Kantonsratsbeschluss über die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes
                            über die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes vom 12. September 2003 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Die   Interkantonale   Vereinbarung   über   den   Vollzug   des   Entsende- gesetzes vom 24. Juni 2003 3 wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der    Regierungsrat    wird    ermächtigt,    Vereinbarungsänderungen    im Rahmen   seiner   verfassungsmässigen   Finanzbefugnisse   in   unterge- ordneten   Fragen   sowie   in   Bezug   auf   Zuständigkeit   und   Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Dem    Nachtrag    vom    24.    Juni    2003    zur    Vereinbarung    über    ein gemeinsames    regionales    Arbeitsvermittlungszentrum    der    Kantone Obwalden und Nidwalden vom 15. Januar 1996 4 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2003, 1079
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB 101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 GDB 843.3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 GDB 843.21