Landratsbeschluss über die Tätigkeit des Kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwalden auf dem Gebiet der Versorgung mit Audio- und Videosignalen
                            Landratsbeschluss  über die Tätigkeit des Kantonalen Elektrizitätswerkes  Nidwalden auf dem Gebiet der Versorgung mit Audio-  und Videosignalen  vom 17. Juni 1998 (Stand 30. Juni 1998)  Der Landrat von Nidwalden  gestützt auf Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 27.  April 1969 über das  Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden  1  )    in Ausführung von § 4 Abs. 4  der Vollziehungsverordnung vom 3.  Juli 1996 zum Gesetz über das  Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN-Verordnung)  2  )  ,  Ziff.  1  1  Das Kantonale  Elektrizitätswerk  Nidwalden   (EWN)   wird   ermächtigt,  Dienstleistungen auf dem Gebiet der Versorgung mit Audio- und Video  -  signalen anzubieten.  Ziff.  2  1  Zu diesem Zweck kann das EWN bestehende Anlagen für die Übertra  -  gung von Audio- und Video-Signalen erwerben, sich an solchen beteili  -  gen oder solche Anlagen selber erstellen.  Ziff.  3  1  Für den Bereich der Versorgung mit Audio- und Video-Signalen hat  das EWN eine eigene Rechnung zu führen. Eine Quersubventionierung  zu Lasten der Rechnung über die Versorgung des Kantonsgebietes mit  elektrischer Energie ist nicht gestattet.  Ziff.  4  1  Mit dem Vollzug wird der EWN-Verwaltungsrat beauftragt.  1)  NG 642.1  2)  NG 642.11  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  5  1  Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum; er ist im  Amtsblatt zu veröffentlichen.  2  Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes  3  )   auf den  30.  Juni 1998 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.  3)  NG 132.2  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  17.06.1998  30.06.1998  Erlass  Erstfassung  A 1998, 1136, 1629  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  17.06.1998  30.06.1998  Erstfassung  A 1998, 1136, 1629  4