Kantonsratsbeschluss über die Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Nidwalden in der psychiatrischen Abteilung am Kantonsspital Obwalden
                            über die Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Nidwalden in der psychi atrischen Abteilung am Kantonsspital Obwalden vom 5. Mai 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der Vereinbarung über die Aufnahme und Behandlung von Patientinnen und   Patienten   aus   dem   Kanton   Nidwalden   in   der   psychiatrischen Abteilung am Kantonsspital Obwalden in Sarnen vom 7. März 2006 3 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.    Der    Regierungsrat    wird    ermächtigt,    Vereinbarungsänderungen    im Rahmen    seiner    verfassungsmässigen    Finanzbefugnisse    in    unter- geordneten  Fragen  sowie  in  Bezug  auf  Zuständigkeit  und  Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der  Kantonsratsbeschluss  über  die  Errichtung  einer  psychiatrischen Abteilung  am  Kantonsspital  und  die  Genehmigung  der  Vereinbarung über  die  Aufnahme  von  Patientinnen  und  Patienten  aus  dem  Kanton Nidwalden vom 17. Dezember 1993 4 wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2006, 685
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            4 LB XXII, 381