Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals
                            Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals vom 2. Dezember 2008 (Stand 1. Januar 2009) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf Artikel  39a Absatz  3 der  Strassenverordnung vom 14. Sep tember 1935 1 ) , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            Gebührenpflichtiges Areal 1 Das   zeitlich   beschränkte   Parkieren   von   Fahrzeugen   (ausgenommen Fahrräder   und   Motorfahrräder)   auf   der   südlichen   Parkfläche   (Besucher parkplatz)   des   Kantonsspitals   (Parzelle   414,   Grundbuch   Sarnen)   ist   ge bührenpflichtig. 2 Das Parkieren ist nur auf den markierten Parkfeldern gestattet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            Parkgebühr 1 Die Parkgebühr beträgt von Montag bis Sonntag (Beträge in Fr.): a. bis 30 Minuten gratis b. bis 60 Minuten 0.50 c. bis 1,5 Stunden 1.50 d. bis 2 Stunden 2.50 e. jede weitere Stunde 2.00 2 Keine Parkgebühren werden in der Zeit von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr er hoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            Art der Erhebung 1 Die Zufahrt zu den Parkplätzen wird mittels Barrieren geregelt. Die Park gebühren werden mit einer oder mehreren zentralen Parkuhren erhoben. 1) GDB 720.11 OGS 2008, 120
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4
                            Inkrafttreten 1 Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 02.12.2008 01.01.2009 Erlass Erstfassung OGS 2008, 120 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 02.12.2008 01.01.2009 Erstfassung OGS 2008, 120 4