstellung kommunaler Bauleitpläne ist eine der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch Artikel 28 GG geschützten Angelegenheiten der örtlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinschaft in jeder Gemeinde. Kommunale Bauleitpläne sind dabei jedoch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in das Zielsystem landesplanerischer Vorgaben eingebunden; während seitens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Landes- und Regionalplanung überörtliche Rahmensetzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            getroffen werden, obliegt der Bauleitplanung die Ausgestaltung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            örtlichen Gegebenheiten durch die vorbereitende und verbindliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bauleitplanung. Die Verknüpfung zwischen Landesplanung und Bauleitplanung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ist durch Artikel 9 LPV (Beachtenspflicht) sowie § 1 Abs. 4 BauGB und die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Artikel 12 und 13 LPV (Anpassungspflicht) vorgegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anm.: IV Tabellen wurde nicht aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abkürzungsverzeichnis
                        
                        
                    
                    
                    
                | BauGB | Baugesetzbuch | 
| BauNVO | Baunutzungsverordnung | 
| BbgNatSchG | Brandenburgisches Naturschutzgesetz | 
| B-Plan | Bebauungsplan, verbindlicher Bauleitplan nach § 1 Abs. 2 und §§ 8, 9 BauGB | 
| eV | engerer Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin | 
| FNP | Flächennutzungsplan, vorbereitender Bauleitplan nach § 1 Abs. 2 und § 5 Baugesetzbuch, in Berlin bis zum Inkrafttreten des Landesplanungsvertrages zwischen Brandenburg und Berlin gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 ROG (Stadtstaatenregelung) und von LEPro und LEP eV zugleich Landesentwicklungsplan | 
| IV | Individualverkehr | 
| LE eV | Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin | 
| LEP I | Landesentwicklungsplan Brandenburg (LEP I) - Zentralörtliche Gliederung | 
| LEP (GR) | Integrierter Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Brandenburg-Berlin (LEP Gesamtraum), | 
| LEPro | Landesentwicklungsprogramm | 
| LSG | Landschaftsschutzgebiet | 
| LUA | Landesumweltamt Brandenburg | 
| MIV | motorisierter Individualverkehr | 
| NatSchG Bln | Berliner Naturschutzgesetz | 
| NSG | Naturschutzgebiet | 
| ÖPNV | Öffentlicher Personennahverkehr | 
| ÖV | Öffentlicher Verkehr | 
| RegBkPlG | Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg | 
| ROG | Raumordnungsgesetz | 
| VE-Plan | Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB | 
                            Anm.: die Karten sind nicht darstellbar