Regierungsratsbeschluss über die Bekämpfung der Borkenkäfergefahr in den Waldungen
                            Regierungsratsbeschluss über die Bekämpfung der Borkenkäfergefahr in den Waldungen vom 26. Februar 1948 (Stand 26. Februar 1948) Der Regierungsrat des Kantons Unterwalden ob dem Wald, gestützt auf die Artikel 25, 52 und 70 der kantonalen Vollziehungsverord nung zum eidgenössischen Forstgesetz vom 13. Februar 1906 1 ) , im Hinblick auf die Gefahren, die unseren Waldungen mit dem Überhand nehmen der Borkenkäfer an Rot- und Weisstannen drohen, beschliesst: Ziff.  1 1 Zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der in zunehmendem Mas se auftretenden Borkenkäfer hat das untere Forstpersonal die zur Vorbeu gung   und   Bekämpfung   unerlässlichen   Kontrollgänge,   sowohl   im   öffentli chen als im Privatwald, regelmässig vorzunehmen. Ziff.  2 1 Bei   festgestellten   Schäden   sind   die   Waldbesitzer   unverzüglich   zu   ver ständigen   und  wenn   es   sich  um  grössere   Borkenkäferherde   handelt,   ist dem Oberforstamt gleichzeitig Mitteilung zu machen. Ziff.  3 1 Die   Waldbesitzer   haben   sämtliche   befallenen   Bäume   sofort   zu   fällen, nach   Weisung  des   Forstpersonals   zu   entrinden,   die   Rinde   sorgfältig   zu sammeln und unverzüglich zu verbrennen. 1) OGS 1909, 35 OGS 1950, 71
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4 1 Den Anordnungen des Forstpersonals ist ohne Verzug nachzukommen. In  Fällen,  wo   die  Weisungen  der  Forstbeamten  nicht  befolgt   werden,  ist die Fällung und Entrindung der befallenen Bäume auf Kosten der Säumi gen zu verfügen. Ziff.  5 1 Zuwiderhandlungen   gegen   diesen   Beschluss   werden   bis   zu   Fr. 200.– gebüsst. Ziff.  6 1 Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 26.02.1948 26.02.1948 Erlass Erstfassung OGS 1950, 71 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 26.02.1948 26.02.1948 Erstfassung OGS 1950, 71 4