Monitoring Gesetzessammlung

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinb... (814.111)

CH - OW

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinb... (814.111)

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel

betreffend den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel vom 24. September 1971 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, nach Kenntnisnahme von der durch die Vertreter der Kantone am 3. Juni
1971 beschlossenen neuen Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel 2 , unter Berufung auf Artikel 13 und 14 des Gesetzes betreffend das öffentliche Gesundheitswesen (Medizinalgesetz) vom 15. Mai 1955 3 , in Anwendung von Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai
1968
4 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel vom 3. Juni 1971 5 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, allfälligen Teiländerungen oder Ergänzungen des Konkordates der Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel in eigener Kompetenz zuzustimmen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XII, 374
2 LB XII, 367
3 LB IX, 302
4 LB XIII, 1
5 LB XII, 374
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