Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (415.511)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (415.511)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung
über den Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung vom 25. November 1999 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 und Artikel 70 Ziffer 13 der Kantons- verfassung, Fassung vom 29. November 1998 2 , sowie Artikel 51 Absatz 2 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 3 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Interkantonalen Fachschulvereinbarung vom 27. August 1998 bei.
2. Der Aufhebung der Interregionalen Vereinbarung über Beiträge an ausseruniversitäre Bildungsanstalten im tertiären Bereich (Fachschul- vereinbarung) vom 17. September 1992 4 wird zugestimmt.
3. Den jährlichen Beitrag für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Obwalden, die eine Fachschule besuchen, trägt der Kanton.
4. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. den Beitritt zu erklären sowie die anerkannten Vertragsschulen fest- zulegen; b. über die Erneuerung der Vereinbarung und über allfällige Beitrags- anpassungen zu beschliessen; c. die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
1 LB XXV, 399
2 LB XXV, 150
3 LB XVI, 121
4 LB XXIII, 381