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Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kanton... (912.61)

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Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kanton... (912.61)

Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)

Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und - informatik in der Schweiz (VPTI) vom 25. November 2020 (Stand 2. Februar 2021) Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 Abs. 2 der Kantonsverfassung, beschliesst: Ziff. 1 1 Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 15. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und - informatik in der Schweiz (VPTI) 1 ) bei. Ziff. 2 1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung ge - mäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den Bestand der öffentlichrechtlichen Körperschaft betreffen. Ziff. 3 1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes 2 ) in Kraft 3 ) . 1) NG 912.6 2) NG 132.2 3) In Kraft seit 2. Februar 2021 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 25.11.2020 02.02.2021 Erlass Erstfassung A 2020, 2346; A 2021, 489 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 25.11.2020 02.02.2021 Erstfassung A 2020, 2346; A 2021, 489 3
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