Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg
                            über die Genehmigung de r Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Obwalden in die Schweizerische Sportmittelschule Engelberg vom 6. Juni 1997 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 49 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   Die  Vereinbarung  über  die  Aufnahme  von  Schülerinnen  und  Schülern aus  dem  Kanton  Obwalden  in  die  Schweizerische  Sportmittelschule Engelberg vom 22. April 1997 3 wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.   Der   Regierungsrat   wird   ermächtigt,   die   Vereinbarung   veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Veröffentlicht  durch  Aufnahme  in  die  elektronische  Gesetzesdatenbank  (Art.  3  Bst.  d des Bereinigungsgesetzes vom 30. November 2000 (ABl 2000, 1371)
                        
                        
                    
                    
                    
                
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