Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Baubeitrag an das Therapie- und Bildungszentrum Lehn
                            über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Baubeitrag an das Therapie- und Bildungszentrum Lehn vom 10. Juni 1994 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel  18  und  21  des  Sozialhilfegesetzes  vom  23.  Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der   Vereinbarung   mit   dem   Drogenforum   Innerschweiz   über   die Ausrichtung  eines  Baubeitrages  an  das  Therapie-  und  Bildungszentrum Lehn von Fr. 61 674.– 3 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Die  Hälfte  dieses  Betrages  wird  den  Einwohnergemeinden  nach  Mass- gabe der Wohnbevölkerung gemäss eidgenössischer Volkszählung 1990 als gebundene Ausgabe in Rechnung gestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Es  wird  ein  entsprechender  Nachtragskredit  zum  Staatsvoranschlag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1994 bewilligt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB XXIII, 60
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB XVIII, 259
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LB     XXIII,     58