Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
vom 25. Januar 2016 ( GVBl.I/16, [Nr. 5] )
§ 1
Auflösung
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst.
Einzelnorm