Regierungsratsbeschluss über die Ausscheidung einer Trinkwasserschutzzone in der Gem... (783.111)
Regierungsratsbeschluss über die Ausscheidung einer Trinkwasserschutzzone in der Gem... (783.111)
Regierungsratsbeschluss über die Ausscheidung einer Trinkwasserschutzzone in der Gemeinde Sarnen
über die Ausscheidung einer Trinkwasserschutz- zone in der Gemeinde Sarnen vom 16. Februar 1982 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 2 des Gesetzes über Wasserbaupolizei, Wasserrechte und Gewässerkorrektionen vom 9. April 1877 2 und Artikel 128bis des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Fassung vom 27. April 1919 3 , sowie in Ausführung von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e der Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vom 27. Februar 1976 4 , beschliesst:
Art. 1
Grundsatz In der Gemeinde Sarnen wird eine Trinkwasserschutzzone ausgeschieden, in der keine Brauchwasserentnahme, wie beispielsweise für Wärmepumpen, zulässig ist.
Art. 2
Gebietsabgrenzung Das Gebiet der Trinkwasserschutzzone ist wie folgt abgegrenzt: nördlich durch die Koordinatenlinie 193.900 (Cher bis Feld), östlich durch die Gemeindegrenze, südlich durch die Gemeindegrenze, westlich durch den Sarnersee und die Sarneraa.
Art. 3
Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
1 LB XVIII, 93
2 LB II, 259
3 LB V, 353
4 LB XV, 328