Landsgemeindebeschluss über den Beitritt zum Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach
                            über den Beitritt zum Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach vom 24. April 1977 1 Die Landsgemeinde des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 61 Ziffer 3 und Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , nach Kenntnisnahme der Botschaft des Regierungsrates, auf Antrag des Kantonsrates, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der  Kanton  Obwalden  tritt  dem  Vertrag  betreffend  das  Lehrerseminar Rickenbach vom 26. August 1976 3 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der  Regierungsrat  wird  ermächtigt,  den  Beitritt  zu  erklären  und,  falls veränderte Umstände dies erfordern, den Vertrag zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Über  allfällige  Erneuerungen  des  Vertrages  beschliesst  der  Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Der  jährliche  Beitrag  für  Schüler  mit  Wohnsitz  im  Kanton  Obwalden,  die das  Lehrerseminar  in  Rickenbach  bzw.  die  Unterseminarien  Pfäffikon und  Altdorf  besuchen,  fällt  zu  zwei  Fünfteln  zu  Lasten  des  Kantons  und zu drei Fünfteln zu Lasten der Wohnsitzgemeinde.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.  Die Schüler haben der Staatskasse an die Leistungen des Kantons einen Betrag   zurückzuerstatten,   der   dem   jeweiligen   Schulgeld   an   der Kantonsschule in Sarnen entspricht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.  Der  Kantonsratsbeschluss  über  den  Beitritt  zum  Konkordat  betreffend Beitragsleistungen     an     die     Betriebskosten     des     Lehrerseminars Rickenbach  und  des  Unterseminars  Altdorf  vom  28.  Mai  1968 4 wird  auf den 31. Dezember 1978 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB     XVI,     31
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB     XIII,     1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LB     XVI,     27
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 LB     XII,     95