Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region
                            über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region vom 26. Januar 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 43 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken   vom   18.   Dezember   1998 2 sowie   Artikel   70   Ziffer   13   der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 3 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der   Kanton   Obwalden   tritt   der   Interkantonalen   Vereinbarung   über Spielbanken in der Region vom 23. Januar 2001 4 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der    Regierungsrat    wird    ermächtigt,    Vereinbarungsänderungen    in untergeordneten  Fragen,  nicht  aber  über  die  Beteiligung  der  übrigen Vereinbarungskantone,  zuzustimmen  und  die  Vereinbarung  gegebenen- falls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2001, 126
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 SR     935.52
                        
                        
                    
                    
                    
                
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