Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
vom 5. Juli 2022 ( GVBl.I/22, [Nr. 20] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem vom 7. März 2022 bis zum 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 5. Juli 2022
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag
Anlagen
1
Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 227.1 KB