Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
                            Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 8. Mai 2018 ( GVBl.I/18, [Nr. 9] )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Dem am 14. Dezember 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 am 25. Mai 2018 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einzelnorm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Potsdam, den 8. Mai 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Britta Stark
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Staatsvertrag  - Rundfunkstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Staatsvertrag  - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Staatsvertrag  - ZDF-Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Staatsvertrag  - Deutschlandradio-Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einundzwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)  305.5 KB