Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schule für Ergotherapie, Biel
                            über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schule für Ergotherapie, Biel vom 18. Dezember 1997 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel  4  Absatz  5  des  Gesundheitsgesetzes  vom  20.  Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Die  Vereinbarung  über  die  Aufnahme  von  Schülerinnen  und  Schülern aus  dem  Kanton  Obwalden  in  die  Schule  für  Ergotherapie,  Biel,  wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Die Einwohnergemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des Schülers oder der Schülerin hat sich zur Hälfte am Betriebskostenbeitrag zu beteiligen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der   Regierungsrat   wird   ermächtigt,   die   Vereinbarung   veränderten Verhältnissen  anzupassen,  einer  Beitragserhöhung  zuzustimmen 3 oder gegebenenfalls die Vereinbarung zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB     XXIV,     415
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB     810.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Mit RRB vom 21. Oktober 2003 wurde einer Beitragserhöhung zugestimmt