Landratsbeschluss über die Genehmigung des Entwicklungskonzeptes 2 Nidwalden/Engelberg
                            811.11 Landratsbeschluss über die Genehmigung des Entwicklungskonzeptes 2  Nidwalden/Engelberg  vom 2. Juli 1997  1  Der Landrat,  gestützt auf Art. 3 des Einführungsgesetzes vom 30. April 1978 zur Bundesgesetzgebung über Investitionshilfe für  Berggebiete  2  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  .  Das Entwicklungskonzept 2 der Region Nidwalden/Engelberg  3   wird genehmigt, soweit es sich auf den Kanton  Nidwalden bezieht.  Es ersetzt das Entwicklungskonzept Nidwalden-Engelberg vom Januar 1977 / April 1978  4  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  .  Mit dem Vollzug wird der Regierungsrat beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; vorbehalten bleibt die Genehmigung des Entwicklungskonzeptes 2  Nidwalden/Engelberg durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.