Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarungen über Früh- und Spätverbindungen von und nach Engelberg
                            über die Genehmigung der Vereinbarungen über Früh- und Spätverbindungen von und nach Engelberg vom 21. April 1988 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Die  Vereinbarungen  mit  der  Luzern–Stans–Engelberg-Bahn  (LSE)  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29. März  1988 2 sowie  die  Nachträge  vom  19.  November  1991 3 und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13. September  1994 4 über  Früh-  und  Spätverbindungen  von  und  nach Engelberg  werden  gestützt  auf  Art.  7  Abs.  4  des  Einführungsgesetzes zum   eidgenössischen   Eisenbahngesetz   vom   28.   September   1986 5 genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarungen in Absprache mit dem  Einwohnergemeinderat  Engelberg  im  Bedarfsfall  anzupassen  oder zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB   XX,   191;   KRB   über   die   Genehmigung   der   Vereinbarungsnachträge   vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19. Dezember 1991 (LB XXI, 359) sowie vom 20. Oktober 1994 (LB XXIII, 154)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 In   Kraft   seit   28.   Mai   1989;   die   Vereinbarungen   können   bei   der   Staatskanzlei eingesehen werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 In  Kraft  seit  31.  Mai  1992;  die  Nachträge  können  bei  der  Staatskanzlei  eingesehen werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 In  Kraft  seit  28.  Mai  1995;  die  Nachträge  können  bei  der  Staatskanzlei  eingesehen werden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 LB     XIX,     383