Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei... (510.21a)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei... (510.21a)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) --> 510.21
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 21. Mai 2010 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantons verfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt dem Konkordat über die Grundlagen der Polizei Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 6. November 2009 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigk eiten und Verfahren zuzustimmen; b. die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unt erliegt dem fakultativen Referendum.
1 ABl 2010, 1013
2 GDB 101
3 GDB 510.2a