Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) --> 510.2
                            510.21 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 21. Mai 2010 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantons verfassung vom 19. Mai 1968 2 beschliesst: ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der  Kanton  Obwalden  tritt  dem  Konkordat  über  die  Grundlagen  der  Polizei Zusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 6. November 2009 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der Regierungsrat wird ermächtigt: bei. a.  Vereinbarungsänderungen   im   Rahmen   seiner   verfassungsmässigen Finanzbefugnisse   in   untergeordneten   Fragen   sowie   in   Bezug   auf Zuständigkeiten und Verfahren zuzustimmen; b.  die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der   Regierungsrat   wird   mit   dem   Vollzug   beauftragt.   Dieser   Beschluss unt erliegt dem fakultativen Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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