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Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
vom 22. Juni 2005 ( GVBl.I/05, [Nr. 15] , S.213)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 2. Mai 2005 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 22. Juni 2005
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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