Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
                            Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 20. April 2004 ( GVBl.I/04, [Nr. 07] , S.160)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            (1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 20. April 2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Landtages Brandenburg  Dr. Herbert Knoblich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Staatsvertrag