Verordnung über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen
                            *  Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  Verordnung  über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und  Finanzen (VAF)  Vom 5. Dezember 2012 (Stand 1. Mai 2024)  Der Regierungsrat des Kantons Aargau,  gestützt auf die §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 2, 44 und 45 des Gesetzes über die  wirkungs-  orientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vom 5.  Juni 2012  1  )  , die §§  1  Abs.  3,  23  Abs.  2,  27  Abs.  4,  31  Abs.  2,  32  Abs.  2,  36  Abs.  3  und  37  Abs.  2  des  Dekrets über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF)  vom 5. Juni 2012  2  )  sowie § 27 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsra-  tes und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) vom 26. März 1985  3  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Einleitung
§ 1 Zuständige Instanzen
                            1  Die beauftragten Instanzen gemäss Anhang 1 DAF (Büro des Grossen Rats, Justiz-  leitung, Finanzkontrolle, beauftragte Person für Öffentlichkeit und Datenschutz, Re-  gierungsrat) bestimmen die für den Vollzug ihrer Aufgabenbereiche zuständigen In-  stanzen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats sind die Staatskanzlei und die Depar-  temente für den Vollzug der Aufgabenbereiche zuständig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  SAR  612.300
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  SAR  612.310
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  SAR  153.100
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Rechnungslegung und Rechnungswesen
2.1. Kontenrahmen
§ 2 Kontenrahmen
                            1  Der Kontenrahmen für die Erfolgs  -  und Investitionsrechnung sowie die Gliederung  der Bilanz erfolgt gemäss den in Anhang 2 festgelegten dreistelligen Kontengruppen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) erlässt den Kontenplan inklusive  Kontierungsanleitung unter Mitwirkung der zuständigen Instanzen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.2. Interne Verrechnungen
§ 3 Grundsätze
                            1  Der  interne  Leistungsbezug  und  Verrechnungen  ohne  Leistungsbezug  zwischen  Aufgabenbereichen oder zwischen der ordentlichen Rechnung und einer Spezialfinan-  zierung werden mit internen Verrechnungen erfasst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Alle mehrjährigen internen  Verrechnungen ab Fr. 250'000.  –  pro Jahr sind in Anhang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 festgelegt.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Alle internen Verrechnungen werden in der Erfolgsrechnung geführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Leistungsvereinbarungen
                            1  Der  Leistungsbezug  ist  jährlich  mit  allen  nötigen  Angaben,  insbesondere  Preis,  Menge  und  Qualität,  schriftlich  zu  vereinbaren,  wenn  die  Berechnungsgrundlagen  nicht in einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung festgelegt sind. Für die Erstellung  der Leistun  gsvereinbarung ist der Leistungserbringer verantwortlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Bei  umfangreichen  oder  komplexen  Leistungsbezügen  sind  deren  Grundsätze  in  mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zwischen den beteiligten Aufgabenbereichen  oder durch den Regierungsrat festzulegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab Fr. 250'000.  –  pro Jahr sind dem DFR an-  zuzeigen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Bewertung der Leistungen
                            1  Die Bewertung der Leistungen erfolgt aufgrund der Kosten  -  und Leistungsrechnung.  Dabei sind grundsätzlich sämtliche Kostenstufen zu berücksichtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ist  eine  Bewertung  aufgrund  der  Kosten  -  und  Leistungsrechnung  nicht  möglich,  können die  für  die Leistungserstellung  eingesetzten  Arbeitsstunden  erfasst  oder  ge-  schätzt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Kosten pro Arbeitsstunde ergeben sich aus dem Bruttolohn der Mitarbeitenden  inklusive  Arbeitgeberbeiträge.  Für  die  Gemeinkosten  (Sachaufwand,  Infrastruktur  usw.) wird in der Regel ein Zuschlag von 25 % auf dem Bruttolohn inklusive Arbeit-  geberbeiträge festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.3. Kosten - und Leistungsrechnung
§ 6 Grundsätze
                            1  Die Kosten  -  und Leistungsrechnung dient der Zuordnung der Finanzen zu den Leis-  tungsgruppen innerhalb eines Aufgabenbereichs und liefert mit der Kostenträgerrech-  nung  die  Grundlagen  insbesondere  für  die  Bewertung  der  internen  Verrechnungen  gegenüber Spezial  finanzierungen und die Bewertung von Kausalabgaben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Kosten und Erlöse sind in der Regel direkt einer Leistungsgruppe zuzuordnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Ist  die  Bewertung  von  Leistungen  mit  der  Kosten  -  und  Leistungsrechnung  nicht  zweckmässig, können vereinfachte Bewertungssysteme mit pauschalierten Stunden-  ansätzen eingesetzt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Kostenstellen und Kostenträger
                            1  Jeder Aufgabenbereich mit Globalbudget führt mindestens eine Kostenstelle.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kostenträger sind die Leistungen und Vorhaben des Aufgabenbereichs.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Kostenstufen
                            1  Die Kosten sind gemäss den nachfolgenden 4 Stufen auszuweisen:  a)  Kostenstufe 1: sämtliche der Leistung oder dem Vorhaben direkt zugewiesene  Primärkosten  und  -  erlöse  (ohne  bilanzielle  Abschreibungen  Verwaltungsver-  mögen),  b)  Kostenstufe 2: sämtliche über die Bezugsgrössen vorgenommenen Leistungs-  verrechnungen und Umlagen von den Kostenstellen auf die Leistung oder das  Vorhaben,  c)  Kostenstufe 3: sämtliche auf die Leistung oder das Vorhaben über die Bezugs-  grössen vorgenommenen Abrechnungen aus Teilleistungen oder Vorhaben,  d)  Kostenstufe  4:  kalkulatorische  Kosten,  insbesondere  Abschreibungen,  Miet-  kosten, Zinsen und Querschnittsleistungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Kosten des Regierungsrats sowie des Grossen Rats sind nicht in die Kostenstu-  fen einzubeziehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Umsetzung
                            1  Die zuständigen Instanzen legen für die von ihnen gesteuerten Leistungen und Vor-  haben  die  massgebenden  Bezugsgrössen  für die  Leistungsverrechnung, die  Umlage  und die Abrechnung von Aufwand und Ertrag auf die Kostenträger fest und überprü-  fen diese regelmäs  sig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Als Bezugsgrössen kommen die für einen Kostenträger geleisteten Stunden, ein Um-  lageschlüssel oder eine Abrechnungsvorschrift zur Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Leistungsverrechnungen, Umlagen und Abrechnungen werden nur innerhalb eines  Aufgabenbereichs innerhalb derselben Steuergrösse vorgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.4. Organisation des Rechnungswesens
§ 10 Grundsätze
                            1  Die zuständige Instanz führt das Rechnungswesen in ihren Aufgabenbereichen. Sie  bestimmt die zentrale Stelle für das Rechnungswesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Büro des Grossen Rats, die Finanzkontrolle und die beauftragte Person für Öf-  fentlichkeit  und  Datenschutz  können  ihre  Aufgaben  im  Zusammenhang  mit  dem  Rechnungswesen einem Departement oder der Staatskanzlei übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Das DFR ist verantwortlich für die Aufsicht über die fachliche Führung sowie die  Weiterentwicklung  des  kantonalen  Rechnungswesens  inklusive  der  dazugehörigen  zentralen technischen Systeme.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Zuständigkeit des DFR
                            1  Das  DFR  erfüllt  im  Zusammenhang  mit  dem  Rechnungswesen  insbesondere  fol-  gende Aufgaben:  a)  Führung der Erfolgs  -  , der Investitions  -  und der Finanzierungsrechnung sowie  der Bilanz,  b)  Vorgaben  für  die  Führung  der  Kosten  -  und  Leistungsrechnung  inklusive  Be-  rechnung der kalkulatorischen Kosten mit Zinssatz und des vereinfachten Be-  wertungssystems  sowie  Festlegung  der  pauschalierten  Stundenansätze  inklu-  sive Zuschlagsatz,  c)  Liquiditätsbewirtschaftung  und  die  Vornahme  des  Zahlungsverkehrs  mit  den  Finanzinstituten,  d)  Herausgabe  von  Handbüchern  zur  Rechnungslegung  und  zum  Rechnungswe-  sen inklusive der Überwachung deren Anwendung,  e)  Koordination  und  Unterstützung  der  zuständigen  Instanzen  in  den  Bereichen  Rechnungslegung und Rechnungswesen,  f)  Eröffnung von Post  -  und Bankkonten der Bilanz sowie Verfügung über diese  Konten. Es kann für einzelne Konten das Verfügungsrecht schriftlich delegie-  ren,  g)  Erteilung  der  Zustimmung  für  die  Führung  von  kantonalen  Postcheck  -  oder  Bankkonten  durch  die  zuständigen  Instanzen.  Eine  solche  Führung  ist  nur  in  Ausnahmefällen und bei schriftlicher Regelung des Zwecks, der Verantwortung  und der Verfügungsberechtigung  möglich.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12 Aufgaben der zentralen Stelle für das Rechnungswesen
