Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Psychischkranken aus dem Kanton Obwalden in die Psychiatrische Klinik Oberwil
                            833.121 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Aufnahme von Psychischkranken aus dem Kanton Obwalden in die Psychiatrische Klinik Oberwil vom 30. Januar 1992 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel 5  Absatz 2  des  Ges undheitsgesetzes  vom  20. Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Die  Vereinbarung  über  die  Aufnahme  von  Psychischkranken  aus  dem Kanton Obwalden in die Psychiatrische Klinik Oberwil vom 17. Dezember
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1991 3 wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der   Regierungsrat   wird   ermächtigt,   die   V ereinbarung   veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen. 4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB XXII, 12
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB 810.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Der  Regierungsrat  hat  der  geänderten  Vereinbarung  vom  29. November 2011 mit der Psychiatrischen Klinik Zugersee zugestimmt (ABl 2012, 67)