Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)
                            Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 9. Januar 2017 ( GVBl.II/17, [Nr. 2] )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund des § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 ( GVBl. I
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29) verordnet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29) genannten Inhalten sollen in der Regel mindestens die folgenden Punkte zählen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtliche Grundlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung), besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendhilferecht)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Ermittlungsverfahren - Strafanzeige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Strafverteidigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsbeistand und Nebenklage
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aussagepsychologische Begutachtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Hauptverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Möglichkeiten der Entschädigung (einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Täter-Opfer-Ausgleich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, zum Beispiel Familien- und Zivilrecht (Gewaltschutzgesetz)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Viktimologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Viktimologische Grundlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aa)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Theorien der Viktimisierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bb)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bedürfnisse von Opfern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            cc)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dd)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sekundäre Viktimisierung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ee)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umgang mit Scham und Schuld
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wissen über spezielle Opfergruppen, unter anderem
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aa)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kinder und Jugendliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bb)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personen mit Behinderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            cc)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dd)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Betroffene von Sexualstraftaten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ee)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Betroffene von Menschenhandel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ff)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gg)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Psychologie/Psychotraumatologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aspekte der Aussagepsychologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Trauma und Traumabehandlung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stabilisierungstechniken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungen und Methoden, insbesondere
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aa)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            bb)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Methodenkompetenz (zum Beispiel adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            cc)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Qualitätssicherung und Eigenvorsorge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Formen der Dokumentation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld (Möglichkeiten und Grenzen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Methoden zur Selbstreflexion (zum Beispiel kollegiale Beratung, Supervision)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            interdisziplinärer Austausch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (zum Beispiel Vermeidung von Überidentifikation, Burn-out-Prävention)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 9. Januar 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister der Justiz   und für Europa und Verbraucherschutz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stefan Ludwig