                            1  Die zentrale Stelle für das Rechnungswesen ist insbesondere für folgende Aufgaben  verantwortlich:  a)  Vorliegen von Verpflichtungskrediten,  b)  Vorliegen von beschlossenen Budgetmittel,  c)  *  ...  d)  *  Einhaltung der Vergabe  -  und Ausgabenkompetenzen,  e)  Einhaltung der Kontierung und der Buchungstexte gemäss Handbücher,  f)  *  Führen von analogen und elektronischen Verzeichnissen über die Berechtigun-  gen für die Belegprüfung, die Anweisung sowie die elektronische Bestellfrei-  gabe,  g)  Verbuchung und Auslösung der Bezahlung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die zuständige Instanz kann diese Aufgaben delegieren. Bei einer Delegation über-  wacht die zentrale Stelle für das Rechnungswesen die Aufgabenerfüllung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die zentrale Stelle für das Rechnungswesen ist die Ansprechstelle gegenüber dem  DFR und der Finanzkontrolle.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13 Vergaben und Ausgaben *
                            1  Eine Vergabe stellt die Erteilung eines Auftrags zur Lieferung oder Erstellung von  Gütern sowie zur Erbringung von Dienstleistungen dar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die  Vergabe  -  und Ausgabenkompetenz bis Fr. 1 Mio. liegt bei den zuständigen In-  stanzen, darüber bei den beauftragten Instanzen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die  zuständigen  Instanzen  regeln  die  Vergabe  -  und  Ausgabenkompetenz  für  ihre  Aufgabenbereiche; sie informieren darüber die beauftragten Instanzen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Bei der Spezialfinanzierung Strassenrechnung werden Vergaben und Ausgaben, bei  Hochbauvorhaben Vergaben über Fr.  5  Mio. dem Regierungsrat vorgelegt.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Verträge werden von der für die Vergabe beziehungsweise die Ausgabe zuständigen  Stelle  abgeschlossen.  Verträge  ab  Fr.  150'000.  –  sind  immer  von  zwei  Personen  zu  unterschreiben.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Verträge mit einem Auftragswert von unter Fr. 150'000.  –  können durch Bestätigung  einer Vertragsofferte der für die Vergabe beziehungsweise die Ausgabe zuständigen  Stelle  abgeschlossen  und  dokumentiert  werden.  Bis  zu  einem  Auftragswert  von  Fr.  1'000.  –  können Verträge auch mündlich geschlossen werden.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14 Anweisungen
                            1  Eine  Anweisung  stellt  den  Auftrag  für  eine  Buchung  zu  Lasten  oder  zu  Gunsten  eines Kontos der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung oder der Bilanz dar.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mit der  Belegprüfung  wird die Ordnungsmässigkeit  der  Buchung  bestätigt bezüg-  lich:  *  a)  *  ...  b)  *  ...  c)  *  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d)  *  ...  e)  *  ...  f)  *  Vollständigkeit  und  Korrektheit der  Kontierung, des  Buchungstextes  und  des  Belegs,  g)  *  Korrektheit  des  Betrags  sowie  der  Begründetheit  der  Buchung  gemäss  den  Rechnungslegungsstandards des Kantons.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2bis  Bei Rechnungen wird damit zusätzlich bestätigt:  *  a)  Lieferung der Güter und Erbringung der  Dienstleistungen,  b)  Übereinstimmung mit dem Auftrag (Offerte),  c)  Abzug allfälliger Rabatte und Skonti,  d)  Vorhandensein der Budgetmittel und falls erforderlich der Verpflichtungskre-  dite,  e)  Mehrwertsteuer  -  Konformität der Rechnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Mit der Anweisung wird bestätigt, dass die Prüfung des Belegs durch die berechtig-  ten Personen erfolgt ist und von betrügerischen Handlungen keine Kenntnis besteht.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4bis  Die Anweisung fällt mit der Belegprüfung zusammen bei  *  a)  einer Buchung innerhalb desselben Aufgabenbereichs, wenn der Saldo der Er-  folgsrechnung, der Investitionsrechnung und der Bilanz unverändert bleibt,  b)  einer  Lieferantenrechnung  im  elektronischen  Freigabeprozess,  falls  diese  für  eine gemäss Vergabe  -  und Ausgabenkompetenz sowie dem Vier  -  Augen  -  Prin-  zip elektronisch freigegebene Bestellung eingegangen ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Der Freigabeprozess, bestehend aus dem  Erstellen des Belegs, der Belegprüfung und  der Anweisung, muss von mindestens zwei Personen durchgeführt werden. Die Frei-  gaben können elektronisch oder auf Papier erfolgen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Liegen die erforderlichen Freigaben vor, wird die Buchung automatisiert oder ma-  nuell von der zentralen Stelle für das Rechnungswesen vorgenommen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Die zuständigen Instanzen bestimmen die Anweisungsberechtigten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  Wer  mit  der  Anweisung  begünstigt  wird  oder  gemäss  §  16  des  Gesetzes  über  die  Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2007  1  )  in den Ausstand treten müsste, ist nicht zur Belegprüfung oder Anweisung  be-  rechtigt.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Steuerung
§ 15 Entwicklungsleitbild
                            1  Die  Staatskanzlei  erarbeitet  in  Zusammenarbeit  mit  den  Departementen  das  Ent-  wicklungsleitbild und unterbreitet es dem Regierungsrat. Sie erarbeitet durch ein Um-  feldmonitoring die Grundlagen für die langfristige Planung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  SAR  271.200
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie  unterstützt  die  Departemente  bei  der  Umsetzung  des  Entwicklungsleitbilds  in  den übrigen Planungsinstrumenten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 16 Vollzug der Aufgabenbereiche des Regierungsrats
                            1  Der Regierungsrat weist die Aufgabenbereiche in seinem Zuständigkeitsbereich ge-  mäss Anhang 1 den Departementen respektive den Organisationseinheiten zum Voll-  zug zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er legt im Rahmen der Erarbeitung des Aufgaben  -  und Finanzplans die Leistungs-  gruppen fest.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 17 Erarbeitung des Aufgaben - und Finanzplans und des Jahresberichts
                            1  Das  DFR  erarbeitet  zusammen  mit  den  Departementen  und  der  Staatskanzlei  den  Aufgaben  -  und Finanzplan, die Anträge für Nachtrags  -  und Zusatzkredite sowie den  Jahresbericht  mit  Jahresrechnung.  Massgebend  für  den  Aufgaben  -  und  Finanzplan  sind dabei die jährl  ich vom Regierungsrat erlassenen Planungsvorgaben zu den Auf-  gaben und Finanzen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In den  Aufgabenbereichen, die nicht  im Zuständigkeitsbereich des  Regierungsrats  liegen, beschränkt sich die Zusammenarbeit mit dem DFR auf die formelle sowie zeit-  liche Koordination der Vorlagen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 18 Budgetübertragungen und Kompensationen innerhalb des Globalbudgets *
                            1  Übertragungen gemäss § 15 Abs. 1 GAF und Kompensationen innerhalb des Glo-  balbudgets gemäss § 14 Abs. 1  bis  GAF werden in der Regel drei Mal jährlich zusam-  men  mit  den  Nachtrags  -  und  Zusatzkrediten  und  dem  Jahresabschluss  vorgenom-  men.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Übertragungen  und  Kompensationen  innerhalb  des  Globalbudgets  gemäss  §  14  Abs.  1  bis  GAF sind dem DFR vorgängig zu melden und zu begründen. Die Umsetzung  erfolgt auf Antrag der zuständigen Instanzen zentral durch das DFR. Über Differenzen  entscheidet die beauftragte Instanz.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Sämtliche  Übertragungen  und  Kompensationen  innerhalb  des  Globalbudgets  ge-  mäss § 14 Abs. 1  bis  GAF sind im Anhang zum Jahresbericht des Regierungsrats aus-  zuweisen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Verpflichtungskredit
§ 19 Anpassung von Verpflichtungskrediten
                            1  Verpflichtungskredite für Hoch  -  und Tiefbauten sind der Kreditbewilligungsinstanz  mit  einer  Preisstandsklausel  zu  beantragen.  Die  Berechnung  der  Teuerung  erfolgt  nach der Staffelmethode. Hierzu wird der Restkredit jährlich um die im Vorjahr auf-  gelaufene T  euerung angepasst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In  Ausnahmefällen  können  nach  Rücksprache  mit  dem  DFR  auch  andere  Anpas-  sungsklauseln für Verpflichtungskredite beantragt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 20 Mehrfachzuständigkeiten
                            1  Ein Verpflichtungskredit für ein Vorhaben, an dem mehrere Aufgabenbereiche be-  teiligt respektive davon betroffen sind, wird in der Regel im Aufgabenbereich mit dem  primären Bedürfnis geführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Erfordert die Umsetzung eines Vorhabens eine Aufteilung des Verpflichtungskredits  auf mehrere Aufgabenbereiche, ist dies in der Kreditvorlage aufzuzeigen. Die Zustän-  digkeiten  der  an  einem  Verpflichtungskredit  beteiligten  Aufgabenbereiche  oder  In-  stanzen si  nd schriftlich festzulegen und dem DFR zur Kenntnis zu bringen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Im Aufgabenbereich Immobilien stellt das Bedürfnisdepartement in der Regel An-  trag für einen Verpflichtungskredit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Verpflichtungskredite im Bereich Hochbau werden im Aufgabenbereich Immobilien  geführt. Davon ausgenommen sind Hochbauten im Aufgabenbereich Verkehrsinfra-  struktur.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 21 Führung von Verpflichtungskrediten
