Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Neuhausen
                            Verordnung 
        des Regierungspräsidiums Chemnitz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Änderung des Naturparkes „Erzgebirge/Vogtland“ auf dem Gebiet der Gemeinde Neuhausen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 1. Oktober 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufgrund von §§ 20 und 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz –
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            SächsNatSchG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321) wird verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Änderung der Schutzvorschrift
                            Auf den in § 2 näher dargestellten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuhausen im Landkreis Freiberg wird die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II im Sinne von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ (
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), die zuletzt durch Verordnung vom 23. August 2004 (SächsGVBl. S. 477) geändert worden ist, geändert (Umzonierung).
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Gegenstand der Änderung
                            (1) Gemarkung Neuhausen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche am Dittersbacher Weg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche grenzt direkt an diesen Weg und breitet sich in nördliche Richtung aus, wo sie an ein Waldstück grenzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die östliche Grenze bildet die Zufahrtsstraße für ein bestehendes Wohngebiet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 136a teilweise und 136c.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 4,4 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche südlich des südwestlichen Hangwaldes am Goldhübel.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im zentralen Teil dieser Fläche befindet sich ein Hotel, in östlicher Richtung wird ein einzelnes Gehöft erfasst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die in das östlich von Neuhausen befindliche große Waldgebiet hineinreichende schmale Fläche umfasst eine Wiese.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 600 teilweise, 617/1, 618 teilweise, 621/4 teilweise, 621/5 teilweise, 660 teilweise und 674/1 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 5,5 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche nordöstlich der Stallgebäude.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese befindet sich am Ende des Innenbereiches der Wohnbebauung am Göhrener Weg und erstreckt sich von hier circa 100 Meter in Richtung des Goldhübelhotels.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst das Flurstück 598/5 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 0,8 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche im Frauenbachtal.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese in 2 kleine Teilflächen getrennte Fläche befindet sich nordöstlich der Frauenbachstraße circa 100 bis 300 Meter vor der in südöstlicher Richtung erfolgenden Gabelung dieser Straße in den Frauenweg und Basteiweg.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 472/4 teilweise, 475 teilweise, 476 teilweise, 477 teilweise und 832 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 0,28 ha.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche im Frauenbachtal.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Gründlandfläche schließt sich unmittelbar in nordwestlicher Richtung an die Fläche nach Nummer 1 Buchst. d an und hat ihre südwestliche Grenze hinter den der Frauenbachstraße folgenden Wohngrundstücken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 473 teilweise, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 494 teilweise, 495 teilweise, 496 teilweise, 497 teilweise, 500 teilweise, 501 teilweise, 502 teilweise, 503 teilweise, 507/2 teilweise, 507/3 teilweise, 509, 510, 511, 522, 524, 529, 530, 531a, 531b, 532 teilweise, 552/2 teilweise, 553 teilweise, 554/1, 554/2, 555, 556/32 teilweise, 557, 558, 558 b, 560 teilweise, 561, 562, 564, 565, 566, 567a, 567b, 567c, 567d, 567e, 567f, 832, 833/1 und 833/6 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 21 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche am südlichen Ortsausgang westlich der Staatsstraße 207.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 231, 231a, 232 teilweise, 234/1 teilweise, 305b, 428b teilweise, 432a teilweise, 434/1 teilweise, 435 teilweise, 443/1 teilweise, 447b teilweise, 450 teilweise, 451 teilweise, 453, 457 teilweise, 458 teilweise, 459 teilweise, 460, 462, 463 teilweise, 464a, 464b, 465/1 teilweise, 465/2 teilweise, 465a teilweise, 466/1 teilweise, 538/3, 549f, 848/1 teilweise, 1054 teilweise, 1055/1 teilweise, 1055/2, 1056 teilweise, 1057 teilweise, 1058 teilweise, 1059 teilweise, 1060 teilweise und 1061 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 26 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche südlich der Sprungschanze.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 201 teilweise, 205 teilweise, 205b teilweise, 205d teilweise, 206 und 238 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 2,63 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemarkung Neuwernsdorf: 
Nachfolgend aufgeführte Fläche in der Ortslage Neuwernsdorf wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umfasst wird die im südwestlichen Innenbereich befindliche Bebauung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Norden wird diese Fläche durch die Staatsstraße 211, im Süden durch das Waldgebiet begrenzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 1a teilweise, 19/2, 19/4, 19/6, 19/7, 19/8, 20/1 teilweise, 21/2 teilweise, 25/ 4 teilweise, 25/5 teilweise, 25/6 teilweise, 25/7, 27, 28a, 30a, 32a, 34, 35a, 36, 37a, 38a, 39/1, 39/2, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/2, 48/3, 49/2, 49/3, 50/1, 51, 52, 53, 56b, 56c, 57/1, 59/1, 59/2, 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, 59/8, 59/9, 59c, 59d, 59e, 59g, 59h, 59i, 59l, 59m, 59n, 59s, 59t, 59u, 59w, 142 teilweise, 144a, 145/1, 145/2, 146, 147, 262/4 teilweise, 264a und 267 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 8,76 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Gemarkung Cämmerswalde: 
Nachfolgend aufgeführte Flächen werden aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche an der Kreisstraße 7735.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 676/1 teilweise, 677/1 teilweise, 760 teilweise und 764 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 1,42 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fläche südwestlich Hainberg.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche befindet sich unmittelbar südöstlich der Einmündung der Kreisstraße 7735 in die Staatsstraße 211.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            An ihrer westlichen Seite wird sie vom Cämmerswalder Dorfbach begrenzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke: 685/6 teilweise und 685/7 teilweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Größe dieser Fläche beträgt circa 0,15 Hektar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (4)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in fünf Flurkarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Oktober 2007 im Maßstab 1 : 5 000 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die von der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführten Flächen sind in diesen Karten rot, die von der Entwicklungszone in die Schutzzone II überführten Flächen grün dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Lage der von der Änderung betroffenen Flächen im Landschaftsraum ist außerdem in zwei topographischen Übersichtskarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 1. Oktober 2007 im Maßstab 1 : 20 000 dargestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Flurkarten und die topographischen Übersichtskarten sind Bestandteile dieser Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Chemnitz, den 1. Oktober 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regierungspräsidium Chemnitz 
                Noltze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regierungspräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                Karten
                            Übersichtskarte 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Übersichtskarte 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flurkarte 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flurkarte 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flurkarte 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flurkarte 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flurkarte 5