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Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Gesetz zum Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
vom 14. Juli 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 17], S.290)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 21. Mai 1992 unterzeichneten Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntzugeben.
Potsdam, den 14. Juli 1992
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag
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