Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung... (214.221)
Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung... (214.221)
Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung für das Siedlungs- und Berggebiet
214.221 Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung für das Siedlungs- und Berggebiet vom 17. Juli 1995 1 Der Regierungsrat, in Ausführung von § 1 Abs. 2 Ziff. 5 der Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Grundbuchvermessung 2 , beschliesst:
1 . Die neue Form der amtlichen Vermessung (AV 93) für das Siedlungs- und Berggebiet (exklusive Landwirtschaftsgebiet) im Kanton Nidwalden wird per 1. Juli 1995 anerkannt. Die Pläne der amtlichen Vermessung, insbesondere die Liegenschaftsgrenzen, geniessen damit den öffentlichen Glauben des Grundbuchs.
2 . Das Grundbuchamt wird ermächtigt, den Eigentümern die neu ermittelten Parzellenflächen mitzuteilen und ab sofort auf Anfragen über Parzellen die neu geltenden Werte auszugeben.
3 . Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.