Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichtsverwaltungen und Behörden der Justizverwaltung
                            Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichtsverwaltungen und Behörden der Justizverwaltung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 27. August 2024 ( GVBl.II/24, [Nr. 69] )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund des  §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7 Absatz 5 Satz 3 des Brandenburgischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            E-Government
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -Gesetzes vom 23. November 2018 ( GVBl. I
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28) verordnet die Ministerin der Justiz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Kommunales:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Zeitpunkt für die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Zeitpunkt für die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung für die Gerichtsverwaltungen und die Behörden der Justizverwaltung ist der 1. November 2028.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Inkrafttreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 27. August 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin der Justiz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Susanne Hoffmann