Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)
                            über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) vom 5. Mai 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.    Der    Kanton    Obwalden    tritt    der    Rahmenvereinbarung    für    die interkantonale   Zusammenarbeit   mit   Lastenausgleich   (Rahmenverein- barung, IRV) vom 24. Juni 2005 3 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2005   zu   erklären.   Der   Regierungsrat   bestimmt   den   Zeitpunkt   der Unterzeichnung der Beitrittserklärung. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der Regierungsrat wird mit dem weitern Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2006, 726
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB     101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 GDB     174.2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Der  Regierungsrat  hat  mit  Beschluss  vo m  26.  Juni  2007  den  Beitritt  des  Kantons Obwalden zur IRV auf 1. Juli 2007 erklärt