Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
                            Vom 20. November 2002 (Nds. GVBl. S. 705 - VORIS 22620 -)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 JMStVG - Zustimmungsgesetz
                            (1)  Dem am 10./27. September 2002 unterzeichneten   Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag)       wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2)  Der   Staatsvertrag       wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3)  Der   Staatsvertrag       tritt nach seinem   § 28 Abs. 1 Satz 1         am 1. April 2003 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem   § 28 Abs. 1 Satz 2         gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2003 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 JMStVG - Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
                            Änderungen hier nicht wiedergegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 JMStVG - In-Kraft-Treten
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hannover, den 20. November 2002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rolf W e r n s t e d t
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Niedersächsische Ministerpräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sigmar G a b r i e l