Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder
                            Wahlkreisen zu  gelegt.  Einwohnerzahl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            38'107
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18'589
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.   Wahlkreis Neuhausen  umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.   Wahlkreis Reiat  umfassend die Gemeinden Thayngen,  Bargen, Büttenhardt, Dörflingen,  Lohn, Merishausen und Stetten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.   Wahlkreis Stein  umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch,  Hemishofen und Ramsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.   Wahlkreis Buchberg  -Rüdlingen  umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen  Total
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt  die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird  durch den Zuteilung  s-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen gan-  zen  Zahl  gerundet.  Das  Ergebnis  bezeichnet  die  Anzahl  Sitze,  die  im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Der  Zuteilungs  -Divisor  wird  so  festgelegt,  dass  beim  Verfahren  nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben w  erden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 2)
                            Die  60  Sitze  des  Kantonsrates  werden  gestützt  auf  das  Verfahren  gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt:  Zuteilungs  -Divisor: 1'429  Quotient  Sitze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   Wahlkreis Schaffhausen  Wohnbevölkerung: 38'107  = 26,667  27 Sitze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.   Wahlkreis Klettgau  Wohnbevölkerung: 18'589  = 13,008  13 Sitze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            = 7,732  8 Sitze  = 7,451  7 Sitze  = 4,158  4 Sitze  -Rüdlingen  = 1,189  1 Sitz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            60 Sitze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   und in die kantonale  Geset-  , in K  raft getreten am