Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und ... (416.791)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und ... (416.791)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen
über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen- Grundausbildungen vom 27. Mai 1999 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 und 5 des Gesundheitsgesetzes vom
20. Oktober 1991 2 , beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Obwalden tritt der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen vom 3. November 1998 bei.
Art. 2
Die Einwohnergemeinden am massgebenden Wohnsitz haben sich an den Kosten zur Hälfte, entsprechend der Anzahl Lernenden aus ihrer Gemeinde, zu beteiligen.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt rückwirkend ab dem
1. Januar 1999 zu erklären, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen, einer Beitragserhöhung zuzustimmen oder gegebenenfalls die Vereinbarung zu kündigen.
1 LB XXV, 266
2 LB XXI, 248