                            1  Das DFR legt in einem Handbuch die notwendigen Bestimmungen fest für die Füh-  rung von Verpflichtungskrediten.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Vermögen und Finanzverbindlichkeiten
§ 22 Flüssige Mittel, Finanzanlagen und Finanzverbindlichkeiten
                            1  Das DFR verwaltet die flüssigen Mittel, die Finanzanlagen und die Finanzverbind-  lichkeiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Es entscheidet über die Verwaltung der flüssigen Mittel und der  Finanzanlagen im  Rahmen der vom Regierungsrat beschlossenen Weisung über die Tresorerie.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Es unterbreitet dem Regierungsrat rechtzeitig ein Konzept über die im Budgetjahr  geplante Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten zur Genehmigung. Da-  bei sind die Beschlüsse des Grossen Rats zur Höherverschuldung zu berücksichtigen.  Gestützt dar  auf sowie auf die Weisung über die Tresorerie entscheidet das DFR über  die Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Das DFR entscheidet über die Beschaffung von kurzfristigen Finanzverbindlichkei-  ten im Rahmen der Liquiditätsplanung aufgrund der vom Regierungsrat beschlosse-  nen Weisung über die Tresorerie.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 23 Wertpapiere, Darlehen und Beteiligungen
                            1  Die  zuständigen  Instanzen  sorgen  dafür, dass  die  ihnen  anvertrauten  Wertpapiere,  Depositen  und  Kautionen  entsprechend  den  damit  verbundenen  Auflagen  verwaltet  werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Darlehensverträge,  Schuldbriefe  und  Beteiligungspapiere  müssen  dem  DFR  zur  Aufbewahrung übergeben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 24 Guthaben
                            1  Die zuständigen Instanzen stellen die rechtzeitige Rechnungsstellung und die Über-  wachung der in Rechnung gestellten Forderungen sicher. Besondere Regelungen blei-  ben vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Zur  gemeinsamen  Erfüllung  dieser  Aufgaben  können  Kompetenzzentren  gebildet  werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Forderungen sind bei Überschreitung der geltenden Zahlungsfristen gestützt auf §  6  des  Gesetzes  über  die  Verwaltungsrechtspflege  (Verwaltungsrechtspflegegesetz,  VRPG) vom 4. Dezember 2007  1  )  in der Regel zu verzinsen. Ab der zweiten Mahnung  wird jeweils eine Mahngebühr von Fr.  35.  –  erhoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Ein Zahlungsaufschub darf nur gewährt werden, wenn er die Erfüllung der Forde-  rung nicht zusätzlich gefährdet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Ein Erlass ist zulässig, wenn feststeht, dass die Betreibung erfolglos sein wird oder  die Kosten in einem offensichtlichen Missverhältnis zum ausstehenden Betrag stehen.  Der Erlass von Forderungen aus anderen Gründen bedarf der Zustimmung des DFR,  wenn er  nicht auf einem richterlichen Entscheid beruht oder rechtsatzmässig vorgese-  hen ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Der Regierungsrat erlässt Weisungen zum Inkassowesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 25 Prozesse und Vergleiche bei strittigen Vermögensinteressen
                            1  Die zuständigen Instanzen dürfen bis zu einem Streitwert von Fr.  250'000.  –  Prozesse  führen  und  im  Rahmen der bewilligten  finanziellen  Mittel  Vergleiche  abschliessen;  sie können diese Kompetenz delegieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In allen übrigen Fällen entscheidet die beauftragte Instanz.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 26 Inventare
                            1  Inventare geben Auskunft über Vermögenswerte mit einer mehrjährigen Nutzungs-  dauer und über mehrjährige Vertragsverhältnisse.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Inventarisiert  werden  Vermögenswerte  mit  einem  Anschaffungswert  von  über  Fr.  5'000.  –  und   Vertragsverhältnisse   mit   einem   jährlichen   Volumen   von   über  Fr.  5'000.  –  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Inventur mit der Bestandesaufnahme ist mindestens einmal jährlich durchzufüh-  ren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Der  Regierungsrat  erlässt  Weisungen  zur  Inventarführung  und  Bilanzierung  von  Vorräten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  SAR  271.200
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Spezialfinanzierungen und Zuwendungen aus privaten Mitteln
                            mit besonderer Zweckbindung  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 27 Grundsätze
                            1  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im Jahresbericht mit Jahresrechnung werden der Jahresendbestand sowie die Verän-  derungen zum Vorjahr für die Spezialfinanzierungen und Zuwendungen aus privaten  Mitteln mit besonderer Zweckbindung ausgewiesen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 28 Erträge und Verwaltungskosten
                            1  Spezialfinanzierungen werden weder verzinst noch mit Verwaltungskosten belastet.  Besondere Regelungen bleiben vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Erträge und Wertänderungen bei Zuwendungen aus privaten Mitteln mit besonderer  Zweckbindung  mit  separater  Vermögensanlage  werden  diesen  vollständig  gutge-  schrieben oder belastet. Sind die Vermögen nicht separat angelegt, ist ihnen der Ertrag  aufgrund eines  durch das DFR festgelegten Zinssatzes gutzuschreiben.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Zuwendungen aus privaten Mitteln mit besonderer Zweckbindung können mit Ver-  waltungskosten belastet werden.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 29 * ...
§ 30 Verwaltung und Verfügungskompetenzen von Zuwendungen aus privaten
                            Mitteln mit besonderer Zweckbindung  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Führung von Zuwendungen aus privaten Mitteln mit besonderer Zweckbindung  gemäss § 32 DAF erfolgt durch die dafür zuständigen Instanzen.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der  Verwendungszweck  und  die  Verfügungskompetenz  betreffend  die  einzelnen  Zuwendungen aus privaten Mitteln mit besonderer Zweckbindung sind in Anhang 4  geregelt.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die  Vermögen  der  Zuwendungen  aus  privaten  Mitteln  mit  besonderer  Zweckbin-  dung werden in der Regel zentral durch das DFR verwaltet.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  bis  . Finanzausgleich der Gemeinden  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 31 Verhältnis zum Finanzausgleich der Gemeinden
                            1  Bei  Investitionsbeiträgen  an  Gemeinden,  welche  die  Voraussetzungen  für  Finanz-  ausgleichsbeiträge erfüllen, ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI)  zum Mitbericht einzuladen, namentlich:  a)  vor Entscheiden des Kantons über den Umfang des Vorhabens (Projektdefini-  tion, Raumprogrammgenehmigung usw.),  b)  vor der Projektgenehmigung und der Zusicherung des Kantonsbeitrags.
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Führungsunterstützung
§ 32 Grundsatz und Zuständigkeiten
                            1  Die Departemente und die Staatskanzlei stellen das Aufgaben  -  und Finanzcontrol-  ling in ihren Aufgabenbereichen und Leistungsgruppen sicher; sie halten sich hierbei  inhaltlich an die Vorgaben des Regierungsrats, technisch an die des DFR. Sie bezeich-  nen Ansp  rechpersonen für das Controlling.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das DFR erfüllt im Zusammenhang mit der Führungsunterstützung folgende Auf-  gaben:  a)  *  Herausgabe von Handbüchern im Bereich Aufgaben  -  und Finanzcontrolling in-  klusive Umsetzung der Vorgaben,  b)  Unterstützung  der  zuständigen  Instanzen  in  finanz  -  und  betriebswirtschaftli-  chen Fragen,  c)  Vorgaben zum internen Kontrollsystem,  d)  *  periodische Berichterstattung über den Stand des Finanzhaushalts zuhanden des  Regierungsrats,  e)  *  Vorgaben zum Chancen  -  und Risikomanagement.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die  Staatskanzlei  erfüllt  im  Zusammenhang  mit  der  Führungsunterstützung  fol-  gende Aufgabe:  *  a)  *  ...  b)  *  Vorgaben  zu  einem  stufengerechten  Wirkungscontrolling  in  Zusammenarbeit  mit dem DFR.  c)  *  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                § 33 Mitberichtsverfahren
                            1  Die Departemente und die Staatskanzlei führen bei Geschäften mit Auswirkungen  auf  den  Staatshaushalt  vor  der  Beschlussfassung  durch  den  Regierungsrat  mit  dem  DFR das Mitberichtsverfahren durch.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Bei Geschäften betreffend die Kompetenzsumme des Regierungsrats ist das Mitbe-  richtsverfahren mit der Staatskanzlei durchzuführen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Bei Geschäften von strategischer Bedeutung ist das Mitberichtsverfahren auch mit  der Staatskanzlei durchzuführen; diese überprüft die Übereinstimmung des Geschäfts  mit  den verabschiedeten  Planungsgrundlagen  (Entwicklungsleitbild,  Aufgaben  -  und  Finanzplan  sowie Planungsberichte).
                        
