Monitoring Gesetzessammlung

G zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

DE - Landesrecht Sachsen

G zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 4. Juli 2017
Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

1
Dem Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (
Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag
) vom 16. Dezember 2016 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt.
2
Der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 4. Juli 2017
Der Landtagspräsident In Vertretung Andrea Dombois
Erste Vizepräsidentin
Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
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