Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentlich... (213.212)
Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentlich... (213.212)
Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentliche Gewässer
über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentliche Gewässer vom 25. Juli 1972 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Anwendung von Artikel 128bis Absatz 3 des kantonalen Einführungs- gesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (Ergänzung vom 27. April
1919) 2 , auf Antrag der kantonalen Baukommission, beschliesst:
1. Sämtliche Grundwasservorkommen im ganzen Gebiet des Kantons Obwalden werden als öffentliche Gewässer im Sinne des kantonalen Wasserrechtes bezeichnet.
2. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
1 LB XIV, 115
2 LB V, 353