                        
                    
                    
                    
                § 34 Risiko - Minimierung und internes Kontrollsystem (IKS)
                            1  Der Risiko  -  Minimierung dient ein wirksames und vorausschauendes Chancen  -  und  Risikomanagement. Dieses soll mögliche künftige Ereignisse und Entwicklungen so-  wie deren finanzielle und nichtfinanzielle Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele  voraussehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Chancen und Risiken sollen frühzeitig identifiziert, analysiert und bewertet werden.  Aufgrund  der  Bewertung  sind  Massnahmen  zur  Chancennutzung  beziehungsweise  zur Risikoverminderung zu ergreifen. Die Entwicklung der Chancen und Risiken wird  mit einem adäq  uaten Controlling abgebildet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Ein internes Kontrollsystem (IKS) ist insbesondere für die Buchführung und die fi-  nanzielle  Berichterstattung  zu  führen.  Es  soll  mit  geeigneten  und  angemessenen  Massnahmen  das  Vermögen des Kantons  schützen,  die  zweckmässige  Verwendung  der  Mittel  sicherstellen,  ordnungsgemässe  und  sichere  Geschäftsprozesse  bewirken  sowie Fehler und Unregelmässigkeiten verhindern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Der  Regierungsrat  kann  Weisungen  zur  Risikominimierung  sowie  zum  internen  Kontrollsystem erlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 35 Technische Führungssysteme
                            1  Für  die  Systemadministration  der  zentralen  Rechnungswesenapplikation  und  des  Management  -  Informations  -  Systems ist das DFR zuständig.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die  zentrale  Systemadministration  der  technischen  Führungssysteme  hat  folgende  Rechte und Pflichten:  *  a)  Sicht  -  und Mutationsrecht auf alle Stamm  -  und Bewegungsdaten,  b)  Zuweisung von Berechtigungen an die Nutzer,  c)  Eröffnen und Schliessen von Plan  -  und Istversionen,  d)  Technische Freigabe von Sach  -  und Finanzdaten auf Meldung der zuständigen  Instanzen hin.
                        
