Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden und Nidwalden über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans
                            betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden und Nidwalden über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans vom 22. Januar 1971 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Regierungsrates und vom Entwurf zu einer   Vereinbarung   über   den   Austausch   von   Schülern   der   kantonalen Berufsschulen von Sarnen und Stans, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der  Vereinbarung  über  den  Austausch  von  Schülern  an  den  kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans 3 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB XII, 293
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB XIII, 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LB     XII,     290