Kantonsratsbeschluss über die Leistungsvereinbarung zur Finanzierung der Kontakt- und Anlaufstelle K+A (ehemals Fixerraum)
                            OGS 2011, 83 Kantonsratsbeschluss über die Leistungsvereinbarung zur Finanzierung der Kontakt- und Anlaufstelle K+A (ehemals Fixerraum) vom 2. Dezember 2011 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel  4  Absatz  1  Buchstabe  a  des  Gesundheitsgesetzes vom 20 . Oktober 1991 2 , beschliesst: 1.  Der  Kanton  Obwalden  tritt  der  Leistungsvereinbarung  zwischen  der Zentralschweizer      Gesundheits und      Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK)  und  dem  Zweckverband  für  institutionelle  Sozialhilfe  und Gesundheitsförderung  des  Kantons  Luzern  (ZiSG)  betreffend  der Finanzierung  der  Kontaktund  Anlaufstelle  K+A  (ehemals  Fixerraum) des  Vereins  Kirchliche  Gassenarbeit  in  Luzern,  mit  Gültigkeit  ab 1. Januar 2012 3 , bei. 2.  Die   aus   der   Leistungsvereinbarung   entstehenden   Kosten   tragen Kanton  und  Einwohnergemeinden  je  zur  Hälfte.  Die  Verteilung  der Kosten     unter     den     Einwohnergemeinden     erfolgt     nach     der Einwohnerzahl  gemäss  Einwohnerkontrolle  am  31.  Dezember  des Vorjahres. 3.  Der    Regierungsrat    wird    ermächtigt,    in    Absprache    mit    den Einwohnergemeinden,  die  Vereinbarung  veränderten  Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen. 4.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1 OGS 2011, 83 2 GDB 810.1 3 Die   Leistungsvereinbarung   kann   beim   zuständigen   kantonalen   Departement eingesehen werden