                        
                    
                    
                    
                8. Übergangs - und Schlussbestimmungen
§ 36 Übergangsbestimmung
                            1  Die Bestimmungen zu den Verpflichtungskrediten des neuen Rechts über die wir-  kungsorientierte  Steuerung  von  Aufgaben  und  Finanzen  gelten  für  die  Planung  ab
                        
                        
                    
                    
                    
                1. August 2013 und für die Beschlussfassung der Kredite ab 1. Januar 2014.
§ 37 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.  Aarau, 5. Dezember 2012  Regierungsrat Aargau  Landammann  H  OCHULI  Staatsschreiber  G  RÜNENFELDER
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle  -  Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                03.07.2013 01.08.2013 § 14 Abs. 5 geändert 2014/1 - 02
02.07.2014 01.01.2015 Anhang 02 Name und Inhalt geän-
                            dert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2014/5  -  04
                        
                        
                    
                    
                    
                02.07.2014 01.01.2015 Anhang 03 Inhalt geändert 2014/5 - 04
17.12.2014 01.01.2015 Anhang 03 Inhalt geändert 2015/1 - 05
03.08.2015 01.01.2016 § 13 Titel geändert 2015/6 - 11
03.08.2015 01.01.2016 § 13 Abs. 2 geändert 2015/6 - 11
03.08.2015 01.01.2016 § 13 Abs. 3 geändert 2015/6 - 11
03.08.2015 01.01.2016 § 13 Abs. 4 geändert 2015/6 - 11
03.08.2015 01.01.2016 § 13 Abs. 5 geändert 2015/6 - 11
03.08.2015 01.01.2016 Anhang 03 Inhalt geändert 2015/6 - 11
22.06.2016 01.01.2017 Anhang 01 Inhalt geändert 2016/6 - 04
22.06.2016 01.01.2017 Anhang 02 Inhalt geändert 2016/6 - 04
22.06.2016 01.01.2017 Anhang 03 Inhalt geändert 2016/6 - 04
02.11.2016 01.01.2017 Anhang 03 Inhalt geändert 2016/7 - 39
17.05.2017 01.01.2017 Anhang 03 Inhalt geändert 2017/5 - 31
28.06.2017 01.01.2018 Anhang 02 Inhalt geändert 2018/1 - 01
28.06.2017 01.01.2018 Anhang 03 Inhalt geändert 2018/1 - 01
17.01.2018 01.01.2018 Anhang 03 Inhalt geändert 2018/1 - 11
23.01.2019 01.01.2019 Anhang 03 Inhalt geändert 2019/1 - 07
12.06.2019 01.07.2019 § 12 Abs. 1, lit. c) aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 12 Abs. 1, lit. d) geändert 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 12 Abs. 1, lit. f) geändert 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2 geändert 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. a) aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. b) aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. c) aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. d) aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. e) aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. f) eingefügt 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2, lit. g) eingefügt 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 2
                            bis  eingefügt  2019/3  -  18
                        
                        
                    
                    
                    
                12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 3 aufgehoben 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 4 geändert 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 4
                            bis  eingefügt  2019/3  -  18
                        
                        
                    
                    
                    
                12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 5 geändert 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 6 geändert 2019/3 - 18
12.06.2019 01.07.2019 § 14 Abs. 8 eingefügt 2019/3 - 18
06.11.2019 01.01.2020 § 17 Abs. 1 geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 17 Abs. 2 geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 1 geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 2, lit. a) geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 2, lit. d) geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 2, lit. e) eingefügt 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 3 geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 3, lit. a) aufgehoben 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 3, lit. b) geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 32 Abs. 3, lit. c) aufgehoben 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 35 Abs. 1 geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 35 Abs. 2 aufgehoben 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 § 35 Abs. 3 geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 Anhang 01 Inhalt geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 Anhang 02 Inhalt geändert 2020/1 - 07
06.11.2019 01.01.2020 Anhang 03 Inhalt geändert 2020/1 - 07
22.04.2020 01.07.2020 § 3 Abs. 2 geändert 2020/9 - 06
22.04.2020 01.07.2020 § 4 Abs. 3 geändert 2020/9 - 06
22.04.2020 01.07.2020 Anhang 02 Inhalt geändert 2020/9 - 06
22.04.2020 01.07.2020 Anhang 03 Inhalt geändert 2020/9 - 06
04.11.2020 01.12.2020 § 30 Abs. 2 geändert 2020/15 - 18
04.11.2020 01.12.2020 Anhang 04 eingefügt 2020/15 - 18
11.11.2020 01.01.2021 Anhang 03 Inhalt geändert 2020/15 - 21
10.11.2021 01.01.2022 Anhang 01 Inhalt geändert 2021/18 - 19
10.11.2021 01.01.2022 Anhang 02 Inhalt geändert 2021/18 - 19
10.11.2021 01.01.2022 Anhang 03 Inhalt geändert 2021/18 - 19
                            Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                10.11.2021 01.01.2022 Anhang 04 Inhalt geändert 2021/18 - 19
22.12.2021 01.01.2023 § 33 Abs. 3 aufgehoben 2022/18 - 01
02.03.2022 01.05.2022 Anhang 04 Inhalt geändert 2022/10 - 08
16.11.2022 01.01.2023 Anhang 02 Inhalt geändert 2022/18 - 16
16.11.2022 01.01.2023 Anhang 03 Inhalt geändert 2022/18 - 16
16.11.2022 01.01.2023 Anhang 04 Inhalt geändert 2022/18 - 16
18.10.2023 01.01.2024 § 13 Abs. 4 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 13 Abs. 5 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 13 Abs. 6 eingefügt 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 18 Titel geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 18 Abs. 1 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 18 Abs. 2 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 18 Abs. 3 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 Titel 6. geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 27 Abs. 1 aufgehoben 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 27 Abs. 2 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 27 Abs. 3 aufgehoben 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 28 Abs. 2 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 28 Abs. 3 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 28 Abs. 4 aufgehoben 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 29 aufgehoben 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 30 Titel geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 30 Abs. 1 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 30 Abs. 2 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 § 30 Abs. 3 geändert 2023/10 - 12
18.10.2023 01.01.2024 Titel 6
                            bis  .  eingefügt  2023/10  -  12
                        
                        
                    
                    
                    
                08.11.2023 01.01.2024 Anhang 02 Inhalt geändert 2023/10 - 17
08.11.2023 01.01.2024 Anhang 03 Inhalt geändert 2023/10 - 17
08.11.2023 01.01.2024 Anhang 04 Inhalt geändert 2023/10 - 17
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01 Inhalt geändert 2024/03 - 12
                            Änderungstabelle  -  Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Abs. 2 22.04.2020 01.07.2020 geändert 2020/9 - 06
§ 4 Abs. 3 22.04.2020 01.07.2020 geändert 2020/9 - 06
§ 12 Abs. 1, lit. c) 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 12 Abs. 1, lit. d) 12.06.2019 01.07.2019 geändert 2019/3 - 18
§ 12 Abs. 1, lit. f) 12.06.2019 01.07.2019 geändert 2019/3 - 18
§ 13 03.08.2015 01.01.2016 Titel geändert 2015/6 - 11
§ 13 Abs. 2 03.08.2015 01.01.2016 geändert 2015/6 - 11
§ 13 Abs. 3 03.08.2015 01.01.2016 geändert 2015/6 - 11
§ 13 Abs. 4 03.08.2015 01.01.2016 geändert 2015/6 - 11
§ 13 Abs. 4 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 13 Abs. 5 03.08.2015 01.01.2016 geändert 2015/6 - 11
§ 13 Abs. 5 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 13 Abs. 6 18.10.2023 01.01.2024 eingefügt 2023/10 - 12
§ 14 Abs. 2 12.06.2019 01.07.2019 geändert 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. a) 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. b) 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. c) 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. d) 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. e) 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. f) 12.06.2019 01.07.2019 eingefügt 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2, lit. g) 12.06.2019 01.07.2019 eingefügt 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 2
                            bis  12.06.2019  01.07.2019  eingefügt  2019/3  -  18
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14 Abs. 3 12.06.2019 01.07.2019 aufgehoben 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 4 12.06.2019 01.07.2019 geändert 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 4
                            bis  12.06.2019  01.07.2019  eingefügt  2019/3  -  18
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14 Abs. 5 03.07.2013 01.08.2013 geändert 2014/1 - 02
§ 14 Abs. 5 12.06.2019 01.07.2019 geändert 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 6 12.06.2019 01.07.2019 geändert 2019/3 - 18
§ 14 Abs. 8 12.06.2019 01.07.2019 eingefügt 2019/3 - 18
§ 17 Abs. 1 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 17 Abs. 2 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 18 18.10.2023 01.01.2024 Titel geändert 2023/10 - 12
§ 18 Abs. 1 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 18 Abs. 2 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 18 Abs. 3 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
                            Titel 6.  18.10.2023  01.01.2024  geändert  2023/10  -  12
                        
