Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
vom 1. April 2019 ( GVBl.I/19, [Nr. 7] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 26. Oktober 2018 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Mai 2019 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 1. April 2019
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
Anlagen
1
Zweiundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) 254.0 KB