Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
                            Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 19. Juni 2019 ( GVBl.I/19, [Nr. 44] , S., Bek. Inkrafttreten  GVBl.I/19, [Nr. 49] )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Dem in Potsdam am 26. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 19. Juni 2019
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Britta Stark
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Staatsvertrag  - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Sechster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien  491.1 KB