                        
                    
                    
                    
                § 27 Abs. 1 18.10.2023 01.01.2024 aufgehoben 2023/10 - 12
§ 27 Abs. 2 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 27 Abs. 3 18.10.2023 01.01.2024 aufgehoben 2023/10 - 12
§ 28 Abs. 2 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 28 Abs. 3 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 28 Abs. 4 18.10.2023 01.01.2024 aufgehoben 2023/10 - 12
§ 29 18.10.2023 01.01.2024 aufgehoben 2023/10 - 12
§ 30 18.10.2023 01.01.2024 Titel geändert 2023/10 - 12
§ 30 Abs. 1 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 30 Abs. 2 04.11.2020 01.12.2020 geändert 2020/15 - 18
§ 30 Abs. 2 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
§ 30 Abs. 3 18.10.2023 01.01.2024 geändert 2023/10 - 12
                            Titel 6  bis  .  18.10.2023  01.01.2024  eingefügt  2023/10  -  12
                        
                        
                    
                    
                    
                § 32 Abs. 1 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 2, lit. a) 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 2, lit. d) 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 2, lit. e) 06.11.2019 01.01.2020 eingefügt 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 3 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 3, lit. a) 06.11.2019 01.01.2020 aufgehoben 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 3, lit. b) 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 32 Abs. 3, lit. c) 06.11.2019 01.01.2020 aufgehoben 2020/1 - 07
§ 33 Abs. 3 22.12.2021 01.01.2023 aufgehoben 2022/18 - 01
§ 35 Abs. 1 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
§ 35 Abs. 2 06.11.2019 01.01.2020 aufgehoben 2020/1 - 07
§ 35 Abs. 3 06.11.2019 01.01.2020 geändert 2020/1 - 07
                            Anhang 01  22.06.2016  01.01.2017  Inhalt  geändert  2016/6  -  04  Anhang 01  06.11.2019  01.01.2020  Inhalt geändert  2020/1  -  07  Anhang 01  10.11.2021  01.01.2022  Inhalt geändert  2021/18  -  19
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle  Anhang 01  27.03.2024  01.05.2024  Inhalt geändert  2024/03  -  12  Anhang 02  02.07.2014  01.01.2015  Name und Inhalt  geän-  dert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2014/5  -  04  Anhang 02  22.06.2016  01.01.2017  Inhalt geändert  2016/6  -  04  Anhang 02  28.06.2017  01.01.2018  Inhalt geändert  2018/1  -  01  Anhang 02  06.11.2019  01.01.2020  Inhalt geändert  2020/1  -  07  Anhang 02  22.04.2020  01.07.2020  Inhalt geändert  2020/9  -  06  Anhang 02  10.11.2021  01.01.2022  Inhalt geändert  2021/18  -  19  Anhang 02  16.11.2022  01.01.2023  Inhalt geändert  2022/18  -  16  Anhang 02  08.11.2023  01.01.2024  Inhalt geändert  2023/10  -  17  Anhang 03  02.07.2014  01.01.2015  Inhalt geändert  2014/5  -  04  Anhang 03  17.12.2014  01.01.2015  Inhalt geändert  2015/1  -  05  Anhang 03  03.08.2015  01.01.2016  Inhalt geändert  2015/6  -  11  Anhang 03  22.06.2016  01.01.2017  Inhalt geändert  2016/6  -  04  Anhang 03  02.11.2016  01.01.2017  Inhalt geändert  2016/7  -  39  Anhang 03  17.05.2017  01.01.2017  Inhalt geändert  2017/5  -  31  Anhang 03  28.06.2017  01.01.2018  Inhalt geändert  2018/1  -  01  Anhang 03  17.01.2018  01.01.2018  Inhalt geändert  2018/1  -  11  Anhang 03  23.01.2019  01.01.2019  Inhalt geändert  2019/1  -  07  Anhang 03  06.11.2019  01.01.2020  Inhalt geändert  2020/1  -  07  Anhang 03  22.04.2020  01.07.2020  Inhalt geändert  2020/9  -  06  Anhang 03  11.11.2020  01.01.2021  Inhalt geändert  2020/15  -  21  Anhang 03  10.11.2021  01.01.2022  Inhalt geändert  2021/18  -  19  Anhang 03  16.11.2022  01.01.2023  Inhalt geändert  2022/18  -  16  Anhang 03  08.11.2023  01.01.2024  Inhalt geändert  2023/10  -  17  Anhang 04  04.11.2020  01.12.2020  eingefügt  2020/15  -  18  Anhang 04  10.11.2021  01.01.2022  Inhalt geändert  2021/18  -  19  Anhang 04  02.03.2022  01.05.2022  Inhalt geändert  2022/10  -  08  Anhang 04  16.11.2022  01.01.2023  Inhalt geändert  2022/18  -  16  Anhang 04  08.11.2023  01.01.2024  Inhalt geändert  2023/10  -  17
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang 1  1  (Stand: 1. Mai 2024)  Vollzug der Aufgabenbereiche des Regierungsrats  (§ 16 Abs. 1 VAF)  Zustän  -  dige  Instanz  Aufgabenbereich  Vollziehende  Organisationsei  n  heit  SK  100  Zentrale Dienstleistungen und  kantonale Projekte  Staatskanzlei, General  -  sekretariate Departemente  SK  120  Zentrale Stabsleistungen  Staatskanzlei  DVI  210  Polizeiliche Sicherheit  Kantonspolizei  DVI  215  Verkehrszulassung  Strassenverkehrsamt  DVI  225  Migration und Integration  Amt für Migration und  Integration Kanton Aargau  DVI  230  Arbeitssicherheit und  arbeitsmarktliche Integr  a  tion  Amt für Wirtschaft und Arbeit  DVI  235  Register und Persone  n  stand  Abteilung Register und  Personenstand  DVI  240  Gemeindeaufsicht und  Finanzausgleich  Gemeindeabteilung  DVI  245  Standortförderung  Standortförderung  DVI  250  Strafverfolgung  Staatsanwaltschaft Aargau,  Jugendanwaltschaft  DVI  255  Straf  -  und Massnahmenvol  l  zug  Amt für Justizvollzug  BKS  310  Volksschule  Abteilung Volksschule  BKS  315  Sonderschulung, Heime und  Werkstätten  Abteilung Sonderschulung,  Heime und Werkstätten  BKS  320  Berufsbildung und Mittelsch  u  le  Abteilung Berufsbildung und  Mittelschule  BKS  325  Hochschulen  Abteilung Hochschulen und  Sport  BKS  335  Sport  Abteilung Hochschulen und  Sport  BKS  340  Kultur  Abteilung Kultur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang  1  zur  Verordnung  über  die  wirkungsorientierte  Steuerung  von  Aufgaben  und  Finanzen (VAF) vom 5. Dezember 2012 (SAR  612.311  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zustän  -  dige  Instanz  Aufgabenbereich  Vollziehende  Organisationsei  n  heit  DFR  410  Finanzen  Abteilung Finanzen  DFR  415  Statistik  Statisti  sches Amt  DFR  420  Personal  Human Resources Aargau  DFR  425  Steuern  Kantonales Steueramt  DFR  430  Immobilien  Immobilien Aargau  DFR  435  Informatik  Informatik Aargau  DFR  440  Landwirtschaft  Landwirtschaft Aargau  DGS  510  Soziale Sicherheit  Kantonaler Sozialdienst  DGS  515  Betreuung Asylsuchende  Kantonaler Sozialdienst  DGS  533  Verbraucherschutz  Amt für Verbraucherschutz  DGS  535  Gesundheit  Gesundheit  DGS  540  Militär und Bevölkerung  s  schutz  Militär und  Bevölkerungsschutz  DGS  545  Sozialversicherungen  sva Aargau  BVU  605  Baubewilligung und Recht  Abteilung für Baubewilli  -  gungen, Rechtsabteilung  BVU  610  Raumentwicklung  Abteilung Raumentwicklung  BVU  615  Energie  Abteilung Energie  BVU  620  Umweltschutz  Abteilung für Umwelt  BVU  625  Umweltentwicklung  Abteilung Landschaft und  Gewässer  BVU  635  Verkehrsangebot  Abteilung Verkehr  BVU  640  Verkehrsinfrastruktur  Abteilung Tiefbau  BVU  645  Wald, Jagd und Fischerei  Abteilung Wald
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang 2  1  (Stand 1.  Januar  202  4  )  Kontenrahmen für Bi  lanz, Erfolgs  -  und Investitions  rechnung  (§ 2 Abs. 1 VAF)
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Kontenrahmen Bilanz
                            1  Aktiven
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            100  Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            101  Forderungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            102  Kurzfristige Finanzanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            104  Aktive Rechnungsabgrenzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            106  Vorräte und angefangene Arbeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            107  Langfristige Finanzanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            108  Sachanlagen Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            109  Forderungen gegenüber  Spezialfinanzierungen im  Fremdkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14  Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            140  Sachanlagen Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            144  Darlehen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            145  Beteiligungen, Grundkapitalien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            146  Erteilte Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Passiven
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  Fremdkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            200  Laufende  Verbindlichkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            201  Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            204  Passive Rechnungsabgrenzung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            205  Kurzfristige Rückstellungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            206  Langfristige Finanzverbindlichkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            208  Langfristige Rückstellungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            209  Verbindlichkeiten gegenüber  Spezialfinanzierungen  und  zweckgebundenen Zuwendungen  im Fremdkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang  2  zur  Verordnung  über  die  wirkungsorientierte  Steuerung  von  Aufgaben  und  Finanzen (VAF) vom 5. Dezember 2012 (SAR  612.311  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29  Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            290  Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (  -  ) gegenüber  Spezialfinanzierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            291  Zweckgebundene Zuwendungen im Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            292  Rücklagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            294  Reserven
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            298  Übriges Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            299  Bilanzüberschuss/  -  fehlbetrag
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Kontenrahmen Erfolgsrechnung
                            3  Aufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30  Personalaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            300  Behörden, Kommissionen und Richter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            301  Löhne des Verwaltungs  -  und Betriebspersonals
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            302  Löhne der Lehrpersonen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            303  Temporäre Arbeitskräfte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            304  Zulagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            305  Arbeitgeberbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            306  Arbeitgeberleistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            309  Übriger Personalaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31  Sach  -  und übriger  Betriebsaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            310  Material  -  und Warenaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            311  Nicht aktivierbare Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            312  Ver  -  und Entsorgung Liegenschaften VV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            313  Dienstleistungen und Honorare
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            314  Baulicher und betrieblicher Unterhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            315  Unterhalt Mobilien und  immaterielle Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            316  Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            317  Spesenentschädigungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            318  Wertberichtigungen auf Forderungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            319  Übriger  Betriebsaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            33  Abschreibungen Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            330  Sachanlagen  Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            34  Finanzaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            340  Zinsaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            341  Realisierte  Verluste Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            342  Kapitalbeschaffungs  -  und Verwaltungskosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            343  Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            344  Wertberichtigungen Anlagen  Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            349  Übriger  Finanzaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            35  Einlagen in Spezialfinanzierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            350  Einlagen in Spezialfinanzierungen im Fremdkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            351  Einlagen in Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            36  Transferaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            360  Ertragsanteile an Dritte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            361  Entschädigungen an Gemeinwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            362  Finanz  -  und Lastenausgleich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            363  Beiträge an Gemeinwesen und Dritte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            364  Wertberichtigungen Darlehen Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            365  Wertberichtigungen Beteiligungen Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            366  Abschreibungen Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            369  Übriger  Transferaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            37  Durchlaufende Beiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            370  Durchlaufende Beiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            38  Ausserordentlicher Aufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            380  Ausserordentlicher Personalaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            381  Ausserordentlicher Sach  -  und  Betriebsaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            384  Ausserordentlicher Finanzaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            386  Ausserordentlicher Transferaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            389  Ausserordentliche Einlagen in das Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            39  Interne Verrechnungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            39  0  Material  -  und Warenbezüge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            391  Dienstleistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            392  Pacht,  Mieten, Benützungskosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            393  Betriebs  -  und Verwaltungskosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            394  Kalk. Zinsen und Finanzaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            398  Übertragungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            399  Übrige i  nterne Verrechnungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Ertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            40  Fiskalertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            400  Direkte Steuern natürliche Personen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            401  Direkte  Steuern juristische Personen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            402  Übrige Direkte Steuern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            403  Besitz  -  und Aufwandsteuern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            41  Regalien und Konzessionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            410  Regalien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            411  Schweiz. Nationalbank
