Kantonsratsbeschluss über einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
                            über einen Beitritt zur Inte rkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 27. Oktober 2000 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.    Der    Kanton    tritt    der    Interkantonalen    Vereinbarung    zum    Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 3 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.   Der  Regierungsrat  wird  ermächtigt,  über  die  Erneuerung  der  Verein- barung und eine allfällige Kündigung zu beschliessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Die  Vereinbarung  tritt  für  den  Kanton  Obwalden  in  Kraft,  wenn  die Rechtsgültigkeit  der  Vereinbarung  und  sein  Beitritt  in  der  Amtlichen Sammlung der Bundesgesetze veröffentlicht ist. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2000, 1208
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB     101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 GDB     975.7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Veröffentlicht in AS 2003, S. 270; in Kraft seit 4. Februar 2003