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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
vom 17. Februar 2011 ( GVBl.I/11, [Nr. 1] , S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/11, [Nr. 11] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 8. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 17. Februar 2011
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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