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            412  Konzessionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            413  Ertragsanteile an Lotterien, Sport  -  Toto, Wetten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            42  Entgelte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            420  Ersatzabgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            421  Gebühren für Amtshandlungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            422  Spital  -  und Heimtaxen, Kostgelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            423  Schul  -  und Kursgelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            424  Benützungsgebühren und Dienstleistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            425  Erlöse aus Verkäufen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            426  Rückerstattungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            427  Bussen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            429  Übrige Entgelte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            43  Übrige  Erträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            430  Übrige  betriebliche Erträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            432  Bestandesveränderungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            439  Übriger Ertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44  Finanzertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            440  Zinsertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            441  Realisierte Gewinne Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            442  Beteiligungsertrag  Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            443  Liegenschaftenertrag Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            444  Wertberichtigungen Anlagen Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            445  Finanzertrag aus Darlehen und Beteiligungen des  Verwaltungsvermögens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            446  Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            447  Liegenschaftenertrag Verwaltungsvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            449  Übrige Finanzertr  äge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45  Entnahmen aus Spezialfinanzierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            450  Entnahmen aus Spezialfinanzierungen im Fremdkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            451  Entnahmen aus Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            46  Transferertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            460  Ertragsanteile  von Dritten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            461  Entschädigungen von Gemeinwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            462  Finanz  -  und Lastenausgleich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            463  Beiträge von Gemeinwesen und Dritten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            469  Übriger  Transferertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            47  Durchlaufende Beiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            470  Durchlaufende Beiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            48  Ausserordentlicher Ertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            480  Ausserordentlicher Steuerertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            481  Ausserordentlicher Ertrag von Regalien, Konzessionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            482  Ausserordentliche Entgelte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            484  Ausserordentlicher Finanzertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            486  Ausserordentlicher Transferertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            489  Ausserordentliche Entnahmen aus dem Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            49  Interne Verrechnungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  9  0  Material  -  und Warenbezüge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            491  Dienstleistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            492  Pacht, Mieten, Benützungskosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            493  Betriebs  -  und  Verwaltungskosten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            494  Kalk. Zinsen und Finanzaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            498  Übertragungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            499  Übrige i  nterne Verrechnungen
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Kontenrahmen Investitionsrechnung
                            5  Investitionsaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            50  Sachanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            500  Grundstücke
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            501  Strassen / Verkehrswege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            502  Wasserbau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            504  Gebäude
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            505  Wald
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            506  Mobilien / Informatik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            51  Investitionen auf Rechnung Dritter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            56  Eigene Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            560  Bund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            561  Kantone und  Konkordate
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            562  Gemeinde und Gemeindezweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            563  Öffentliche Sozialversicherungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            564  Öffentliche Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            565  Private Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            566  Private Organisationen ohne Erwerbszweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            567  Private Haushalte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            568  Ausland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            57  Durchlaufende Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            570  Bund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            571  Kantone und Konkordate
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            572  Gemeinde und Gemeindezweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            573  Öffentliche Sozialversicherungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            574  Öffentliche Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            575  Private Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            576  Private  Organisationen ohne Erwerbszweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            577  Private Haushalte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            578  Ausland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            58  Ausserordentliche Investitionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            580  Ausserordentliche Investitionen für Sachanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            586  Ausserordentliche Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            589  Übrige  ausserordentliche Investitionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            59  Übertrag an Bilanz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            590  Passivierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Investitionsertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            60  Übertragung von Sachanlagen in das Finanzvermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            600  Übertragung von Grundstücken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            604  Übertragung Gebäude
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            605  Übertragung Wald
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            606  Übertragung Mobilien / Informatik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            61  Rückerstattungen  von Investitionen auf Rechnung Dritter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            611  Strassen  und Verkehrswege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            619  Verschiedene Sachanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            63  Investitionsbeiträge für eigene Rechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            630  Bund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            631  Kantone und  Konkordate
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            632  Gemeinde und Gemeindezweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            633  Öffentliche Sozialversicherungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            634  Öffentliche Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            635  Private Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            636  Private Organisationen ohne Erwerbszweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            637  Private Haushalte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            638  Ausland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            66  Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            660  Bund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            661  Kantone und Konkordate
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            662  Gemeinde und Gemeindezweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            663  Öffentliche Sozialversicherungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            664  Öffentliche Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            665  Private Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            666  Private  Organisationen ohne Erwerbszweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            667  Private Haushalte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            668  Ausland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            67  Durchlaufende Investitionsbeiträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            670  Bund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            671  Kantone und Konkordate
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            672  Gemeinde und Gemeindezweckverbände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            673  Öffentliche Sozialversicherungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            674  Öffentliche Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            675  Private Unternehmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            676  Private Organisationen ohne Erwerbszweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            677  Private Haushalte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            678  Ausland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            68  Ausserordentlicher Investitionsertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            680  Ausserordentlicher Investitionsertrag für Sach  einlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            683  Ausserordentliche  Investitionsbeiträge  für  eigene  Rechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            689  Übriger ausserordentlicher Investitionsertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            69  Übertrag an Bilanz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            690  Aktivierung Nettoinvestitionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang 3  1  (Stand 1. Januar  2024  )  Liste der intern verrechneten Leistungen (§ 3 Abs. 2 VAF)  Leistungsbezüger  Leistungserbringer  Leistung  GR/PD;  Grosser Rat  BVU;  Tiefbau  Benützung Staatswagen  SK;  Regierungsrat  BVU;  Tiefbau  Benützung Staatswagen  SK;  Regierungsrat  DFR;  Informatik Aargau  Projektstellen SmartAargau  DVI;  Kantonspolizei  DFR;  Informatik Aargau  Basis IT  -  Leistungen für  Nutzung IT  -  Infrastruktur durch  Gemeindepolizeien  DVI;  Kantonspolizei  BVU;  Tiefbau  Bezug von  Treibstoff an der  Tankstelle der Werkstatt  Lenzhard  DVI;  Amt für Wirtschaft  und Arbeit (  AWA  ),  Vollzug Arbeits  -  losenver  sicherungs  -  gesetz (AVIG)  DVI;  AWA  Leitung  Verrechnung Dienstleistungen  DVI;  Amt für Migration  und Integration  DVI;  AWA Vollzug  Arbeitslosen  -  versicherungsgesetz  (AVIG)  Fachspezifische Begleitung  von Flüchtlingen und vorläufig  Aufgenommenen zur  Arbeitsmarktintegration  DVI;  Amt für Migration  und Integration  DGS;  Gesundheit  Programme  Gesundheitsförderung und  Prävention  DVI;  Amt  für Migration  und Integration  DGS;  Sozialdienst  Folgemassnahmen  und  Elternberatung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang  3  zur  Verordnung  über  die  wirkungsorientierte  Steuerung  von  Aufgaben  und  Finanzen (VAF) vom 5. Dezember 2012 (SAR  612.311  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsbezüger  Leistungserbringer  Leistung  DVI;  Amt für Migration  und Integration  BKS;  Berufsbildung und  Mittelschulen  Int  egrationskurs  e KSB  Grundkompetenz  förderung  und Brückenangebote  DVI;  AWA  SK;  Staatskanzlei  Frankaturkosten AWA  DVI;  AWA  DFR;  Informatik Aargau  Netzwerk KOMKA, Telefon  -  infrastruktur, Fernzugriffe  DVI;  AWA  DFR;  Immobilien Aargau  Raumaufwand im Bereich der  Umsetzung des Arbeitslosen  -  