Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
                            Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des  Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 7. November 2001 ( GVBl.I/01, [Nr. 17] , S.239)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dem in Berlin am 28. Juni 2001 und in Potsdam am 2. Juli 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 7. November 2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Landtages Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Herbert Knoblich
                        
                        
                    
                    
                    
                
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