versicherungsgesetz  DVI;  Strassenverkehrs  -  amt  BVU;  Tiefbau  Verrechnung Nettoertrag der  Verkehrssteuern an Strassen  -  rechnung  DVI;  Gemeindeabteilung  BVU;  Tiefbau  Direkte Ausgleichszahlung zu  Lasten der Gemeinden in die  Spezialfinanzierung  Strassenrechnung  BKS;  Berufsbildung und  Mittelschulen  DFR;  Landwirtschaftliches  Zentrum Liebegg  Grundbildung Landwirtschaft,  Hauswirtschaft und Ernährung  BKA;  Sport  BKS;  Sport  Gesuchbearbeitung Swisslos  -  Sportfonds  DFR;  Immobilien  Aargau  BKS;  Berufsbildung und  Mittelschulen  Verrechnung Bewirtschaftung  Parkanlage Kantonsschule  Wettingen  DFR;  Immobilien Aargau  BVU;  Tiefbau  Miet  -  und Pachtzinsertrag  Liegenschaften  Kantonsstrassen  DFR;  Finanzen  BVU;  Generalsekretariat  Verrechnung  Sondermülldeponie Kölliken  DFR;  DFR;  Verrechnung Zinsaufwand an  DFR;  Finanzen  DFR;  Finanzen  Übertrag  ung  Nettoer  trag  Spezialfinanzierung  Sonderlasten in  Erfolgsrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsbezüger  Leistungserbringer  Leistung  DFR;  Finanzen  BKS;  Kultur  Gesuchsbearbeitung  Swisslos  -  Fonds  DFR;  Steueramt  DFR;  Informatik  Aargau  IT  -  Leistungen Betrieb  Steuerapplikationen  DFR;  Steueramt  DFR;  Steueramt  Personalaufwand Betrieb  Steuerapplikation  en  DFR;  Steueramt  DVI;  Finanzausgleich mit  den Gemeinden  Verrechnung Steuerzuschlag  Finanzausgleich natürliche  Personen  DFR;  Steu  eramt  DVI;  Finanzausgleich mit  den Gemeinden  Verrechnung Steuerzuschlag  Finanzausgleich juristische  Personen  DGS;  Sozialdienst  DGS;  Asylwesen  Verrechnung öffentliche So  -  zial  hilfe (OSH) an anerkann  te  Flüchtlinge (Ausweis B)  BVU;  Landschaft und  Gewässer  DFR;  Landwirtschaft  Aargau  Bewirtschaftungsverträge,  Auszahlung durch  Landwirtschaft Aargau  BVU;  Raumentwicklung  BVU;  Raumentwicklung  Verrechnung  eMehrwertabgabe  BVU;  Raumentwicklung  BVU;  Raumentwicklung  Verrechnung  Personalkosten  Mehrwertabgabe  BVU;  Raumentwicklung  DFR;  Steueramt  Verrechnung  Personalkosten  Mehrwertabgabe  BVU;  Tiefbau  DVI;  Kantonspolizei  Leistungen der Kantonspolizei  für Verkehrssicherheit  BVU;  Tiefbau  DFR;  Immobilien Aargau  Miete  Verwaltungsgebäude  Buchenhof  BVU;  Tiefbau  DFR;  Informatik Aargau  Informatikdienstleistungen  z. G. Strassenrechnung  BVU;  Tiefbau  BVU;  Generalsekretariat  Stabs  -  und  Querschnittsleistungen  BVU;  Tiefbau  BVU;  Verkehr  Dienstleistungen Verkehrs  -  planung, externe Studien und  projektbezogene Planungs  -  aufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsbezüger  Leistungserbringer  Leistung  BVU;  Tiefbau  BVU;  Verkehr  Ein Viertel der Kantonsanteile  am Ertrag LSVA z. G. Spezial  -  finanzierung öV  -  Infrastruktur  BVU;  Verkehr  BVU;  Tiefbau  Pauschalabgeltung aus  Spezialfinanzierung öV  -  Infrastruktur für Unterhalt  Busspuren und Haltestellen  sowie Investitionen Halte  -  stellen Kantonsstrassen  BVU;  Verkehr  BVU;  Verkehr  Einlage aus allgemeinen  Staatsmitteln z. G. Spezial  -  finanzierung öV  -  Infrastruktur  BVU;  Verkehr  BVU;  Tiefbau  Amortisation Darlehen  Spezialfinanzierung  Strassenrechnung  BVU;  Verkehr  DFR;  Finanzen  Zinsaufwand Verschuldung  Spezialfinanzierung öV  -  Infrastruktur  GKA;  Obergericht,  Bezirksgerichte  DVI;  Staatsanwaltschaft  Verrechnung  Anklagegebühr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang  4  1  (Stand 1.  Januar  202  4  )  Verwendungszweck und Verfügungskompetenz  von Zuwendungen aus privaten Mitteln mit besonderer  Zweckbindung  (  §  30 Abs.  2  )  Aufgabenbereich 315 Sonderschul  ung  , Heime und Werkstätte  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Behindertenfonds  Unterstützung und Förderung, für die keine  gesetzliche Verpflichtung besteht, von  Institutionen und  Interessensgemeinschaften im  Behindertenbereich.  Bis Fr.  10'000.  –  im Einzelfall, insgesamt  höchstens Fr.  20'000.  –  pro Jahr, die  Abteilung Sonderschulung, Heime und  Werkstätten, in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport  auf  Antrag der Abteilung Sonder  schulung,  Heime und Werkstätten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang 4 zur Verordnung über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (VAF) vom 5. Dezember 2012 (SAR  612.311  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Aufgabenbereich 320 Berufsbildung und Mittelschulen  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Aargauischer  Berufsbildungsfonds  Finanzielle Unterstützung von innovativen  Projekten zu Gunsten der aargauischen  Berufsbildung.  Bis Fr.  20'000.  –  im Einzelfall, insgesamt  höchstens Fr.  50'000.  –  pro Jahr, die  Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen,  in allen anderen Fällen das Departement  Bildung, Kultur und Sport auf Antrag der  Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen.  Ausgaben, die für  denselben Zweck  bestimmt sind, dürfen nicht in Teilbeträge  aufgeteilt werden.  Alte Kantonsschule  Aarau  Jubiläumsabgabe  Aargauische  Kantonalbank  Finanzierung von ausserordentlichen  Weiterbildungen der Lehrpersonen, von  ausserordentlichen  Anschaffungen von  Lehr  -  und Demonstrationsmaterial sowie  von Fachexkursionen.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Alte Kantonsschule  Aarau Fonds Läuppi  Finanzierung von wünschbaren  Anschaffungen der Schule ausserhalb des  staatlichen Budgets und der Auszeichnung  für Schülerinnen und Schüler oder  Schülergruppen mit herausragenden  Leistungen.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Alte Kantonsschule  Aarau  Fonds  Pfiffner  Aeppli  Finanzierung der unterrichtsbezogenen,  fachspezifischen, pädagogischen und  didaktischen Weiterbildung der  Lehrpersonen  der Alten Kantonsschule  Aarau  .  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Alte Kantonsschule  Aarau Fonds Eduard  Oehler  Finanzierung von  wünschbaren  Anschaffungen  für die  Schule und  für  Schulprojekte ausserhalb des staatlichen  Budgets  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Alte Kantonsschule  Aarau Fonds Robert  Roth  Finanzierung von nicht gedeckten  Ausbildungskosten sowie Kosten von  Schulprojekten für Schülerinnen und  Schüler.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Alte Kantonsschule  Aarau Kulturfonds  Finanzielle Unterstützung von  künstlerischen und  kulturellen Tätigkeiten  und Projekten so  wie  Ankäufe von  Kunstwerken und Reisen mit kultureller  Zielsetzung  .  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Alte Kantonsschule  Aarau Orgelfonds  Finanzierung Anschaffung, Unterhalt und  Stimmung von Orgeln und Cembali  an der  Alten Kantonsschule Aarau  .  Bis Fr 100'000.  –  im Einzelfall der  Rektor  zusammen mit Prorektor oder Leitung  Schulverwaltung auf Antrag Fachschaft  Schulmusik  .  In allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung Berufsbildung und  Mittelschulen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Alte Kantonsschule  Aarau Reisefonds  Finanzierung von Schulreisen,  Veranstaltungen, Klassenlagern, Skilagern  sowie Exkursionen.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Alte Kantonsschule  Aarau  Stipendienfonds  Finanzierung von Stipendien und von  Unterstützungsbeiträgen an Schülerinnen  und Schüler sowie ausserordentlichen  Anschaffungen von  Lehr  -  und  Demonstrationsmaterial.  Bis Fr.  10'000.  –  im Einzelfall, insgesamt  höchstens Fr.  20'000.  –  pro Jahr, die  Schulleitung, in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Schulleitung.  Alte Kantonsschule  Aarau  Stipendienfonds  Arthur Hilfiker  Finanzielle Unterstützung von Studierenden  der Alten Kantonsschule Aarau in Form von  Stipendien. Vorzugsweise Schüler und  Schülerinnen aus dem Kanton Solothurn,  welche die Wirtschaftsmittelschule  besuchen.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Kantonsschule Baden  Jubiläum  sabgabe  Aargauische  Kantonalbank  Finanzierung von ausserordentlichen  Weiterbildungen der Lehrpers  onen, von  ausserordentlichen An  schaffungen von  Lehr  -  und Demonstrationsmaterial sowie  von Fachexkursionen  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Kantonsschule  Wettingen Kultur  -  und  Reisefonds  Finanzierung von kulturellen Anlässen,  Ankäufen von Kunstwerken sowie Reisen  mit kultureller Zielsetzung, wie Theater,  Kunstausstellungen, historisch  -  geografische  Exkursionen von Angehörigen der Schule.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Kantonsschule  Wettingen  Stipendienfonds  Finanzierung von Stipendien und von  Unterstützungsbeiträgen an Schülerinnen  und Schüler sowie ausserordentlichen  Anschaffungen von Lehr  -  und  Demonstrationsmaterial.  Bis Fr. 10'000.  –  im Einzelfall, insgesamt  höchstens Fr.  20'000.  –  pro Jahr, die  Schulleitung, in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Schulleitung.  Kantonsschule  Wohlen Reisefonds  Finanzierung von kulturellen Anlässen und  Projekten, von Lagern und  Exkursionen mit  kultureller Zielsetzung sowie von  Unterstützungsbeiträgen an finanziell  bedürftige Schülerinnen und Schüler für  Lager und Exkursionen.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Neue Kantonsschule  Aarau  Stipendienfonds  Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen  und Schüler im Zusamme  nhang mit  obligatorischen Schul  veranstaltungen wie  Abteilungswochen und mobile  Projektwochen bei Vorliegen von familiären  finanziellen Schwierigkeiten.  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Schulleitung  ,  in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung  Berufsbildung und  Mittelschulen.  Unterstützungsfonds  Aargauische  Maturitätsschule für  Erwachsene (AME)  Finanzielle Unterstützung von Studierenden  der AME, die sich durch eine grosse  Leistungsbereitschaft auszeichnen und sich  in einer finanziellen Notlage befinden.  Bis  Fr.  3'000.  –  im Einzelfall (maximal pro  Gesuch) abschliessend  zwei Mitglieder der  Schulleitung der A  ME und einem Mitglied  der Schul  kommission der AME. Auf Antrag  der Studierenden ab dem zweiten Semester  nach Eintritt in die AME.  Unterstützungsfonds  Chagall Baden  Förderprogramm für talentierte und  motivierte Jugendliche aus finanziell  bescheidenen Verhältnissen (insbesondere  mit Migrationshintergrund) für einen  erfolgreichen Übergang von der  Sekundarstufe I in die Mittelschule oder in  eine anspruchsvolle Berufslehr  e mit  Berufsmaturität  .  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall durch die  Rektorin/den Rektor der Kantonsschule  Baden mit Einbezug von zwei Mitgliedern  der Projektleitung. In allen anderen Fällen  das Departement Bildung, Kultur und Sport  auf Antrag der Abteilung Berufsbildung und  Mittelschulen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Aufgabenbereich 325 Hochschulen  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Fonds Alice  Weiersmüller  Ausrichtung von Stipendien an Studierende  an Hochschulen aus dem Aargau.  Bis Fr. 17'000.  –  im Einzelfall  (maximal pro  Gesuch)  ;  abschliessend die  Sektion  Stipendien des Departements Bildung.  Kultur und Sport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  Aufgabenbereich 340 Kultur  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Aargauischer  Kulturfonds  Finanzierung von  ausserordentlichen  Anschaffungen von Kulturgütern der  kantonalen Museen.  Bis Fr. 10'000.  –  im Einzelfall, insgesamt  höchstens Fr.  20'000.  –  pro Jahr, die  Abteilung Kultur, in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung Kultur.  Denkm  alpflege  -  Fonds  Förderung der Denkmalpflege  Bis Fr. 100'000.  –  im Einzelfall die  Abteilung  Kultur  . In allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung Kultur.  Schloss Hallwyl  Wasserrad  -  Fonds  Finanzierung von Rekonstruktion, Einbau  und Betrieb der Wasserräder für den  Antrieb der Mühle,  von  Einbau und Betrieb  einer Wasserkraftanlage für die  Stromproduktion sowie von Ausstellungen  im Schloss.  B  is Fr. 10'000.  –  im Einzel  fall,  insgesamt  höchstens Fr.  30'000.  –  pro Jahr, die  Abteilung Kultur, in allen anderen Fällen das  Departement Bildung, Kultur und Sport auf  Antrag der Abteilung Kultur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  Aufgabenbereich 510 Soziale Sicherheit  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Aargauischer  Sozialfonds  Unterstützung und Förderung  im  Sozialbereich  , für die keine gesetzliche  Verpflichtung besteht,  an  im  Kanton  wohnhafte Einzelpersonen  beziehungsweise an  Institutionen und  Interessengemeinschaften  mit Sitz im  Kanton.  B  is Fr. 10'000.  –  im Einzel  fall, insgesamt  höchstens Fr.  20'000.  –  pro Jahr, der  Kantonale Sozialdienst, in allen anderen  Fällen das Departement Gesundheit und  Soziales auf Antrag des Kantonalen  Sozialdiensts.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  Aufgabenbereich 535 Gesundheit  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Fonds Hugo und Elsa  Isler  Förderung von Behand  lungsmethoden und  Massnahmen,  die  dem direkten Wohl der  Patientinnen und Pati  enten in den  öffentlichen bezie  hungsweise öffentlich  subventionierten Spitälern gemäss  Spitalliste dienen. Insbesondere sollen sie  die Anschaffung von medizinischen  Geräten, die Einführung neuer Therapie  -  formen sowie Massnahmen der  patientenbezogenen Qualitätssicherung  ermöglichen. Ansc  haffungen oder  Massnahmen müssen im Rahmen des  Leistungsauftrags des jeweiligen Spitals  liegen.  Bis Fr. 200'000.  –  im Einzelfall, insgesamt  höchstens Fr.  500'000.  –  pro Jahr, die  Vorsteherin beziehungsweise der Vorsteher  des Departements Gesundheit und  Soziales.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  Aufgabenbereich 540 Militär und  Bevölkerungsschutz  Bezeichnung  Verwendungszweck  Verfügungskompetenz  Aargauischer  Winkelriedfonds
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  I  m Militärdienst erkrankte oder  verunglückte Menschen mit Wohnsitz im  Kanton sowie im Todesfall deren  Angehörige finanziell zu unterstützen, wenn  diese dadurch in eine Notlage geraten oder  aus anderen Gründen infolge einer  Militärdienstleistung vorübergehend oder  dauerhaft in finanzielle Bedrängnis geraten  sind  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  D  em Kanton kraft Bundesrecht für  besondere Aufgaben zugeteilte militärische  Formationen für Leistungen zu unterstützen,  die für den Kanton eine hohe Bedeutung  haben, nicht durch ein militärisches Budget  gedeckt werden können und die den  Vorgaben der Armee e  ntsprechen  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  N  icht wiederkehrende kleinere Projekte  oder Anlässe zu unterstützen, die für den  Kanton eine Bedeutung haben und die im  Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht  stehen.  Über Zuwendungen bis zu Fr.  5'000.  –  pro  Einzelfall entscheidet die Abteilung Militär  und Bevölkerungsschutz. Über  Zuwendungen darüber hinaus entscheidet  der Regierungsrat. Für Zuwendungen  werden grundsätzlich die Fondserträge  verwendet. Im Bedarfsfall kann auch das  Kapital des Fonds  verwendet werden.